(openPR) In der Bundesstaatskommission fordern einige Bundesländer, dass der Bund seine Zuständigkeit für die Kinder- und Jugendhilfe aufgibt und in die Gesetzgebungskompetenz der Länder überträgt. Jedes Land könnte dann festlegen, ob es Kindertagesstätten überhaupt anbietet, ob Eltern einen Anspruch auf Kinderbetreuung haben, welche Qualität diese Betreuung hat und was sie kostet. Die Hilfen für Kinder und deren Schutz vor Misshandlungen würden von Land zu Land unterschiedlich sein.
Kinder brauchen aber in allen Bundesländern gleichermaßen verlässliche Strukturen und auch Familien, die z. B. aus beruflichen Gründen in ein anderes Bundesland ziehen, müssen sich auf vergleichbare Unterstützungsangebote verlassen können.
Nur die Bundesgesetzgebung war in den letzten 10 Jahren – gegen teilweise erheblichen Widerstand der Länder – in der Lage, den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz und ein bundesweites Angebot an Trennungs- und Scheidungsberatung sicher zu stellen. Auch die Weiterentwicklung des Jugendamts von einer Eingriffsbehörde zu einer familienorientierten Hilfeinstanz konnte nur durch die Bundesgesetzgebung gesichert werden. Hätten die Länder die Möglichkeit, eigene Regelungen zu treffen, könnten sie je nach Haushaltslage dem regionalen Spardruck nachgeben und Leistungsangebote für Kinder und ihre Familien einschränken.
Entwicklungschancen von Kindern dürfen nicht davon abhängig gemacht werden, in welchem Bundesland sie leben. Kinder brauchen eine aktive Interessenvertretung auf der politisch wichtigsten Ebene der Bundesrepublik. Daher muss die Kinder- und Jugendhilfe in der Zuständigkeit des Bundes verbleiben.








