(openPR) Wer als Kunde bei seiner Bank oder Sparkasse in Deutschlang auf dem Girokonto, dem Sparbuch, in einem Festgeld oder Tagesgeld liquide Mittel unterhält, kann dies ganz beruhigt tun. Abweichend von der europäischen Regelung haften die deutschen Unternehmen fast durchgängig über die geforderten 100.000 Euro je Konto hinaus. Die Anlage bei ausländischen Banken ist für das Groß der Bundesbürger ebenfalls risikoarm, da im Rahmen der Europäischen Union eine Einlagensicherung von 100.000 Euro pro Anleger sicher gestellt ist.
Der Einlagensicherungsfonds deutscher Banken ist den meisten Anlegern bekannt. Dieser stellt sicher, dass die Einlagen der Kunden von Privatbanken im Falle einer Insolvenz geschützt sind. Neben den Privatbanken sind auf dem deutschen Markt aber auch andere Anbieter, die Sparkassen und Volks-und Raiffeisenbanken vertreten. Jede Institutsgruppe verfügt über eigene Sicherungssysteme. Neben diesen drei Sicherungseinrichtungen, die auch für Privatkunden relevant sind, gibt es noch den Einlagensicherungsfonds öffentlicher Banken. Diesem sind die Landesbanken und staatlichen Spezialinstitute angeschlossen. Die Landesbanken wiederum sind auch im Sparkassenstützungsfond Mitglied. Öffentlich-Rechtliche Institute, dazu gehören auch die Landesbausparkassen, sind in einem dreistufigen Sicherungssystem aufgestellt. Auf der untersten Stufe steht eine regionale Sicherung, die im nächsten Schritt um die jeweilige Landesbank ergänzt wird. Übersteigt die Insolvenzmasse die vorhandenen regionalen Haftungsmittel, greift die länderübergreifende Einlagensicherung.
Der Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken ist die älteste privatfinanzierte Sicherungseinrichtung für Banken weltweit. Angeschlossen sind alle Volksbanken, Raiffeisenbanken, Spardabanken und die Bausparkasse Schwäbisch –Hall. Die Haftung der Einlagen ist unbegrenzt, gilt jedoch nicht für die Einlagen anderer Kreditinstitute. Gerät ein Institut in finanzielle Schieflage, erfolgt im ersten Schritt die Sicherung des Instituts. Erst im zweiten Schritt erfolgt eine Entschädigung der Anleger. Der Einlagensicherungsfonds deutscher Banken vertritt die privaten Geschäftsbanken in Deutschland. Wie bei den anderen Institutsgruppen ist die Einlagensicherung in der Regel unbegrenzt. In einigen Ausnahmefällen ist die Haftung bei einigen wenigen Banken limitiert, allerdings in Größenordnungen, welche für private Anleger kaum erreicht werden.
Europäische Union hat Mindeststandards festgelegt
Die Spitzengruppe der Banken im Bereich Tagesgeld wird in Deutschland eindeutig von ausländischen Anbietern dominiert. Viele Anleger werden aus Unkenntnis davor zurückschrecken, dort Gelder anzulegen. Die Befürchtung, dass im Falle einer Insolvenz das Ersparte verloren geht, ist zu groß. Die EU hat hier allerdings für die Banken der Mitgliedsstaaten eine Mindestsicherung festgelegt. Diese beträgt pro Anleger 100.000 Euro.
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