(openPR) MWB Vermögensverwaltung AG sieht Nachteile für Aktionäre in Deutschland
Appenzell, im Mai 2009: Die grosse Koalition in Deutschland hat ein Gesetz beschlossen, um die Rechte von Bankaktionären aufzuheben – zunächst befristet bis Ende Juni 2009. Eigentümer von Pleitebanken wie der Hypo Real Estate müssen ab sofort damit rechnen, ihre Wertpapiere zum Börsenkurs an den Staat abzutreten. Beobachter im In- und Ausland bewerten die Entscheidung kritisch. Die MWB Vermögensverwaltung AG aus der Schweiz ist informiert über den Beschluss des Deutschen Bundestages und sieht in Deutschland einen negativen Trend zu mehr Staatseinfluss.
Aktionäre von Banken wie der Hypo Real Estate müssen als Ultima Ratio mit einer Enteignung rechnen und ihre Aktien zum niedrigen Börsenkurs an den Staat abtreten, das erklärten Vertreter der grossen Koalition. Bundesfinanzminister Steinbrück hatte schon zuvor erklärt, dass es zu einer Enteignung kommen werde, wenn die Aktionäre bei Kapitalmassnahmen auf der Hypo Real Estate-Hauptversammlung nicht im Sinne des Staates entscheiden.
Die MWB Vermögensverwaltung AG informiert ausserdem darüber, dass Steinbrück von seiner Forderung nach 75 Prozent Staatsanteil bei Hypo Real Estate abgerückt ist und für den Staat nunmehr 90 Prozent der Aktien beansprucht – damit könnten die übrigen Aktionäre hinausgedrängt und die Bank ganz übernommen werden. Keine Chance hatte der Vorschlag von Christopher Flowers, einem US-Grossaktionär der Hypo Real Estate. Er schlug vor, wie der Staat auf 75 Prozent plus eine Aktie kommen könnte.
Als unabhängiger Finanzdienstleister aus der Schweiz kritisiert die MWB Vermögensverwaltung AG diese Entwicklung in Deutschland zu einem überhöhten Staatseinfluss bei Banken und sieht Nachteile sowohl für Aktionäre als auch für die freie Wirtschaft insgesamt. Die maroden deutschen Landesbanken mit ihren Verlusten in Milliardenhöhe sind ein negatives Beispiel dafür, was passiert, wenn Banken mit staatlichem Segen an den Finanzmärkten Geschäfte tätigen – die Analysten der MWB Vermögensverwaltung AG fordern deshalb die schnellstmögliche Aufhebung des bis Ende Juni 2009 geltenden Gesetzes.
