(openPR) Dass im Beitragsrecht der Sozialversicherung für die Erhebung der Einnahmen das so genannte Entstehungsprinzip gilt, hat das Bundessozialgericht (BSG) erneut bestätigt. Mit dem „Zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ vom 23.12.2002 (BGBl. I 2003, S. 4621) wurde mit Wirkung vom 1.1.2003 der § 22 Abs. 1 SGB IV dergestalt geändert, dass für nur für einmalig gezahltes Arbeitsentgelt nicht mehr das Entstehungsprinzip, sondern das Zuflussprinzip gilt.
Nur wenn der Arbeitnehmer im Voraus auf Einmalzahlungen schriftlich verzichtet hat, können diese nicht für die versicherungsrechtliche Beurteilung, die Beurteilung der Beitragspflicht bzw. der Beitragshöhe herangezogen werden. Diese sozialversicherungsrechtliche Vorschrift gilt dann unabhängig von der arbeitsrechtlichen Zulässigkeit einer solchen Verzichtserklärung.
Eine böse Falle, die bei Prüfungen der Sozialversicherungsträger immer wieder zu Nachforderungen und Inanspruchnahme des Arbeitgebers führt. Viele Unternehmen wissen gar nicht, dass bei Ihnen ein Allgemeinverbindlicher Tarifvertrag anzuwenden ist .Auch wenn ansonsten ein Tarifvertrag nicht zur Anwendung kommt, weil Ihr Betrieb keinem entsprechenden Arbeitgeberverband angehört, gelten Tarifverträge aufgrund Allgemeinverbindlichkeitserklärung, wenn diese aufgrund der örtlichen und sachlichen Gegebenheiten anzuwenden sind.
Wer soll sich da noch auskennen? Ständige Gesetzesänderungen müssen bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung berücksichtigt werden.
Ganz einfach: lassen Sie die Lohn- Gehaltsabrechnungen von dem Lohnabrechnungs-Experten ADP Personal Partner machen. Ständige Schulung und der Zugriff auf die entsprechenden Fachdatenbanken stellen eine gesetzeskonforme Abrechnung für die Kunden der ADP Personal Partner sicher.
„Jetzt wird es Zeit zum handeln, wenn Unternehmen zum 1. Januar 2005 zum ADP Personal Partner wechseln wollen. „ so Karl-Heinz Heuer, der Personal Partner für die Region Braunschweig.
ADP gehört zu den führenden Dienstleistern für Lohn- und Gehaltsabrechung und ist weltweit die Nummer 1 für Services und HR-Lösungen im Personalwesen. In Deutschland wird bereits jede 5. Lohn- und Gehaltsabrechnung mit Produkten und Services von ADP erstellt.
Das ADP Personal Partner Programm ist die Plattform für Outsourcing von HR Dienstleistungen für den Mittelstand. Maßgeschneiderte HR-Dienstleistungslösungen und Kundennähe sind Programm.









