(openPR) Mit dem Beschluss des Koalitionsvertrags haben sowohl die Getrennte Trägerschaft und als auch die bestehenden Optionskommunen als Formen der SGB II- Leistungsträgerschaft eine Zukunft. Ob sich allerdings die Argen und Jobcenter, die sich jetzt auflösen müssen, auch für die Option entscheiden dürfen oder ausschließlich auf die Getrennte Trägerschaft festgelegt sind, besteht noch keine endgültige Klarheit. Die Stimmen der Landräte, die lieber optieren als auf das angekündigte BA-Angebot einer „freiwilligen Zusammenarbeit“ eingehen wollen, werden immer lauter.
IT-technologisch ist die vollständige Aufgabenübertragung auf die Kommunen trotz Zeitnot und Planungsstress möglich. Mit markterprobten Software-Anbietern wie etwa der Dortmunder Lämmerzahl GmbH sind beide Organisationsformen ohne Zeitverlust realisierbar. Bereits seit der letzten Hartz IV-Reform stellt sie allen Kommunen, die sich 2005 gegen die Zusammenarbeit in einer Arge entschieden hatten, Lösungen wie LÄMMkom zur Verfügung und unterstützt damit alle Funktionen für die Leistungssachbearbeitung und das Fallmanagement.
Wenn die Länder per Bundesgesetz mit dem Aufgabenvollzug beauftragt werden und dann für eine gesetzlich abgesicherte Übertragung an die Kommunen sorgen, erscheint vielen Kreisen die Übernahme der Gesamtträgerschaft als tragbar. Die Übernahme von Regelleistungen und die Integration fiele dann genauso in ihren Aufgabenbereich wie die Heiz- und Wohnkosten sowie der Sucht- und Schuldnerberatung, für die sie schon jetzt verantwortlich zeichnen. Damit wäre die Aufgabenerfüllung des SGB II aus einer Hand, die vom Bundesverfassungsgericht eingefordert wurde und den Bürgern unnötige Aufwände ersparte, gewährleistet. Die Kommunen würden die entstehenden Kosten mit dem Land abrechnen, das diese seinerseits nach dem landesrechtlichen Konnexitätsprinzip vom Bund einfordert.
Eine zeitnahe IT-technologische Umsetzung dieser Lösung ist neben den klassischen Client-Server-Installationen besonders über Direktversionen der Anbieter möglich. Sie stellen den Zugriff auf die volle Software-Funktionalität über das Inter- oder Intranet her, ohne dass die Kommune hohe Initialkosten, Lizenzgebühren oder lange Einführungsphasen einplanen muss. Gewachsene Strukturen könnten weiterhin dezentral gepflegt und die Vermittlung in Arbeit über den persönlichen Umgang zwischen den kommunalen Mitarbeitern, Arbeitsuchenden und den regionalen Betrieben erleichtert werden. Gepaart mit den Vorteilen einer länderzentrierten Lösung ergäben sich gravierende Vorteile bei der Vermittlung von Stellen, im Fallmanagement sowie für die Planung und das Controlling. Länderweit stünde den Mitarbeitern der Zugriff auf strukturgleiche Bescheide und Vorlagen offen, Berechnungen könnten einheitlich durchgeführt, Leistungsmissbrauch durch Doppelbeantragungen in unterschiedlichen Kommunen reduziert und auf die Übergabe bzw. Neuerfassung von Adressdaten bei Umzug des Hilfeempfängers ganz verzichtet werden.
Landesweite Realisierung gibt es bereits ins anderen Hilfebereichen wie der Sozialhilfe. In Sachsen-Anhalt hat man sich zum Beispiel bereits 2004 entschieden, als überörtlicher Träger gesamtverantwortlich alle Leistungen nach dem SGB XII mit der Software LÄMMkom zu bearbeiten. Land und Kommunen arbeiten Hand in Hand, um die Vorteile der dezentralen Sachbearbeitung und der Hilfegewährung vor Ort mit den Möglichkeiten einer zentralen Unterstützung zu verbinden. Die Software ist auf Servern im Landesinformationszentrum in Halle an der Saale installiert und wird von dort gesteuert. Die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Kreise und kreisfreien Städte greifen über das Landesnetz sowohl auf die einheitlichen Bewilligungs- und Leistungsbescheide als auch auf die länderübergreifend erfassten Einrichtungs- und die Personendaten zu. Auf ihren Arbeitsplätzen erscheinen lediglich die Bildschirminhalte der Software. Eine gezielte Rollen- und Rechteverteilung stellt sicher, dass jeder Mitarbeiter nur die von ihm betreuten Personen einsehen und in den Bildschirm-Masken bearbeiten kann. Das langjährig erworbene Know-how der kommunalen Mitarbeiter geht bei der aktuellen Aufgabenverteilung zwischen Sachsen-Anhalt und seinen Kommunen nicht verloren, denn sie übernehmen trotz der zentralen Kostenübernahme durch das Land nach wie vor die Antragsbearbeitung, Beratung und Betreuung der Hilfesuchenden vor Ort.
Da die Steuerung und Auswertung des gesamten Datenbestandes zentral und in Echtzeit erfolgt, ist eine Übertragung oder Anpassung der Daten nicht notwendig. Ebenso entfallen aufwendige Abrechnungen zwischen den Kommunen und dem Land. Denn alle Auszahlungen werden mit der Software nach dem Vier-Augen-Prinzip, also indem mindestens zwei Personen zustimmen, direkt aus dem Landeshaushalt getätigt. Wo vorher Datenzulieferungen aus kommunal ganz unterschiedlichen Fachverfahren mühselige Datenaufbereitungen auf Landesebene nach sich zogen, erhalten die Verantwortlichen nun alle planungsrelevante Daten für Auswertungen, Statistiken und das Kostencontrolling mit wenigen Mausklicks. Zentrale Richtlinien lassen sich heute einfacher auf alle Kommunen in Sachsen-Anhalt anwenden, führen zu einheitlichen Leistungsberechnungen und gleichen damit „Ungerechtigkeiten“ durch regional unterschiedlich hohe Zahlungen, z.B. bei der Beihilfegewährung, aus.
Für die Bearbeitung des SGB II wäre ein zentraler Software-Einsatz in ähnlicher Weise realisierbar. Wie in Sachsen-Anhalt blieben für die Arbeitslosen mit einer zentralen landesweiten Installation alle derzeitig eingesetzten Ansprechpartner vor Ort zuständig für die Antragsbearbeitung, Beratung und Betreuung. Damit wäre eine Kontinuität der Betreuung in der gleichen Räumlichkeit bzw. derselben Behörde gewährleistet. Die aus der ehemaligen „Hilfe zur Arbeit“ resultierenden Erfahrungen könnten weiterhin für die Wiedereingliederung, gerade auch schwieriger Zielgruppen, genutzt werden. Das Wissen, das aus dem damals aufgebauten Netz aus Kommunalverwaltung, kommunalen Systemen der Beschäftigungsförderung, speziellen Einrichtungen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und regionalen Unternehmen resultiert, könnte ins Landesnetz eingespeist werden und damit übergreifend zugänglich gemacht werden kann.
Für eine optimierte Stellenvermittlung könnten Unternehmen, Förder- und Qualifizierungseinrichtungen mit ihren freien Stellen und Maßnahmen in einer Landeslösung regelmäßig zentral gelistet und regional übergreifend aktuell gehalten werden. Durch eine gemeinsame Datenbank wäre das Land in der Lage, zentrale Steuerungen vorzunehmen. Das trüge zu einer einheitlicheren Hilfe- und Maßnahmengewährung bei und gliche die bislang regional sehr unterschiedlichen Förderkapazitäten einzelner Kommunen aus. Organisatorisch wäre dann auch das Fallmanagement dem Land zugeordnet. Aber die Fallmanager würden weiter vor Ort in den Kommunen arbeiten und so die Effekte, die aus der örtliche Verankerung der kommunalen Arbeitsvermittlung sowie den Netzwerken und Foren der regionalen Wirtschaftsförderung resultieren, nutzen.
Ein zentral eingerichteter, aber ortsnah arbeitender Arbeitgeberservice könnte die Unternehmensbetreuung übernehmen und damit die Aufwände in den Kommunen reduzieren, die vorher mit unterschiedlichen Institutionen in benachbarten Städten dafür verantwortlich waren. Die freien Kapazitäten kämen unmittelbar der Betreuung und Vermittlung zugute.
Auch die Abrechnungen der Kommunen mit dem Land entfielen, weil die Zahlungen wie bei der Sozialagentur Sachsen-Anhalt direkt aus dem Landeshaushalt abgerufen werden könnten. Alle Daten stünden zentral – ohne mühselige Aufbereitungen, die durch den Einsatz unterschiedlicher Verfahren zustande kommt für die Kostenkontrolle, für eine gezielte Planung und für die Evaluation über Statistiken und Auswertungen zur Verfügung.
Eine gemeinsame Ansiedlung des Arbeitslosengelds II und der Sozialhilfe in den Kommunen würde wieder ein homogeneres Grundsicherungssystem schaffen, das mit markterprobten integrierten IT-Anwendungen wie LÄMMkom gestrafft würde. Der Betreuungsaufwand für Insellösungen entfiele. Dagegen könnte der Austausch zwischen den Abteilungen intensiviert werden. Der modulare Aufbau von LÄMMkom ermöglichte eine sukzessiven, zeitlich versetzte Ausstattung aller Einrichtungen. Sie profitierten von den regelmäßig aktualisierten Softwareversionen, den gleichen Sicherheitsstandards und einem einheitlichen Service. Und sie könnten auf die bei Insellösungen erforderliche Datenneuerfassung eines Antragsstellers verzichten, sofern dieser bereits Leistungen aus einem der angebundenen sozialen Verwaltungsbereiche bezöge. Auch wäre die Kontinuität in der Betreuung nicht mehr auf Zuständigkeits-, Ämter- oder Professionsgrenzen beschränkt.
Auch die getrennte Trägerschaft ist mit Software-Lösungen wie LÄMMkom erfolgreich umsetzbar. Die gewachsenen Arbeitsmarkt-Strukturen weiterhin dezentral zu pflegen, um sie für eine unbürokratische Vermittlung in Arbeit funktionstüchtig zu erhalten, ist unabhängig von der Organisationsform eine lohnenswerte Aufgabe. Denn sie kommt den Arbeitslosen unmittelbar zugute und nutzt das vorhandene Know-how. In der Option könnten diese Vorteile jedoch zusätzlich mit einer länderweiten Zentralisierung in den Bereichen Arbeitgeberservice, Controlling und Evaluation, einer zentralen Stellen- und Personendatenbank und einem einheitlicheren Fallmanagement verbunden werden. Den Argen, die sich jetzt auflösen müssen, wäre deshalb die Wahlfreiheit zwischen getrennter Trägerschaft oder Option zu wünschen.
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