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Tierschutzverstöße werden systematisch nicht verfolgt

29.03.201612:40 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Tierschutzverstöße werden systematisch nicht verfolgt
Sau im Kastenstand
Sau im Kastenstand

(openPR) Ermittlungen in zwei aktuellen Fällen ergebnislos eingestellt

Animal Rights Watch (ARIWA) deckt regelmäßig Zustände in der Agrarindustrie auf, die gegen geltendes Recht verstoßen. Doch Strafanzeigen haben meist keine Wirkung. Wie in zwei aktuellen Fällen riesiger Schweinezuchtanlagen in Brandenburg und Sachsen-Anhalt werden Ermittlungen, wenn sie überhaupt aufgenommen werden, ergebnislos eingestellt. Selbst dann, wenn tausende Tiere offensichtlich über das gesetzlich legitimierte Maß hinaus leiden.



Berlin, 29.03.2016: Systematisch zu schmale und zu kurze Kastenstände, veraltete und ausgewaschene Spaltenböden und großflächig fehlendes Beschäftigungsmaterial: dies sind einige der gravierenden Tierschutzverstöße in der Schweineproduktionsanlage in Brandenburg, die ARIWA im Dezember 2014 zur Anzeige brachte. Da die Verstöße zu langanhaltendem Leiden bei den Tieren führen, liegt nach Ansicht der Tierschützer auch ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vor. Die Staatsanwaltschaft Cottbus erklärt jedoch mehr als ein Jahr nach Anzeigenerstattung, dass die Ermittlungen eingestellt wurden. In der Begründung heißt es, dass laut Überprüfung des Veterinäramtes vom 16.12.2014 keine langanhaltenden oder sich wiederholenden erheblichen Schmerzen oder Leiden der Tiere festgestellt worden seien. Daher hätten die Betreiber nicht tierschutzwidrig gehandelt.

Auch die Staatsanwaltschaft Magdeburg bagatellisiert Tierschutzverstöße in einer Schweinezucht in Sachsen-Anhalt, die im März 2015 von ARIWA angezeigt wurden. Zwar bestätigte das Veterinäramt nach einer Anlasskontrolle alle von ARIWA angezeigten teils erheblichen Verstöße gegen die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Aber die Staatsanwaltschaft zog es nicht einmal in Erwägung, diese tausendfachen Ordnungswidrigkeiten in der Summe auch als Straftat gegen das Tierschutzgesetz zu verfolgen. Beispielsweise wurden Sauen in deutlich zu schmalen Kastenständen ohne dauerhaften Zugang zu Frischwasser fixiert und sogar Eber, die gar nicht fixiert werden dürfen, in Kastenstände gesperrt. „Solche Praktiken erzeugen offensichtlich lang anhaltendes erhebliches Leiden bei den sensiblen Tieren“, meint Sandra Franz, Pressesprecherin von ARIWA. „Man mag sich nicht vorstellen, wie es ist, wochenlang noch nicht einmal seine Beine ausstrecken zu können.“

„Diese Beispiele zeigen, wie wirkungslos das sogenannte Tierschutzgesetz de facto ist. Anstatt ihre Möglichkeiten zu nutzen, gegen das immense Leid der Tiere vorzugehen, stützen und legitimieren die Staatsanwaltschaften die brutale Tierproduktionsindustrie. Das ist rechtlich, ethisch und politisch nicht zu rechtfertigen“, unterstreicht Sandra Franz.

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Auf Anfrage stellen wir Ihnen gerne die Anzeigen und den gesamten Briefwechsel zwischen ARIWA und den beiden Staatsanwaltschaften zur Verfügung.

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