(openPR) Der Kapitalmarkt kann nur funktionieren, wenn sich die Investoren auf die Zeitigkeit und Richtigkeit der kursrelevanten Informationen verlassen können. Hierzu hat der deutsche Gesetzgeber verschiedene gesellschaftsrechtliche, handelsrechtliche und kapitalmarktrechliche Publizitätsvorschriften geschaffen. Als Beispiel sind § 88 BörsG und § 826 BGB zu nennen. Werden entscheidende Informationen zurückgehalten oder falsch wiedergegeben, ist das betroffene Unternehmen mit Schadensersatzforderungen von Anlegern konfrontiert. Die Gerichte in Deutschland haben nach anfänglichen Schwierigkeiten spätestens mit der Wirtschaftskrise zunehmend ein Verständnis für die Situation der Anleger entwickelt. Das zeigt sich bei dem aktuellen Fall der Hypo Real Estate (HRE). Die HRE war 2008 im Zuge der Finanzmarktkrise in eine bedrohliche Schieflage geraten. Sie erzielte einen Verlust in Höhe von 5,46 Milliarden Euro. Um Konsequenzen für das gesamte deutsche Finanzsystem zu vermeiden, musste die Bank mit größtenteils staatlichen Bürgschaften in Höhe von über 102 Milliarden Euro vor dem Zusammenbruch gerettet werden. Inzwischen hält der Bund 90 Prozent an der HRE, die vollständige Verstaatlichung soll im Herbst abgeschlossen werden. Selbst nach einer Verstaatlichung der Hypo Real Estate (HRE), die den Steuerzahler bereits Milliarden an Steuergeldern gekostet hat, ist der endgültige Schaden noch nicht annähernd abzusehen. Zahlreiche Aktionäre der HRE wurden deutlich zu spät über die Probleme durch die Finanzkrise informiert. Ein börsengehandeltes Unternehmen kann nicht monatelang auf einem gigantischen Schuldenberg sitzen und potentielle Anleger hiervon im Unklaren lassen. In einem vergleichbaren Fall wurde einem Anleger unlängst ein Schadensersatzanspruch gegen die Bank zugesprochen. Nunmehr wurden verschiedene Schadensersatzklagen in Millionenhöhe eingereicht, die der HRE eine vorsätzliche Fehlinformation vorwerfen. Gerügt wird dabei, dass die Bank erst Mitte Januar 2008 und damit verspätet Probleme durch die Finanzkrise eingestanden hat. Dadurch wurden Anleger zum Kauf von HRE-Aktien verleitet, die wenig später von 52 Euro in 2007 auf rund eineinhalb Euro im Wert verfielen. Diese Differenz wird von den Anlegern geltend gemacht.
Betroffene Aktionäre sollten sich zeitnah melden, um ihre Ansprüche entsprechend prüfen zu können.








