openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Kein Vertrauen mehr in Bankberater

(openPR) Das Verhältnis zwischen Kunde und Bank scheint gestört zu sein. Laut einer Forsa-Umfrage geben 53% der Befragten an, schon einmal die Entscheidung für eine Geldanlage bereut zu haben, sich zudem 43% bei Finanzfragen oft überfordert fühlen.



„Das Ergebnis dieser Umfrage ist für Bankinstitute ebenso wie für Bankberater verherrend“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V., welche aktuell über einen besonders krassen Fall einer Falschberatung durch ein Kreditinstitut:

Ein Anleger erkundigte sich bei einer Raiffeisenbank in Bayern nach einer sicheren Anlage, weshalb ihm am 04.09.2008, also 11 Tage vor Bekanntgabe der Insolvenz der US-Amerikanischen Investmentbank Lehman, sogenannte „Cobold-Anleihen“ von seiner Bankberaterin zum Kauf angeboten wurden, und zwar unter Negierung jeglicher Risiken.

Bei den „Cobolden“ der DZ-Bank handelt es sich um sogenannte „Credit Linkit Notes“, also um Papiere, deren Erwerber für die emittierende Bank Kreditrisiken übernimmt. Diese Titel wurden zu Konditionen in den Markt gedrückt, die nicht oder allenfalls unwesentlich über den seinerzeitigen Konditionen für risikolose, festverzinsliche Wertpapiere lagen. Das Risiko dieses Produkts liegt in erster Linie in der Bonität der zugrundeliegenden Referenzunternehmen, d.h. bei Insolvenz eines dieser US-Amerikanischen Kreditinstitute – unter ihnen eben auch Lehman-Brothers – tritt das sog. Kreditereignis ein und der Anleger erleidet einen Totalverlust.

Erschreckt um die damalige Berichterstattung kurz vor Insolvenzantragstellung der Lehman-Brothers-Bank in Amerika forderte der Anleger eine Stellungnahme von der handelnden Bankmitarbeiterin bei der zuständigen Raiffeisenbank an, welche tatsächlich noch am 12.09.2008 (!) in einer Mail darstellen lässt, eine Insolvenz der US-Amerikanischen Investmentbank Lehman käme niemals in Betracht. Die derzeit außergerichtlich geltend gemachte Schadensersatzforderung lässt die Bank im Übrigen vollumfänglich zurückweisen.

„Es mag sich hier zwar um einen Einzelfall in der Beratungspraxis von Bankinstituten handeln; wenn es allerdings der Branche nicht gelingt, mehr Vertrauen bei den Kunden aufzubauen, kann das ohnehin schon gestörte Verhältnis zwischen Bank und Kunden nicht wiederhergestellt werden, zumal derart krasse Fehlberatungen ohne jegliches Unrechtsbewusstsein der Bank mitnichten dazu verhelfen, dieses gestörte Vertrauen wiederherzustellen“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V., deren Vertrauensanwälte nunmehr nach Ablehnung sämtlicher Schadensersatzforderungen des betroffenen Anlegers eine klageweise Geltendmachung der Schadensersatzansprüche vorbereiten.

Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. rät allen geschädigten Anlegern an zivilrechtliche Schadensersatzansprüche gerade bei Erwerb von Zertifikaten im Jahr 2008 prüfen zu lassen. Eine kostenlose Erstbewertung wird vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. ermöglicht. Sie können sich hierzu einen Fragebogen für geschädigte Lehman-Anleger unter www.schutzverein.org herunterladen oder diesen telefonisch direkt vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. unter 0851-988 4013 anfordern.

Diese Erstbewertung dient den mit dem Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. kooperierenden Vertrauensanwälten zu einer ersten rechtlichen Einschätzung, inwieweit hier tatsächlich Schadensersatzansprüche gegen das betroffene Kreditinstitut gegeben sind. Diese Erstbewertung erfolgt individuell, d.h. auf den individuellen Schadensfall bezogen, was auch und gerade im Hinblick auf mögliche Schadensersatzansprüche gegen ein verantwortliches Kreditinstitut unerlässlich ist.

„Die Frage der anlage- bzw. anlegergerechten Beratung hat immer individuell und auf den konkreten Einzelfall bezogen zu erfolgen, können ansonsten etwa die Kriterien um die anlegergerechte Beratung nicht herausgearbeitet werden“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. Gerade eine Entscheidung des Amtsgerichts Leipzig vom 10.11.2008 hat gezeigt, dass eine individuelle Sachverhaltsbearbeitung unter Darlegung der konkreten Anlageziele des Anlegers unerlässlich erscheint.

Direkter Link zum Anmeldeformular für den Fragebogen finden Sie auf www.schutzverein.org.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 342273
 714

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Kein Vertrauen mehr in Bankberater“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.

LG Hamburg erkennt Widerrufsrecht gegen Sparda Bank Hamburg eG infolge fehlerhafter Widerrufsbelehrung an
LG Hamburg erkennt Widerrufsrecht gegen Sparda Bank Hamburg eG infolge fehlerhafter Widerrufsbelehrung an
Das Landgericht Hamburg hat in aktueller Entscheidung vom 26.01.2015 die Feststellung getroffen, dass der dortige Darlehensnehmer seine Vertragserklärung gegenüber der Sparda Bank Hamburg eG wirksam widerrufen hat. Dies berichtet der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Landgericht Hamburg vom 26.01.2015. Streitgegenständig war dort eine Widerrufsbelehrung, wonach der Lauf der Frist für den Widerruf einen Tag beginnt, nachdem dem Darlehensnehmer ein Exemplar der Widerrufsbelehrung und die Ver…
BGH verlängert Verjährung zur Rückzahlung von Kreditgebühren
BGH verlängert Verjährung zur Rückzahlung von Kreditgebühren
Darlehensnehmer können die von Banken unzulässigerweise erhobenen Bearbeitungsgebühren auch noch für Konsumentenkredite zurückfordern, die ab 2004 abgeschlossen sind. Dies berichtet der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. unter Berufung auf zwei aktuelle Entscheidungen des BGH. Bettina Wittmann, Vorstand des Schutzvereins für Rechte der Bankkunden e.V.: „In seiner Entscheidung vom 13.05.2014 hatte der BGH eine Gebühr, die beim Abschluss eines Darlehensvertrages zusätzlich zu den Zinsen berechnet wurde, für den Darlehensnehmer als…

Das könnte Sie auch interessieren:

Mündliche Fehlberatung kann nicht durch schriftliche Risikohinweise ersetzt werden
Mündliche Fehlberatung kann nicht durch schriftliche Risikohinweise ersetzt werden
… Anlage nur durch Informationsmaterial hingewiesen worden sein. Für Banken gelten bei der Anlageberatung die gleichen Regeln wie für freie Anlageberater. Konkret: Auch Bankberater müssen ihre Kunden objektgerecht und anlegergerecht beraten. Objektgerecht ist die Anlageberatung, wenn der Bankberater den Kunden über alle entscheidungsrelevanten Aspekte …
Verbesserter Schutz der Anleger vor Falschberatung
Verbesserter Schutz der Anleger vor Falschberatung
… führen aus: Mittlerweile müssten Kundenbeschwerden, welche bei Finanzinstituten über Anlageberater eingehen, wohl der Finanzaufsicht gemeldet werden. Außerdem müssten Bankberater sich bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) registrieren lassen. Dies soll in einer Neufassung des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) auch gesetzlich …
Verbesserter Anlegerschutz durch stärkere Kontrolle von Bankberatern
Verbesserter Anlegerschutz durch stärkere Kontrolle von Bankberatern
… in der Anlageberatung tritt mit der Einführung des neuen § 34 d Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) auf eine neue Stufe. Neben der Verschärfung der Kontrolle von Bankberatern soll auch der Schutz der Anleger vor Falschberatung weiter erhöht worden sein. Ab dem 01.11.2012 müssen alle Bankberater bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) …
Bild: Milliardenunterstützung für Banken – Lehman-Geschädigte auf sich allein gestellt?Bild: Milliardenunterstützung für Banken – Lehman-Geschädigte auf sich allein gestellt?
Milliardenunterstützung für Banken – Lehman-Geschädigte auf sich allein gestellt?
… den vielen tausend Anlegern, die von verschiedenen Banken im ganzen Bundesgebiet in den vergangenen Monaten bzw. Jahren Zertifikate der Lehman Brothers von ihren Bankberatern als sichere Geldanlage empfohlen bekamen und auf diese Empfehlung vertrauend teilweise horrende Beträge hierin investiert haben? Im Zuge der Pleite des großen Bauunternehmens Holzmann …
Verstärkte Kontrolle von Anlageberatern
Verstärkte Kontrolle von Anlageberatern
… Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg grprainer.com führen dazu aus: In der Vergangenheit wurde das Vertrauen der Anleger in ihre Bankberater auf eine harte Probe gestellt. Bekannt gewordene Fehlberatungen und Aufklärungspflichtverletzungen rückten die Finanzinstitute in ein schlechtes Licht. Der dadurch entstandenen ablehnenden …
Bild: Beratungspflicht um Vermögensverluste zu vermeiden – Inhouse-Schulung der Künsting AG, Paderborn
Beratungspflicht um Vermögensverluste zu vermeiden – Inhouse-Schulung der Künsting AG, Paderborn
… Anlageberatungsvertrag - Anlageziel festhalten - Risikoaufklärung Wichtig zu wissen ist, dass selbst bei einem kurzen Gespräch über mögliche Anlageprodukte oder –ziele mit einem Bankberater auch ohne schriftliches Abkommen rechtlich ein sogenannter „Anlageberatungsvertrag“ zustande kommt, der für gegenseitige Rechte und Pflichten verantwortlich ist. Der …
Warum BitCoin
Warum BitCoin
… es so wenige Leute davon? 1. Bei der Bevölkerung ist das Vertrauen der Banken stark rückgängig bzw. das Vertrauen in die Banken ist ziemlich verschwunden. Der Kunde kann einen Bankberater nicht mehr mit guten Gewissen vertrauen und auch wenn der Bankberater noch so gut ist und wirklich ehrlich mit dem Kunden umgeht. Dieser Vertrauensverlust kann man …
Schutz der Anleger vor Falschberatung durch stärkere Kontrolle der Anlageberater
Schutz der Anleger vor Falschberatung durch stärkere Kontrolle der Anlageberater
… Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart grprainer.com erläutern: In Zukunft müssen Finanzinstitute Kundenbeschwerden über Anlageberater der Finanzaufsicht melden und alle Bankberater bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) registriert werden. Dadurch soll der Schutz der Anleger vor Falschberatung verstärkt werden und …
Durch stärkere Kontrollen von Bankberatern soll der Anlegerschutz verbessert werden
Durch stärkere Kontrollen von Bankberatern soll der Anlegerschutz verbessert werden
… Schutz von Verbrauchern in der Anlageberatung gestärkt werden. Der Schutz der Anleger vor Falschberatung soll durch die Verschärfung der Kontrolle von Bankberatern weiter erhöht werden. Seit dem 01.11.2012 sollen alle Bankberater bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) registriert werden. Die Finanzinstitute sollen Kundenbeschwerden …
Bild: Commerzbank unterliegt auch vor dem BGH
Commerzbank unterliegt auch vor dem BGH
… Bank AG, die zwischenzeitlich mit der Commerzbank AG verschmolzen ist. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main ist nach erfolgter Beweisaufnahme zu dem Ergebnis gelangt, dass der Bankberater den Kunden fehlerhaft über den Verdienst der Bank im Zusammenhang mit dem Vertrieb der Zertifikate aufgeklärt hat. Der Kunde hatte anlässlich der Anlageberatung um …
Sie lesen gerade: Kein Vertrauen mehr in Bankberater