(openPR) Insolvenzrecht Dresden TV – Kanzlei Ulrich Horrion – Rechtsanwalt in Dresden
Die freiwillige Grundschuldbestellung vor dem Insolvenzantrag ist Vermögensverschwendung
Rechtsgrundsatz - Insolvenzrecht Dresden TV – Kanzlei Horrion
Belastet der Schuldner vor der Insolvenz sein Grundstück mit einer Grundschuld, ohne dass eine Forderung besteht, so ist dies eine Vermögensverschwendung (BGH, Beschluss vom 30.06.2011, Aktenzeichen neun, ZB 169/10).
Sachverhalt - Insolvenzrecht Dresden TV – Kanzlei Horrion
Im Insolvenzverfahren des Schuldners findet Schlusstermin statt. Die 1. Ehefrau beantragt Versagung der Restschuldbefreiung. Der Schuldner habe Vermögen verschwendet (§ 290 Abs. 1 Nr. 4 InsO) und seine Mitwirkungspflichten verletzt (§ 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO). Der Schuldner habe nämlich eine Zahlung auf eine fremde Schuld geleistet und ohne Verpflichtung zwei Grundschulden bestellt.
Das Insolvenzgericht hat den Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung zurückgewiesen, das LG hat die sofortige Beschwerde zurückgewiesen, der BGH hebt die Beschlüsse auf und verweist die Sache zurück an das Beschwerdegericht.
Rechtsgründe - Insolvenzrecht Dresden TV – Kanzlei Horrion
Verschwendungen nach § 290 Abs. 1 Nr. 4 InsO sind vor allem Luxusaufwendungen. Dazu gehören aber auch der Verbrauch von Werten außerhalb einer sinnvollen und nachvollziehbaren Verhaltensweise oder Ausgaben, die im Verhältnis zum Gesamtvermögen und dem Einkommen grob unangemessen und wirtschaftlich nicht nachvollziehbar erscheinen. Die Zahlung auf eine fremde Schuld ist Vermögensverschwendung. Auch die Bestellung von Fremdgrundschulden ist Vermögensverschwendung. Ob die Bestellung anfechtbar ist, ist unerheblich. Auf eine „Verschwendungsabsicht“ kommt es nicht an. Entscheidend ist, ob der Schuldner vorsätzlich oder grob fahrlässig die Befriedigung der Gläubiger beeinträchtigt.
Mein Rechtstipp - Insolvenzrecht Dresden TV – Kanzlei Horrion
"Schuldner neigen oft dazu, im Vorfeld der Insolvenz Vermögensgegenstände aus der Hand zu geben. Dieses Verhalten kann strafrechtlich relevant sein (§ 283 StGB Bankrott oder § 283 c StGB Gläubigerbegünstigung), es wirkt sich aber auch nachteilig auf die Restschuldbefreiung aus", so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden.
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Insolvenzrecht Dresden TV - Kanzlei Horrion
Rechtsanwalt Ulrich Horrion
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Über das Unternehmen
Profil Insolvenzrecht Dresden TV – Kanzlei Horrion
Grundsätzliches zum Insolvenzrecht – Insolvenzrecht Dresden TV – Kanzlei Horrion
Das seit 1999 geltende Insolvenzrecht eröffnet die Möglichkeit, nach Ablauf eines Zeitraums von 6 Jahren durch die Restschuldbefreiung wieder schuldenfrei zu sein. In diesem Rechtsgebiet wurden durch Rechtsanwalt Horrion Unternehmen und Privatpersonen erfolgreich betreut. Bei einer Insolvenzabwicklung über seine Kanzlei ergeben sich für Sie, im Vergleich zu einer Abwicklung über eine staatliche Schulderberatungsstelle, erfahrungsgemäß folgende Vorteile:
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• langjährige Erfahrung und Kenntnis sämtlicher Rechtsnormen und neuer Gesetzte,
• vollständige Betreuung bis zum Schluss der Verfahrens,
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Kommen Sie rechtzeitig zu einem Erstgespräch! Nach vielen Tipps und Informationen im Gespräch, haben viele Mandanten das sogenannte "Licht am Ende des Tunnels" wieder gesehen. Der psychologische Effekt der Hoffnung führt oftmals zur Verbesserung der Lebensqualität. Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden.
Videokanal bei YouTube – Insolvenzrecht Dresden TV – Kanzlei Horrion
Die Kanzlei Horrion betreibt seit dem April 2013 aktiv einen eigenen Videokanal auf der Internetplattform YouTube. Hier werden regelmäßig Pressemeldungen über Themen aus dem Rechtsgebiet des Insolvenzrechts veröffentlicht. Weiterhin finden Sie zahlreiche Videos über News und Aktuelles aus dem Insolvenzrecht und seinen angrenzenden Rechtsgebieten.
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Beratung und Kommunikation über Skype möglich
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Werdegang – Rechtsanwalt Ulrich Horrion
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Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut. Rechtsanwalt Horrion unterhält vier Büros in Sachsen. Die Büros befinden sich in Dresden, Chemnitz, Glashütte und Oschatz. Insolvenzrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden.
Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde am 07.05.1957 in Dortmund geboren. Das Studium der Rechtswissenschaft absolvierte er an der Freien Universität Berlin und an der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im Anstellungsverhältnis tätig. Insolvenzrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden.
Philosophie Rechtsanwalt Ulrich Horrion
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„Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für unsere Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist uns ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Wir sind ständig bemüht, die Qualität unserer Dienstleistung zu verbessern und legen daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über uns“ so Rechtsanwalt Ulrich
Horrion. Insolvenzrecht Dortmund – Rechtsanwalt Dortmund
Langjährige Berufserfahrung Rechtsanwalt Ulrich Horrion
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Er verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 22 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion über 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt sehr hoch. Dies alles ist ein wichtiger Garant für den Erfolg! Insolvenzrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden.