(openPR) Mitte Mai verabschiedete der Bundestag eine Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes und will so die Sicherungssysteme für die Einlagen der Bankkunden krisenfester machen. Denn aufgrund der durch die Finanzkrise ausgelösten Verunsicherungen der Bankkunden bestand Handlungsbedarf.
Ab Juli 2009 wird die Mindestdeckung für die Einlagen der Bankkunden, die derzeit bei 20.000 Euro liegt, auf 50.000 Euro angehoben; ab Januar 2011 dann auf 100.000 Euro. Ebenfalls wird die Verlustbeteiligung der Sparer von 10 Prozent abgeschafft, so dass diese im Fall einer Pleite ihr Geld demnach zukünftig in voller Höhe erstattet bekommt und nicht nur zu 90 Prozent.
Zudem soll der Anleger, dessen Bank von der Pleite betroffen ist, sein Geld erheblich schneller zurückerhalten als bisher, denn die Auszahlungsfrist durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) von drei Monaten auf allerhöchstens 30 Tage verkürzt.
Alle Banken sind Mitglied in der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB). Bei der EdB handelt es sich um die gesetzliche Entschädigungseinrichtung für Einlagenkreditinstitute in privater Rechtsform.
Bei den geschützten Einlagen handelt es sich im Wesentlichen um Sicht-, Termin- und Spareinlagen und auf den Namen lautende Sparbriefe. Verbindlichkeiten, über die eine Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat, wie zum Beispiel Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate, werden nicht geschützt.
Neben dieser gesetzlichen Einrichtung sind die meisten privaten Banken zusätzlich auf freiwilliger Basis dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. angeschlossen. Er haftet für Schäden, die nicht von der EdB getragen werden. Eine Übersicht über die Sicherungsgrenzen ausgewählter Kreditinstitute finden interessierte Leser auf der folgenden Seite: http://www.tagesgeldvergleich.net/ratgeber/einlagensicherung.html
Die gesetzliche Einlagensicherung gilt auch für Niederlassungen deutscher Kreditinstitute in anderen EU-Staaten, nicht jedoch für ausländische Banken, die in Deutschland tätig sind. Diese sind der jeweiligen gesetzlichen Einlagensicherung ihres Landes unterworfen.
So sind – wie auch auf http://www.tagesgeldrechner.info/tagesgeld/bank-of-scotland-tagesgeldkonto nachzulesen ist – die bei der britischen Bank of Scotland angelegten Kundengelder lediglich über den britischen staatlichen Einlagensicherungsfonds zu 100 Prozent bis zu einer Höhe von 50.000 britischen Pfund (derzeit ca. 58.000 Euro) abgesichert.




