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Banken verdoppeln Beitrag für Einlagensicherungsfonds

(openPR) Angesichts der Finanzkrise will der Bundesverband Deutscher Banken die Beiträge zu seinem Einlagensicherungsfonds verdoppeln, meldet der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e. V. unter Berufung auf „Die Zeit“. Damit solle der Entschädigungsfonds zu Bankkunden besser für Bankpleiten gerüstet werden.



Der Bedeutung um den Einlagensicherungsfonds wurde in letzter Zeit große Beachtung geschenkt, hat zum Beispiel das Landgericht Potsdam die dort beklagte Postbank zu Schadensersatz in Sachen „Lehman-Brothers“ verurteilt, weil der dortige Bankberater nicht darauf hingewiesen hatte, dass das Kapital der dort klagenden Anleger, welches nach deren Vortrag bisher aus dem Einlagensicherungssystem der Deutschen Banken unterliegenden Sparkonten angelegt war, durch die Verschiebung in Anleihen der Lehman-Brothers dieser Absicherung und auch einer anderen Absicherung von Einlagenforderungen nicht mehr unterlagen, was den Anlegern vom Mitarbeiter der Postbank gerade nicht mitgeteilt wurde.

Im dort zu entscheidenden Fall war den Klägern sogar ein Verkaufsprospekt überreicht worden, worin der Satz enthalten war:

„Hundert-Prozentiger Kapitalschutz bis zum Laufzeitende.“

Hiermit wurde der falsche Anschein erweckt, als sei die mit dem Prospekt angebotene Anlageform in Lehman-Brothers mit festverzinslichen Spareinlagen oder ähnlich sicheren Anlageformen vergleichbar, was im Hinblick auf die fehlende Absicherung durch ein Einlagensicherungssystem gerade nicht der Fall war.

„Obwohl diese Entscheidung bislang noch nicht rechtskräftig ist, hat das Landgericht Potsdam unter anderem deshalb Schadensersatzansprüche bejaht, weil den dort als sicherheitsorientiert dargestellten Anlegern die Risiken um diese Anleihe nicht richtig bzw. vollständig mitgeteilt wurden, weshalb die Schadensersatzklage gegen die Postbank letztendlich erstinstanzlich auch erfolgreich war“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e. V.

Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e. V. hat bereits mehrmals darauf hinweisen lassen, dass in den wenigsten Fällen Zertifikate ordnungsgemäß und vollständig erläutert wurden, gab es oftmals keine anlegerspezifische Beratung, zudem die Produkte, also die Zertifikate, auch nicht richtig erklärt wurden.

„Nach unserer bisherigen Erfahrung reagieren die Kreditinstitute auf Anspruchsschreiben geschädigter Anleger entweder gar nicht oder geben lediglich an, sie hätten zum Vertriebszeitpunkt keine Anhaltspunkte dafür gesehen, dass die US-Amerikanische Investmentbank Lehman-Brothers ausfallen werde“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. weiter.

Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. rät weiterhin zur Klage, falls die Bank nicht freiwillig entschädigt. Entscheidend vor Gericht ist allerdings der Nachweis, von der Bank falsch beraten worden zu sein, weshalb grundsätzlich immer auf die individuelle Beratungssituation abzustellen ist. Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e. V. ermöglicht eine kostenlose Erstbewertung möglicher Schadensersatzansprüche.

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e. V. aus Passau.

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