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Befristete Aussperrung als Streik-Reaktion rechtens

09.10.200908:35 UhrIndustrie, Bau & Immobilien

(openPR) Berufsförderungswerk der Fachgemeinschaft Bau darf Ausbilder bei Streiks aussperren

Berlin, 08.10.2009. Das Berufsförderungswerk der Fachgemeinschaft Bau darf mit Aussperrungen auf Streikmaßnahmen der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) reagieren. Lediglich die unbefristete Aussperrung auf befristete Streikmaßnahmen der IG BAU ist unverhältnismäßig und damit unzulässig. Das ist das Ergebnis eines einstweiligen Verfügungsverfahrens vor dem Arbeitsgericht Berlin am 1.10.2009.

Roland Bank, Geschäftsführer des Berufsförderungswerks, begrüßt die Entscheidung des Gerichts: „Das aktuelle Urteil bestätigt uns in unserer Auffassung: Wir können und müssen alles unternehmen, um zu verhindern, dass die Streiks auf dem Rücken der uns anvertrauten Auszubildenden stattfinden.“ Zu diesem Zweck hatte das Berufsförderungswerk mithilfe von selbstständigen Meistern während der von der IG BAU initiierten Arbeitsniederlegungen und darüber hinaus die Ausbildung aufrecht erhalten.

„Völlig unverständlich ist uns immer noch der Anlass des Streiks“, so Bank weiter. „Die Ausbilder bewegen sich mit ihrem Gehalt bereits jetzt im oberen Drittel des bundesweiten Durchschnitts. In der Region dürften sie sogar die bestbezahlten Ausbilder überhaupt sein.“ Bei weiteren Arbeitsniederlegungen wird das Berufsförderungswerk weiterhin alles daran setzen, die Ausbildung kontinuierlich fortzusetzen, auch wenn dafür erneute Aussperrungen nötig sind.

Das Berufsförderungswerk der Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg gGmbH betreibt die zentrale überbetriebliche Ausbildungsstätte für die Berufe des Baugewerbes in Berlin. Pro Ausbildungsjahr werden rund 800 Auszubildende am Lehrbauhof ausgebildet.

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