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Rechtsanwalt Dresden - Durch ein lnsolvenzverfahren kann die Restschuldbefreiung erlangt werden

18.08.200910:58 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Rechtsanwalt Dresden - Durch ein lnsolvenzverfahren kann die Restschuldbefreiung erlangt werden
Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Rechtsanwalt Ulrich Horrion

(openPR) Einmal Schulden, immer Schulden?

Die häufigsten Ursachen für Privatschulden sind Verlust des Arbeitspatzes, Scheidung und eigene Überforderung bei Konsumgeschäften. Bei Gewerbetreibenden sind Ursachen Firmenzusammenbrüche wegen Forderungsausfällen, Preisverfall, Fehlentscheidungen.
Mit der finanziellen Krise gehen fast immer auch psychische und physische Belastungen einher. In Zeiten weltweiter Finanz- und Wirtschaftskrise sollte es für den krisenbehafteten Menschen kein Tabu mehr sein, über seine Probleme zu sprechen.
Schulden müssen nicht für immer sein, zumal Schulden durch Zinsen und Kosten zunehmen.
Ist eine Schuld gerichtlich festgestellt oder anerkannt, beträgt die Verjährungsfrist 30 Jahre. Allerdings garantiert das Gesetz eine Pfändungsgrenze, die nicht unterschritten werden darf. Diese Pfändungsgrenze beträgt derzeit € 997,00 für Alleinstehende und erhöht sich mit zunehmender Anzahl unterhaltsberechtigter Personen,
Schulden müssen nicht für immer sein. Durch ein lnsolvenzverfahren kann die sog. Restschuldbefreiung erlangt werden. Der Schuldner kann jederzeit dieses Verfahren beantragen.
Die Restschuldbefreiung wird nach 6 Jahren ab Insolvenzeröffnung erlangt, wenn der Schuldner bestimmte gesetzliche Pflichten einhält (z. B, Suche nach Erwerbstätigkeit). Einkommen, welches über der Pfändungsgrenze liegt, wird in die Insolvenzmasse eingezahlt. Es ist aber möglich, dass der Schuldner die Restschuldbefreiung zum “Nulltarif“ erlangt.
Es gibt sogar eine Möglichkeit, durch Insolvenz wesentlich eher zur Restschuldbefreiung zu gelangen, so durch einen lnsolvenzplan bzw. gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan. Wenn z, B. der Schuldner einen Dritten hat, der etwa 5 % - 10 % der Gesamtforderungen zu tilgen bereit ist, dann stimmen die Gläubiger hierüber ab. Mit Zustandekommen des Plans wird regelmäßig Restschuldbefreiung erlangt und die Insolvenz ist beendet!
Meine Empfehlung:
Gläubigerpost ordentlich sammeln. Keine Einschüchterung durch Gläubigerpost. Entschluss fassen zur Schuldenbeseitigung. Keine Gelder (z. B. “Omas Sparbuch“) ungezielt in der Schuldentilgung einsetzen. Viele Mandanten bestätigen, dass sie nach der Insolvenzentscheidung wesentlich ruhiger leben. Ein Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit ist das lnsolvenzrecht.

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