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Hohe Hürden für ein Absehen vom Fahrverbot

11.08.200917:39 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) (Düsseldorf/Frankfurt, 11. August 2009) So schnell man sich ein Fahrverbot eingehandelt hat, so schwerwiegend können dessen Folgen sein – etwa, wenn durch die Abgabe des Führerscheins die eigene Existenz bedroht wird. Daher kann gegen eine höhere Geldbuße ausnahmsweise von einem Fahrverbot abgesehen werden. Hieran stellt die Rechtsprechung allerdings besonders strenge Anforderungen: Bevor diese Erleichterung gewährt wird, muss der Betroffene sämtliche ihm zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft haben. Das kann – zumindest nach Auffassung des Oberlandesgerichts Bamberg - sogar die Anmietung eines Zimmers in Nähe des Arbeitsplatzes bedeuten. Darauf weist das Verkehrsrechtsportal straffrei-mobil.de hin.

Schritte, die den Betroffenen von den Gerichten zugemutet werden, sind zum Beispiel: die Inanspruchnahme von Urlaub, die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln oder Taxen, die Heranziehung eines Angestellten als Fahrer, die Beschäftigung eines Aushilfsfahrers oder eine Kombination dieser Maßnahmen. So ist es völlig legitim, von dem Betroffenen die Aufnahme eines Kredites zur Überbrückung der Folgen des Fahrverbotes zu verlangen. Beruft sich der Betroffene darauf, zur Bewältigung der Strecke zum Arbeitsplatz benötige er wegen der Entfernung ein Auto, kann er darauf verwiesen werden, sich für die Dauer des Fahrverbotes ein Zimmer in der Nähe seiner Arbeitsstelle zu mieten. Die Kosten hierfür sind schon deshalb zumutbar, da durch den Verzicht auf das Kraftfahrzeug genug Geld eingespart wird, um sich ein solches Zimmer leisten zu können.

Allerdings besteht für den Betroffenen – je nach Auffassung des zuständigen Gerichts – grundsätzlich die Chance, ein Absehen von einem Fahrverbot zu erreichen, wenn er die Gefahr einer Bedrohung seiner beruflichen Existenz durch das Fahrverbot anhand konkret vorgetragener Tatsachen behauptet. Je nach Gericht werden diese Angaben aber mehr oder weniger genau überprüft. Es ist daher sinnvoll, einen entsprechenden Antrag mithilfe eines erfahrenen Verteidigers vorzubereiten. Bessere Chancen ausrechnen dürfen sich in der Praxis Fahrer, die in der Flensburger Verkehrssünderkartei nicht vorbelastet sind.
Infos: www.straffrei-mobil.de

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