(openPR) Insolvenzrecht Dresden-Rechtsanwalt Horrion: Ein selbständiger Schuldner sollte für die Restschuldbefreiung vergleichen, ob sein Einkommen als Angestellter höher wäre. Insolvenzrecht Dresden-Rechtsgrundsatz:
Wenn der Schuldner während der Wohlverhaltensperiode eine selbständige Tätigkeit ausübt und er weniger verdient als in Anstellung, so muss er die Selbständigkeit nicht sofort aufgeben. Er muss sich jedoch um eine Anstellung mit besserem Verdienst bemühen. Ansonsten läuft er Gefahr, seine Restschuldbefreiung wegen Verstoßes gegen § 295 Abs. 1 Nr. 1 InsO zu verlieren.
BGH-Beschluss vom 07.05.2009-Az IX ZB 133/07.
Insolvenzrecht Dresden-Sachverhalt:
Der Schuldner durchlief das Insolvenzverfahren. Im Dezember 2000 kündigte das Gericht die Restschuldbefreiung nach Ablauf der Wohlverhaltensperiode an. Der Schuldner führte ca. 9.100 Euro an den Treuhänder ab, jedoch hätte er nach Darlegung eines Gläubigers ca. 26.700 Euro bei einer anderen Tätigkeit abführen können. Der Schuldner war schon älter und hatte nach den Feststellungen keine besonderen Erwerbsaussichten.
Insolvenzrecht Dresden-Rechtsgründe:
Beantragt ein Gläubiger wegen nicht hinreichender Erfüllung der Erwerbsobliegenheit gemäß § 296 Abs. 1 Nr. 1 InsO die Versagung der Restschuldbefreiung, so reicht im Rahmen der Glaubhaftmachung des Antrages die Darlegung von verdientem und erzielbar gewesenem Einkommen. Der Schuldner muss sich entlasten, indem er Nachweise für eine Anstellung vorlegt. Er muss aber nicht sofort seine Selbständigkeit aufgeben.
Insolvenzrecht Dresden-Mein Rechtstipp:
"Ein selbständig tätiger Schuldner sollte zur eigenen Absicherung regelmäßig(z.B. alle sechs Monate) vergleiche auf dem Arbeitsmarkt anstellen. Er sollte Bewerbungen über besser dotierte Anstellungen schreiben und alle Dokumente
sorgfältig aufbewahren", so Rechtsanwalt Horrion aus Dresden.
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Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut.Herr Horrion unterhält zwei Büros.Das eine Büro befindet sich in Dresden, das andere in Glashütte bei Dippoldiswalde.
Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde 1957 in Dortmund geboren und absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin und der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im
Anstellungsverhältnis tätig.
„Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für meine Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist mir ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Ich bin ständig bemüht, die Qualität meiner Dienstleistung zu verbessern und lege daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über meine Kanzlei“, sagt Rechtsanwalt Ulrich Horrion.
Rechtsanwalt Horrion aus Dresden verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 20 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion zirka 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt bei ihm sehr hoch.
Herr Horrion hält sich durch ständige Fortbildung in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Er hält regelmäßig Fachvorträge und veröffentlicht Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten.
Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank "Juris" mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.
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Keine grobfahrlässige Unkenntnis des Kunden über Anlagerisiken bei Nichtlesen des Anlageprospekts Rechtsanwalt Dresden. Rechtsgrundsatz Rechtsanwalt Dresden:
Wenn der Kunde des Anlageberaters den ihm überreichen Prospekt (mit Risikohinweisen) nicht liest, sondern sich allein auf die Erklärungen des Anlageberaters verlässt, liegt darin keine grob fahrlässige Unkenntnis des Kunden (BGH, Urteil vom 08.07.2010, Az.: IV ZR 249/09, Vorinstanz OLG Köln).
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Insolvenzrecht Dortmund- Ein selbständiger Schuldner sollte für die Restschuldbefreiung vergleichen, ob sein Einkommen als Angestellter höher wäre. Rechtsanwalt Dortmund Rechtsgrundsatz Insolvenzrecht Dortmund
Wenn der Schuldner während der Wohlverhaltensperiode eine selbständige Tätigkeit ausübt und er weniger verdient als in Anstellung, so muss er …
… 30.06.2011, Aktenzeichen neun, ZB 169/10).
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Die Eintragungsdauer von 5 Jahren nach § 46 1 Nr. 1 Bundeszentralregistergesetz für Insolvenzstraftaten beginnt mit Rechtskraft dieser Entscheidung. …
Insolvenzrecht Leipzig- Ein selbständiger Schuldner sollte für die Restschuldbefreiung vergleichen, ob sein Einkommen als Angestellter höher wäre. Rechtsanwalt Leipzig Rechtsgrundsatz Insolvenzrecht Leipzig
Wenn der Schuldner während der Wohlverhaltensperiode eine selbständige Tätigkeit ausübt und er weniger verdient als in Anstellung, so muss er die …
… Kanzlei Horrion. Das Ziel der Beratung war die Befreiung des Mandanten von seinen Verbindlichkeiten.
Rechtslage - Insolvenzrecht Dresden
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Bei Rücknahme des Antrags auf Restschuldbefreiung beginnt Sperrfrist von 3 Jahren - Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden.
Rechtsgrundsatz - Insolvenzrecht Dresden TV – Kanzlei Horrion
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