openPR Recherche & Suche
Presseinformation

ARENDTS ANWÄLTE - Verwaltungsgericht Mainz konstatiert verfassungsrechtliches Defizit des Sportwettenmonopols

18.09.200908:48 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: ARENDTS ANWÄLTE - Verwaltungsgericht Mainz konstatiert verfassungsrechtliches Defizit des Sportwettenmonopols
Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSH, ARENDTS ANWÄLTE
Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSH, ARENDTS ANWÄLTE

(openPR) Das Verwaltungsgericht (VG) Mainz hat erneut verfassungsrechtliche Defizite bei der Ausgestaltung des Sportwettenmonopols festgestellt und daher dem betroffenen Sportwettenvermittler Vollstreckungsschutz gewährt (Beschluss vom 4. September 2009, Az. 6 L 770/09.MZ). Der von der Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertretene Vermittler kann damit weiter unter den vom Gericht festgelegten, inzwischen üblichen Auflagen (Hinweis auf Suchtgefahren, keine Sportwetten durch Minderjährige etc.) Sportwetten an einen in dem EU-Mitgliedstaat Österreich staatlich zugelassenen Buchmacher vermitteln. Das Land Rheinland-Pfalz war damit mit seinem Antrag nach § 80 Abs. 7 VwGO nicht erfolgreich.



Das VG Mainz legt in der Entscheidung ausführlich dar, dass die Beurteilung der Sach- und Rechtslage aus heutiger Sicht nicht zu einer vom Beschluss der Kammer vom 12. September 2007, mit dem das Gericht Vollstreckungsschutz gewährt hatte, abweichenden Interessenabwägung führe. Zwar habe das Land inzwischen 51% der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH übernommen. Dies reiche jedoch nicht aus:

„In verfassungsrechtlicher Hinsicht ist allerdings festzustellen, dass der unmittelbare Veranstalter, die Lotto Rheinland-Pfalz GmbH, nach wie vor nicht in einer den Anforderungen des § 10 Abs. 3 GlüStV und damit auch den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts in seiner grundlegenden Entscheidung vom 28. März 2006 (NJW 2006, 1261 ff.) genügenden Weise verpflichtet worden ist, die Zahl der Annahmestellen zur Erreichung der Ziele des § 1 GlüStV zu begrenzen. § 10 Abs. 3 GlüStV schreibt vor, dass die Länder die Zahl der Annahmestellen zur Erreichung der. Ziele des § 1 begrenzen. Dieser Anforderung wird § 7 Abs. 1 LGlüG in der Fassung des Gesetzes vom 22. Dezember 2008 (GVBI. S. 318), wonach bis zum 31. Dezember 2011 es landesweit nicht mehr als 1150 AnnahmesteIlen geben soll, nicht gerecht. Zum einen wird die Festlegung einer Obergrenze von Annahmestellen in die Zukunft verlegt. Erst bis zum 31. Dezember 2011 soll es eine Obergrenze geben. Bis zu diesem Zeitpunkt fehlt es an jeglicher verbindlichen Vorgabe einer Begrenzung der Annahmestellen. Zum anderen handelt es sich bei § 7 Abs. 1 LGlüG nur um eine Soll-Vorschrift und damit nicht um eine verbindliche Vorgabe i.S.d. § 10 Abs. 3 GlüStV.“

Für die Zahl von 1150 Annahmestellen gibt es nach Ansicht des VG Mainz keine fundierte Grundlage. Insoweit verweist das Gericht auf den Beschluss des VG Koblenz vom 17. März 2009 (Az. 5 L 52/09.LO). Mit der willkürlich gegriffenen Zahl von Annahmestellen werde das Land den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht gerecht:

„Es ist nach alledem nicht ansatzweise nachvollziehbar, warum gerade die Zahl von 1150 Annahmestellen zur Sicherstellung eines ausreichenden Glücksspielangebots erforderlich ist. Erkennbar ist nur, dass der Gesetzgeber die vorgefundene - verfassungswidrige - Anzahl der Annahmestellen um eine gegriffene Zahl reduzieren will und teilweise auch bereits tatsächlich reduziert hat. Es fehlt an jeglichen Ermittlungen, Untersuchungen und nachvollziehbaren Überlegungen zu der Frage, welche Anzahl von Annahmestellen bei Anlegung eines strengen Maßstabs zur Sicherung eines ausreichenden Glücksspielangebots unbedingt notwendig ist. Damit wird der Landesgesetzgeber den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht gerecht.“

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 351262
 1306

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „ARENDTS ANWÄLTE - Verwaltungsgericht Mainz konstatiert verfassungsrechtliches Defizit des Sportwettenmonopols“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von ARENDTS ANWÄLTE

Bild: Wettbetrug: Rechtsexperten fordert erneut speziellen StraftatbestandBild: Wettbetrug: Rechtsexperten fordert erneut speziellen Straftatbestand
Wettbetrug: Rechtsexperten fordert erneut speziellen Straftatbestand
Angesichts des neuen Wettbetrugsskandals ist nunmehr eine gesetzliche Regelung erforderlich. Der auf Glücksspiel- und Wettrecht spezialisierte Rechtsanwalt Martin Arendts (www.wettrecht.de) fordert daher - wie bereits 2007 - einen auf diese besondere Betrugsform zugeschnittenen eigenen Straftatbestand. Nur so könnten Manipulationen von Spielen klar unter Strafe gestellt werden. Auch müssten bereits Vorbereitungshandlungen, wie etwa konkrete Geldangebote an Schiedsrichter und Spieler, strafbar sein. Nur durch eine gesetzliche Regelung könnten …
23.11.2009
Bild: Anwendung der Gewinnspielsatzung auf Internet-Hausgewinnspiele unzulässigBild: Anwendung der Gewinnspielsatzung auf Internet-Hausgewinnspiele unzulässig
Anwendung der Gewinnspielsatzung auf Internet-Hausgewinnspiele unzulässig
Mehrere mit Hausgewinnspielen (umgangssprachlich auch "Hausverlosungen") befasste Behörden haben bislang versucht, die eigentlich für sog. Call-in-Fernsehshows gedachte Gewinnspielsatzung auch auf Hausgewinnspiele im Internet anzuwenden. Diese vor allem von der Bezirksregierung Düsseldorf und der Regierung von Mittelfranken vertretene Auffassung bedeutete angesichts der damit verbundenen massiven Einschränkungen (insbesondere eine Begrenzung des Teilnahmebeitrags auf maximal EUR 0,50) für mehrere Projekte das vorzeitige Aus. Diese Ansicht de…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bundesverfassungsgericht nimmt von ARENDTS ANWÄLTE eingelegte Verfassungsbeschwerden von Sportwettenvermittlern nicht an
Bundesverfassungsgericht nimmt von ARENDTS ANWÄLTE eingelegte Verfassungsbeschwerden von Sportwettenvermittlern nicht an
… der auf Glückspiel- und Wettrecht spezialisierten Kanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertreten Vermittler hatten Untersagungsverfügungen erhalten, gegen die sich gerichtlich wehrten. Sie stellten beim Verwaltungsgericht Schutzanträge nach § 80 Abs. 5 VwGO und beriefen sich dabei insbesondere auf die Berufsfreiheit sowie auf die durch den EG-Vertrag garantierte …
Bild: Verwaltungsgericht Köln: Sportwettenmonopol ist europarechtswidrigBild: Verwaltungsgericht Köln: Sportwettenmonopol ist europarechtswidrig
Verwaltungsgericht Köln: Sportwettenmonopol ist europarechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Köln hat das staatliche Monopol für Sportwetten für europarechtswidrig erklärt und aus diesem Grund einem Sportwettenvermittler Vollstreckungsschutz gegen eine Untersagungsverfügung der Stadt Köln gewährt (Beschluss vom 7. November 2007, Az. 1 L 1538/07). Der von der Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE (www.wettrecht.de) vertretene …
Bild: Europäischer Gerichtshof entscheidet über deutsches Sportwettenmonopol - Vorlageverfahren verbundenBild: Europäischer Gerichtshof entscheidet über deutsches Sportwettenmonopol - Vorlageverfahren verbunden
Europäischer Gerichtshof entscheidet über deutsches Sportwettenmonopol - Vorlageverfahren verbunden
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird aufgrund mehrerer Vorlagen deutscher Verwaltungsgerichte die europarechtliche Zulässigkeit des deutschen Sportwettenmonopols beurteilen. Er hat nunmehr die jeweils drei Vorlageverfahren der beiden Verwaltungsgerichte Gießen und Stuttgart zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden. Dieser bereits am …
Anlagebetrugsfall WABAG: Max Strauß wird nunmehr auch zivilrechtlich auf Schadensersatz in Anspruch
Anlagebetrugsfall WABAG: Max Strauß wird nunmehr auch zivilrechtlich auf Schadensersatz in Anspruch
… sich Strauß nunmehr aber auch mit Schadensersatzansprüchen geschädigter WABAG-Anleger auseinander setzen. Die auf Kapitalanlagerecht spezialiserte Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE, Grünwald, ist für mehrere WABAG-Geschädigte gerichtlich gegen Max Strauß vorgegangen. Nach Auffassung von Rechtsanwalt Claus Hambach von der Rechtsanwaltskanzlei Arendts …
Bild: Verwaltungsgericht Freiburg gewährt Sportwettenvermittler Vollstreckungsschutz: Wettmonopol europarechtswidrigBild: Verwaltungsgericht Freiburg gewährt Sportwettenvermittler Vollstreckungsschutz: Wettmonopol europarechtswidrig
Verwaltungsgericht Freiburg gewährt Sportwettenvermittler Vollstreckungsschutz: Wettmonopol europarechtswidrig
… Gerichts unabhängig von der Frage, ob die Antragstellerin überhaupt Veranstalter des Glücksspiels sei, begründet. Angesichts der Feststellung der Europarechtswidrigkeit des Sportwettenmonopols des Landes Baden-Württemberg überwiege das Interesse der Vermittlerfirma, bis zur Rechtskraft der Hauptsache von Vollzugsfolgen verschont zu bleiben, gegenüber …
Bild: Ablehnung einer Sportwetten-Genehmigung europarechtswidrig - VG München entscheidet gegen Freistaat BayernBild: Ablehnung einer Sportwetten-Genehmigung europarechtswidrig - VG München entscheidet gegen Freistaat Bayern
Ablehnung einer Sportwetten-Genehmigung europarechtswidrig - VG München entscheidet gegen Freistaat Bayern
Das Verwaltungsgericht (VG) München hat mit dem jetzt zugestelltem Urteil vom 17. April 2007 (Az. M 16 K 06.2721) einen Bescheid des Bayerischen Innenministeriums aufgehoben, mit dem der Genehmigungsantrag eines von der Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertretenen Sportwettenvermittlers abgelehnt worden war. Das Ministerium muss nunmehr über den …
Bild: Verwaltungsgericht Arnsberg gewährt Sportwettenvermittler VollstreckungsschutzBild: Verwaltungsgericht Arnsberg gewährt Sportwettenvermittler Vollstreckungsschutz
Verwaltungsgericht Arnsberg gewährt Sportwettenvermittler Vollstreckungsschutz
Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat einem Sportwettenvermittler Vollstreckungsschutz gegen eine Untersagungsverfügung der Stadt Soest gewährt (Beschluss vom 12. Oktober 2007, Az. 1 L 726/07). Der von der Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE (www.wettrecht.de) vertretene Vermittler kann daher weiterhin Verträge über Sportwetten an einen in dem EU-Mitgliedstaat …
Bild: Privater Sportwettenvermittler darf in Rheinland-Pfalz weiter tätig seinBild: Privater Sportwettenvermittler darf in Rheinland-Pfalz weiter tätig sein
Privater Sportwettenvermittler darf in Rheinland-Pfalz weiter tätig sein
Das Verwaltungsgericht Mainz hatte einer von der Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertretenen Sportwettenvermittlungsgesellschaft Vollstreckungsschutz gegen eine Untersagungsverfügung gewährt (Beschluss vom 12. September 2007, Az. 6 L 583/07.MZ). Das Verwaltungsgericht begründete dies mit durchgreifenden verfassungrechtlichen und europarechtlichen …
Bild: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg: Wettannahmestelle darf weiter tätig seinBild: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg: Wettannahmestelle darf weiter tätig sein
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg: Wettannahmestelle darf weiter tätig sein
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat mit heute zugestelltem Beschluss vom 25. Januar 2007 (Az. 6 S 2964/06) eine Beschwerde des Landes Baden-Württemberg zurückgewiesen. Der Antragsteller, ein von der Kanzlei ARENDTS ANWÄLTE (www.wettrecht.de) vertretener Wettvermittler, war damit auch letztinstanzlich gegen eine vom Regierungspräsidium …
Bild: Sportwetten: Verwaltungsgericht Stuttgart ordnet aufschiebende Wirkung an - Sportwettenvermittler kann weiter tätig seinBild: Sportwetten: Verwaltungsgericht Stuttgart ordnet aufschiebende Wirkung an - Sportwettenvermittler kann weiter tätig sein
Sportwetten: Verwaltungsgericht Stuttgart ordnet aufschiebende Wirkung an - Sportwettenvermittler kann weiter tätig sein
Das Verwaltungsgericht Stuttgart ordnete mit Beschluss vom 23. November 2006 (Az. 4 K 3895/06) die aufschiebende Wirkung bezüglich einer gegen einen Sportwettenvermittler vom Regierungspräsidium Karlsruhe erlassenen Untersagungsverfügung an. Der von der Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertretene Vermittler darf daher weiterhin an den in einem anderen …
Sie lesen gerade: ARENDTS ANWÄLTE - Verwaltungsgericht Mainz konstatiert verfassungsrechtliches Defizit des Sportwettenmonopols