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1 Jahr Neuregelung der Maklerprovision – ein erstes Fazit

13.12.202108:00 UhrIndustrie, Bau & Immobilien

(openPR) Gefallene Maklerprovisionen und gestiegener Anspruch an Makler. Vielerorts wurden Käufer beim Schritt ins Eigenheim entlastet. Doch an einer Stellschraube muss noch kräftig gedreht werden: der Grunderwerbsteuer. Die neue Koalition gibt Grund zur Hoffnung.



Die Neuregelung der Maklerprovision trat am 23. Dezember 2020 mit dem Ziel in Kraft, die Kaufnebenkosten zu senken. In der Praxis bedeutet das: Beauftragt ein Eigentümer einen Makler mit dem Verkauf seiner Wohnimmobilie so kann der Makler vom Käufer maximal eine Provision in gleicher Höhe verlangen. Kurz gesagt: Mit der Neuregelung teilen sich Verkäufer und Käufer die Maklergebühr 50:50. Eine einseitige Belastung der Käufer ist, wie es vor der Neuregelung häufig der Fall war, nicht mehr möglich. 

Eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zeigt, dass sich bereits nach drei Monaten mit Inkrafttreten der Neuregelung eine Senkung der Maklerprovisionen einstellte. Vor allem in Regionen mit vormals hohen Provisionssätzen war die größte Veränderung zu verzeichnen. In Berlin beispielsweise habe sich die Provisionshöhe fast halbiert. Auch in Nürnberg sank die Prozentzahl von durchschnittlich 4,46% auf 3,30%, im Nürnberger Land von 4,27% auf 3,13%. Ähnlich verhielt es sich in Fürth und Erlangen.

Gleichzeitig stieg die Zahl der Privatverkäufe: von 35% auf 43% in den ersten Monaten. Mit der Einführung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermietung, 2015, war eine derartige Entwicklung ebenfalls zu beobachten.   

Der Wettbewerbsdruck steigt
Im Marktmonitor Immobilien 2021, einer Studie von Immowelt in Zusammenarbeit mit der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt in Nürtingen-Geislingen, wurden im Sommer 2021 Branchenvertreter zum neuen Gesetz befragt. Nicht nur, dass die Makleraufträge bei 34% der Befragten gesunken sind, auch der Wettbewerbsdruck habe sich bei 31% der Makler erhöht. Das dürfte vor allem daran liegen, dass Eigentümer jetzt einmal mehr bei der Maklerwahl hinschauen und vor allem vergleichen. 

Knackpunkt Grunderwerbsteuer 
Ein weiterer Kostentreiber beim Immobilienkauf ist die Grunderwerbsteuer. Sie bemisst sich nach dem im Kaufvertrag festgehaltenen Kaufpreis und wird auf Länderebene erhoben. Daher gibt es auch je nach Bundesland große Unterschiede bei der Höhe. In Bayern liegt der Steuersatz mit 3,5% auf dem bundesweit niedrigsten Stand, das Saarland, Thüringen und Schleswig-Holstein bilden mit 6,5% die Spitze. Im neuen Koalitionsvertrag wird den Ländern mehr Flexibilität in Hinblick auf die Höhe der Grunderwerbsteuer in Aussicht gestellt, beispielsweise über Freibeträge. Genaueres ist allerdings noch nicht besprochen. 

Hintergrund
Vor der neuen Gesetzgebung waren die Provisionssätze für Immobilienmakler beim Verkauf von Wohnimmobilien nicht bundeseinheitlich geregelt. Vielmehr galten ortsübliche Provisionssätze, die häufig zu Lasten der Käufer gingen. In Bundesländern wie Bayern und Baden-Württemberg zahlten Käufer i.d.R. 3,57%, Verkäufer häufig weniger. In Berlin und Brandenburg wurde die Provision oftmals vollständig auf den Käufer umgelegt (bis zu 7,14%). Zusammen mit der Grunderwerbsteuer und den Notar- und Gerichtskosten kamen so schnell 10 % oder mehr zusammen, die für die Käufer zusätzlich zum Kaufpreis fällig wurden. 

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