(openPR) So reduzieren Unternehmer in spe ihr privates Haftungsrisiko auf ein Minimum
Bonn, den 12. August 2009. Die Finanzkrise hat Deutschland inzwischen fest im Griff und vernichtet jeden Monat Tausende von Arbeitsplätzen. Doch statt den Kopf in den Sand zu stecken, gehen viele Arbeitnehmer in die Offensive, holen ihren Plan B aus der Tasche und gründen ein eigenes Unternehmen. Wer jetzt – in diesen unruhigen Zeiten – mit einer guten Geschäftsidee an den Start geht, hat große Chancen, von den Veränderungen im Markt zu profitieren. Er trägt aber auch ein hohes Risiko. „Selten zuvor war die Gefahr für Einzelunternehmer so groß, ihr gesamtes Vermögen zu verlieren, weil Banken keine Kredite mehr gewähren, Auftraggeber ihre Rechnungen nicht begleichen oder einfach das Geschäft nicht gut läuft“, bestätigt Bernd Kraus vom Bonner Gründungsdienstleister Go Ahead.
Immer mehr Gründer, aber auch gestandene Unternehmer – darunter viele, die bisher als Einzelunternehmen oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts unterwegs waren – suchen daher jetzt den Schutz einer Kapitalgesellschaft. Ein bewährter und kostengünstiger Weg, sein Privatvermögen vor der unbeschränkten Haftung eines Einzelunternehmens zu bewahren, ist die britische Limited. Als deutsche Alternative steht seit November 2008 auch die – im Volksmund Mini-GmbH genannte - Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) zur Verfügung. „Beide Rechtsformen sind flexibel, lassen sich mit einem Mindestkapital von einem britischen Pfund oder einem EURO gründen und bieten Unternehmern den gleichen Schutz vor dem Durchgriff auf das Privatvermögen wie eine klassische GmbH“, fasst Go Ahead-Geschäftsleiter Bernd Kraus die Vorteile zusammen.
Die Mini-GmbH ist die richtige Wahl für Unternehmer, die nur in Deutschland tätig werden und langfristig in eine GmbH umfirmieren wollen. UG-Gründer müssen von ihrem Überschuss jedes Jahr 25% ansparen, um schließlich 25.000 EURO Stammkapital zu erreichen und das Unternehmen in eine klassische GmbH umzuwandeln. Wer grenzüberschreitende Geschäfte machen will, ist mit einer Limited nach wie vor besser bedient. Hier entfällt auch der Ansparzwang und die Gestaltungsmöglichkeiten bei der Anzahl der Geschäftsführer und Gesellschafter sind freier als bei der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt). In Deutschland erfreuen sich beide Gesellschaftsformen großer Beliebtheit: „Rund 55.000 Limiteds wurden seit 2003 in Deutschland gegründet, seit Einführung der Unternehmergesellschaft im November 2008 sind über 14.000 Mini-GmbHs dazugekommen“, erklärt Bernd Kraus, der mit seinem Unternehmen bereits 38.000 Limited-Gründungen begleitet hat.
Kraus geht davon aus, dass sich das Gründungsgeschehen nicht zuletzt durch die Krise weiter verstärken wird – und sich viele Jung-Unternehmer aus guten Gründen für die kostengünstigen Kapitalgesellschaften entscheiden werden.











