(openPR) In vielen Artikeln wurde bereits vor den Abmahnkanzleien gewarnt, die sich zum Zwecke des "Urheberrechtsschutzes" ihrer Mandanten oftmals in rechtlichen Grauzonen bewegen, um an die Anwaltsgebühren heranzukommen.
Dieses schnell verdiente Geld wird m.E. jedoch sehr bald in Vergessenheit geraten, wenn sich diese Kanzleien über ihren eigenen Imageverlust bewusst werden sollten.
Neu ist hingegen, dass einige Vertreter der Abgemahnten nun ebenfalls versuchen, eine Umsatzoptimierung dadurch zu erzielen, dass sie die Abgemahnten sehenden Auges ins offene Messer laufen lassen, um maximalen Gewinn zu erzielen.
So wurde uns bereits von mehreren Mandanten berichtet, dass ein Kollege in ihren Fällen, in denen ein Urheberrechtsverstoß offensichtlich vorlag, immer davon abriet eine Unterlassungserklärung abzugeben und statt dessen massenweise Schutzschriften an deutsche Gerichte versendete, um die sicher bevorstehenden einstweiligen Verfügungen zu verhindern, was natürlich in vielen Fällen nicht gelang, was wiederum zur Folge hat, dass die Abgemahnten plötzlich vor einem Schuldenberg stehen, der die Ausgangsforderung um ein Vielfaches übersteigt, zumal sich der fragwürdige Vertreter das massenweise Versenden auch massenhaft bezahlen lässt.
Wohlwissend, dass diese Art der Beratung grenzwertig ist, versuchen sich die unseriösen Vertreter unserers Berufsstandes, durch entsprechende Verträge abzusichern. Im Streitfalle wird dann darauf hingewiesen, dass der Mandant über die Risiken aufgeklärt worden sei. Das dem nicht so ist, zeigen die Mandanten, die sich völlig hilflos an uns wenden und um Rat fragen.
Betroffene sollten sich bei einem solchen Vorgehen umgehend an die zuständige Rechtsanwaltskammer wenden und den Vorfall melden.
Im nächsten Schritt sollten diejenigen, die bereits zahlen mussten, Regressansprüche gegen diese Vertreter prüfen lassen.
Datum: 12.11.2009
Autor: Gulden
Rubrik: Urheberrecht
Mehr über: Filesharing, Abmahnung, Schadensersatz
weitere Infos:
www.die-abmahnung.info
www.ggr-rechtsanwaelte.de
www.ggr-law.com
GGR Rechtsanwälte
Jean-Pierre-Jungels-Str. 10
55126 Mainz
tel.: 06131-6237990
fax: 06131-6233896
mail:

web:
www.ggr-law.com
www.die-abmahnung.info
Über das Unternehmen
Die Kanzlei GGR Rechtsanwälte aus Mainz betreut bundes- und europaweit (insb. Schweiz, Luxemburg, Liechtenstein, Österreich) Privatpersonen als auch Unternehmen schwerpunktmäßig in allen Bereichen des Medienrechts.
Aufgrund der Komplexität und Dynamik des Medienrechts bzw. Multimediarechts ist spezielles Know How für eine erfolgreiche Mandatsannahme erforderlich, welches in der klassischen Juristenausbildung nicht vermittelt wird.
Die Anwälte der Kanzlei GGR Rechtsanwälte aus Mainz wurden mit dem akademischen Grad eines Master of Laws im Medienrecht ausgezeichnet und zählen somit zu den wenigen Rechtsanwälten und Medienrechtlern in Deutschland, die eine entsprechende medienrechtliche Qualifikation nachweisen können.
Im Rahmen dieses international anerkannten Studienganges beim Mainzer Medieninstitut wurden unsere Experten in den speziellen Gebieten des Medienrechts ausgebildet. Unsere Anwälte sind daher mit allen Fragen des Medienrechts (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Internetrecht, E-Commerce, IT-Recht, Musikrecht, Fotorecht, Presserecht, Verlagsrecht, Sportrecht, Medienstrafrecht, Abmahnung etc.) ebenso vertraut wie mit den charakteristischen wirtschaftlichen Eigenheiten der Multimedia- und IT-Branche.
Aufgrund der vermehrten Abmahnungen durch folgende Kanzleien
• Baumgarten Brandt Rechtsanwälte aus Berlin
• Bendiksen, Sikorski, Schröder aus Kiel
• Bindhardt, Fiedler, Rixen aus Linden
• CSR Rechtsanwälte aus Ettlingen
• DigiProtect aus Frankfurt
• Graf von Westphalen Rechtsanwälte aus Frankfurt
• Karsten und Schubert Rechtsanwälte aus Berlin
• Kornmeier & Partner aus Frankfurt
• Lihl Rechtsanwaltskanzlei aus Postbauer-Heng
• Negele Zimmel Kremer Greuter Rechtsanwälte aus Augsburg
• Nümann und Lang (Österreich)
• Rasch Rechtsanwalt aus Hamburg
• Sasse & Partner Rechtsanwälte aus Berlin
• Schalast und Partner aus Frankfurt
• Schindler Boltze (SBR) Rechtsanwälte aus Karlsruhe
• Schutt Waetke Rechtsanwälte aus Karlsruhe
• Schulenberg & Schenk aus Hamburg
• Stefan Auffenberg aus Dortmund
• U+C Rechtsanwälte (ehemals KUW) aus Regensburg
• von Denecke Haxthausen & Partner Rechtsanwälte aus Berlin
• Waldorf Rechtsanwälte aus München (u.a. Getty Images)
• Dr. Winterstein Dr. Ruhrmann Rechtsanwälte aus Frankfurt (u.a. Ed Hardy - K&K Logistics)
wegen Filesharing /P2P / Urheberrechtsverletzungen, die derzeit in Deutschland kursieren, nehmen sowohl Rechtsanwalt Gulden, LL.M. (Medienrecht) als auch Rechtsanwalt Röttger, LL.M. (Medienrecht) Termine auch außerhalb der Sprechzeiten wahr. Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, so setzen Sie sich bitte mit unseren Rechtsanwälten in Mainz in Verbindung