(openPR) Münster, 17. August 2009 – Zum ersten Mal nach Erkenntnissen der Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e. V. hat eine deutsche Staatsanwaltschaft offiziell verfügt, dass Doping-Vorgänge gegen das Tierschutzgesetz verstoßen. Bislang wurde Doping nur in internen Gremien der Reiter- und Standes-Vereinigungen verfolgt. Thema waren für diese nur wettbewerbsrechtliche Aspekte im Konkurrenzkampf, der Tierschutz spielte nie eine Rolle. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Münster auf eine Strafanzeige von PETA gegen Dressurreiter Ludger Beerbaum (Hörstel) reagiert und im Ermittlungsergebnis zum ersten Mal das Pferd in den Mittelpunkt gestellt: Doping ist ein eindeutiger Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, so die Behörde.
„Auch wenn die strafrechtliche Schwelle noch nicht überschritten worden ist, kann das Ergebnis als Erfolg für den Tierschutz im Pferdeleistungssport gesehen werden“, freut sich Agrarwissenschaftler Dr. Edmund Haferbeck von PETA. Die Tierrechts-organisation hatte im Mai 2009 gegen mehrere Pferdesportler (Spring- und Dressursport) Strafanzeige wegen Verdachts des Verstoßes gegen §3 des Tierschutzgesetztes eingereicht. In ihrem Abschlussbescheid bezüglich des Falls Beerbaum schreibt die Staatsanwaltschaft Münster: „Soweit der Verdacht geäußert wird, der Beschuldigte habe Pferde vor einem Wettbewerb mit Capsaicin behandelt, handelt es sich vielmehr um verbotenes Doping im Sinne von § 3 Tierschutzgesetz. Der Verstoß ist ordnungswidrig im Sinne von § 18, Abs. 1 Nr. 4 Tierschutzgesetz. Ich habe das Verfahren daher zur Verfolgung der Ordnungswidrigkeit an die zuständige Ordnungsbehörde abgegeben.“ Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaften gegen die Pferdesportler Werth, Kutscher und Michaelis-Beerbaum laufen weiterhin.
Interviewkontakt:
Dr. Edmund Haferbeck, Tel. 07156 / 17828-28,
Weitere Informationen können bei der StA Münster angefordert werden:
Bescheid vom 17. Juli 2009, Aktenzeichen 540 Js 957/09











