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Bundesverfassungsgericht und Sexualkundeunterricht

07.08.200911:25 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Wie am 06.08.2009 in den Medien berichtet, hat das BVerfG die "Schulpflicht gestärkt", indem es eine Befreiung vom Sexualkundeunterricht wegen religiöser oder moralischer Bedenken ablehnte. Geklagt hatten Eltern, die einer baptistischen Glaubensgemeinschaft angehören, weil sie ihre Kinder nicht an zwei Schulveranstaltungen teilnehmen lassen wollten: 1. ein Theaterprojekt "Mein Körper gehört mir"; 2. eine Karnevalsveranstaltung "Lütke Fastnacht". Die Verfassungsbeschwerde der Eltern gegen die Teilnahmepflicht an diesen Veranstaltungen wurde vom BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen (Entscheidung 1 BvR 1358/09 vom 21.7.2009). Das BVerfG skizziert in der Entscheidung die Ansicht der Eltern über das Karnevalsfest: "Es werde heute so gefeiert, dass Katholiken sich vor der Fastenzeit Ess- und Trinkgelagen hingäben, sich maskierten und meist völlig enthemmt - befreit von jeglicher Moral - wie Narren benähmen." Das BVerfG hingegen unterstreicht: "Dass Karneval beziehungsweise Fastnacht kein katholisches Kirchenfest ist und in der Art und Weise der Begehung als bloßes Brauchtum heutzutage der früher etwa vorhandenen religiösen Bezüge weitgehend entkleidet ist, kann als allgemein bekannt vorausgesetzt werden." In der Tat: Karneval ist nicht katholisch. Der Wortursprung ist "carrus navalis", d.h. "Schiffskarren". Bezogen ist er auf das Frühlingsfest des heidnischen Götzen Bacchus / Dionysos, Gott des Weines und der Ekstase. Dabei wurde der Götze - mit Tiermaske verkleidet - auf einem Schiffskarren durch die - ebenfalls als Tiere verkleidete - Menge gezogen. Exzessiver Alkoholkonsum und enthemmtes Tanzen waren kennzeichnend. Zum Zeitpunkt des Karnevals befindet sich die Kirche bereits in der Vorfastenzeit, d.h. es ist noch kein Fasten vorgeschrieben, aber es werden bereits violette Gewänder als Farbe der Buße getragen; zudem unterbleibt auch an den Sonntagen das Gloria in der hl. Messe. S. zudem B. Brinkmann, Kleines katholisches Kirchenlexikon, Kevelaer 1951, Art. "Fastnacht": "die drei letzten Tage vor Beginn der Fastenzeit, vielfach gekennzeichnet durch ausgelassene Lustbarkeiten mit Maskierung. Zur Sühne für die mannigfachen Versündigungen an diesen Tagen wird vielerorts eine dreitägige Sühneanbetung vor dem Allerheiligsten gehalten."
Bemerkenswert, dass sich die baptistischen Eltern an eine bekanntlich vollkommen falsche, obendrein auch in sich absolut unsinnige Erklärung von "Karneval" klammern. Es ist zwar einzuräumen, dass die Gruppe des sog. "Zweiten Vatikanischen Konzils" (V2) dem heidnischen Karneval frönt, z.B. mit "Karnevalsmessen", bei denen die Besucher und ggf. auch der "Pfarrer" verkleidet kommen. Es ist auch einzuräumen, dass V2-Gruppenmitglieder sich - nicht nur zur Karnevalszeit - wie Narren aufführen und in Maßlosigkeit schwelgen. Aber wer könnte die V2-Gruppe ernsthaft für die katholische Kirche halten?
Es ist also zwar richtig, dass niemand gezwungen werden darf, an Karnevalsveranstaltungen teilzunehmen; im konkreten Fall wurden aber von der Schule Alternativangebote gestellt.
Das Theaterprojekt "Mein Körper gehört mir" nun wird von den Veranstaltern beschrieben: »In spielerischer Form sollen die Schüler und Schülerinnen das Bewusstsein für den eigenen Körper stärken, sodass sie selbstbewusster werden und sich gegen sexuellen Missbrauch wehren können. Grundlage dafür ist das "Ja- und Nein-Gefühl", das die Kinder in drei Doppelstunden von den Schauspielern vermittelt bekommen.« Laut Entscheidung des BVerfG monieren die baptistischen Eltern, das Theaterprojekt "basiere auf einer absolut einseitigen emanzipatorischen Sexualerziehung. Sie vermittele den Kindern, dass sie über ihre Sexualität allein zu bestimmen hätten. [...] Ihr, der Beschwerdeführer, Gewissen verbiete es, ihre Kinder einer solch unguten Erziehung auszusetzen, die Gottes gute Gebote zur Sexualität aufhebe und Kinder zu sexuellen Handlungen animiere bis hin zur Pädophilie." Inwieweit diese Projektbewertung seitens der Eltern zutrifft, lässt sich wohl nur durch genauere Kenntnis dieses Projekts beantworten. Allerdings ist eines völlig unstrittig: Speziell der BRD-Sexualkundeunterricht ist in weiten Teilen schamlos und direkt antichristlich. Der Verf. selbst war Zeuge, wie in einer 5. Schulklasse eine Biologielehrerin die maximal Elfjährigen mit Photos von erigierten Geschlechtsteilen versorgte und Anleitungen gab, wie man seinen Sexualpartner zum Orgasmus führt. Mag also auch das jetzige Vorbringen der baptistischen Eltern unberechtigt gewesen sein: Der BRD-Sexualkundeunterricht sowie die Teilnahmepflicht müssen dringend hinterfragt werden.

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