(openPR) Unternehmerverband Metall Baden-Württemberg (UVM): Arbeitsrecht flexibilisieren
Stuttgart, den 9. Oktober 2009 - Das Metallbau- und Feinwerktechnikhandwerk in Baden-Württemberg sieht erheblichen politischen Handlungsbedarf, um die Situation der Betriebe zu verbessern und die Arbeitsplätze zu sichern. In einem Schreiben an die Vorsitzenden der Bundestagsfraktionen der künftigen Koalitionspartner, Volker Kauder und Guido Westerwelle, plädieren die mittelständischen Metallbetriebe in Baden-Württemberg für eine Lockerung des straffen Kündigungsschutzes.
Das baden-württembergische Metallhandwerk ist von der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise besonders stark betroffen. „Im ersten Halbjahr ging das Auftragsvolumen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum in vielen Bereichen des Metallhandwerks und der Feinwerktechnik zurück, in einigen Bereichen, wie zum Beispiel Maschinenbau, sogar um mehr als 40 Prozent bis hin zu 64 Prozent bei der Herstellung von Werkzeugmaschinen“, sagt der Hauptgeschäftsführer des Unternehmerverbands Metall Baden-Württemberg (UVM), Peter Geckeler. „Ähnlich schlecht sind die Umsatzzahlen vieler im Landesinnungsverband für das Metallbauer- und Feinwerkmechanikerhandwerk zusammengeschlossener Betriebe. Auch sie liegen im ersten Halbjahr in vielen Sparten bei einem Minus zwischen 20 bis hin zu fast 40 Prozent.“
Trotz dieser drastischen Situation stelle der Mittelstand nach wie vor einen wesentlichen stabilisierenden Faktor für Wirtschaft und Arbeitsmarkt dar, meint Peter Geckeler. Dies gelte es zu sichern.
„Das Risiko, Mitarbeiter nur mit großem finanziellem und juristischem Aufwand entlassen zu können, hat jedoch zur Folge, dass zehn bis 20 Prozent der Stellen im Metallhandwerk erst gar nicht geschaffen oder lediglich mit Leiharbeitern besetzt werden.“ Denn mittelständische Handwerksbetriebe mit ihren hochspezialisierten Arbeitsplätzen seien, was den Einsatz des Personals betrifft, erheblich weniger flexibel als größere Unternehmen. Bisher werde auf die wirtschaftliche Situation der Unternehmen keinerlei Rücksicht genommen, während Beschäftigte jederzeit kündigen und damit das im Betrieb gewonnene Know-how mitnehmen und davon profitieren könnten.
Angesichts der gerade begonnenen Koalitionsverhandlungen bekräftigt der UVM daher seine Forderung, die mit dem Kündigungsschutzgesetz einhergehenden Belastungen für mittelständische Betriebe zu beseitigen und den Kündigungsschutz auf Grundlage eines neuen Arbeitsrechtshandbuchs zu novellieren. „Der Schwellenwert für die Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes muss auf mindestens 50 Arbeitnehmer angehoben werden“, so Geckeler. Um die Betriebe zu Neueinstellungen zu bewegen, dürfe zudem der allgemeine Kündigungsschutz erst gelten, wenn das Arbeitsverhältnis 36 Monate bestanden hat.
Vorbeschäftigungsverbot lockern
Der UVM fordert außerdem, dass befristete Arbeitsverträge nach dem Teilzeit- und Befristungsrecht flexibilisiert werden. „In diesem Zusammenhang muss auch das „Vorbeschäftigungsverbot“ gelockert werden“, fordert Landesinnungsmeister Peter Mader. Dieses Vorbeschäftigungsverbot macht die Befristung eines Arbeitsverhältnisses unzulässig, wenn irgendwann in der Vergangenheit bereits ein Arbeitsverhältnis bei demselben Arbeitgeber bestanden hatte. „Notwendig wäre eine Modifizierung dahingehend, dass eine erneute Befristung eines Arbeitsverhältnisses ohne sachlichen Grund dann möglich sein muss, wenn seit der vorherigen Beschäftigung mehr als sechs Monate vergangen sind“, so Mader.
Die Möglichkeit, Beschäftigungsverhältnisse sachgrundlos zu befristen, müsse ausgeweitet werden. „Unabhängig vom Alter des Arbeitnehmers sollten sie für alle Arbeitsverhältnisse bis zu einer Dauer von fünf Jahren möglich sein“, so Mader.
„Das Handwerk trägt in einem hohen Maße zum wirtschaftlichen Erfolg des Landes, zur Stärkung der Wirtschaft vor Ort, zur Ausbildung und zur Sicherung von Arbeitsplätzen bei. Das soll auch in Zukunft so bleiben. Deshalb brauchen wir ein Arbeitsrecht, das den kleineren und mittleren Unternehmen gerecht wird“, sagte Geckeler abschließend.







