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Das Internet als rechtsfreier Raum

05.08.200917:26 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Das Internet ist noch kein rechtsfreier Raum. Dies bemängelte kürzlich die Landesanstalt für Kommunikation (LFK) in einer Pressemitteilung ("Bußgelder gegen Internet-Betreiber aus Baden-Württemberg", 03.08.2009). In derselben Mitteilung wurde aber auch ein wichtiges Teilziel auf dem Weg zum rechtsfreien Internet gefeiert, i.e. die Verurteilung des bekannten Lebensschützers Klaus Günter Annen für seinen Einsatz gegen Kindermord im Mutterleib.
Nahezu zeitgleich konnte auch der Erfolg speziell der BRD-Abtreibungspolitik gefeiert werden: "Sie lässt sich gern im Kreis der Kleinen ablichten, stellt sich als Kämpferin für ein kinderfreundliches Land da – Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU). Doch die Zahlen zeichnen ein ganz anderes, ein verheerendes Deutschland-Bild" ("Von der Leyen gescheitert. Von wegen Baby-Boom. Studie beweist: Deutschland hat die niedrigste Geburtenrate aller EU-Länder", Berliner Kurier, 05.08.2009).
Die BRD sieht es dementsprechend als wichtige Aufgabe an, die Aufklärungsarbeit der Abtreibungsgegner zu bestrafen, u.z. mit der Behauptung, die Lebensschützerseite könnte "die Entwicklung Jugendlicher gefährden". Minderjährige müssen deshalb nach Anordnung der BRD vor wort-wörtlich lebenswichtigen Informationen geschützt werden. So wurden im Jahr 2006 bei Minderjährigen 6163 Geburten und 6590 Abtreibungen gezählt. Durch Informationen über die Abtreibung würde eine Umkehrung der Zahlenverhältnisse drohen. Nicht vergessen werden dürfen die Folgen der Abtreibung für die Mütter, darunter schwerste physische und psychische Schäden; durch rechtzeitige solide Aufklärungsarbeit wäre eine solche Entwicklung Jugendlicher gefährdet.
Der Lebensschutz ist nicht nur angesichts der Grundrechte wie Bekenntnisfreiheit (GG Art. 4) und Meinungsfreiheit (GG Art. 5) zulässig, sondern bereits zum Schutz der Würde des Menschen notwendig (GG Art. 1). Grundsätzlich sollen die Bürger ihres Rechts auf zuverlässige Informationen beraubt werden, s. die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Art. 19: "Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten." Ähnliches gilt für andere Bereiche, z.B. die freie Forschung bei Fragen zur Zeitgeschichte. Durch die rigorosen Zensurmaßnahmen der BRD wird - um es mit den Worten von Ursula von der Leyen zu sagen - das "Internet ein rechtsfreier Chaosraum".
Diesem Zweck dient auch "JusProg/jugendschutzprogramm.de, JusProg e.V., Verein zur Förderung des Kinder- und Jugendschutzes in den Telemedien e.V.", der eine Filtersoftware für Internetseiten anbietet. Zu den Betreibern von jusprog.de gehören die Pornoanbieter "Beate Uhse new Media GmbH", "Fundorado GmbH" und "ORION Versand GmbH & Co. KG". Fairerweise muss zugegeben werden, dass der BRD-Jugendschutz nicht ausschließlich in den Händen von Pornoanbietern liegt; so ist dabei auch jugendschutz.net aktiv, wogegen ein Straf- und Verbotsverfahren wegen Volksverhetzung anhängig ist.
Wenn schon Lebensschutz so rigoros zensiert wird, was ist dann nach BRD-Maßstäben einwandfrei? Zumindest die Seite bravo.de ist nicht im Zensurkatalog von jusprog.com enthalten - bemerkenswert nicht nur wegen des riesigen Bekanntheitsgrades von Bravo, sondern auch wegen der zahlreichen großen Protestaktionen speziell gegen dieses Magazin. Auf der Bravo-Internetseite gibt es z.B. eine Rubrik: "Alles über Selbstbefriedigung! Wir sagen und zeigen dir, was du beim Sex mit dir selbst alles tun kannst." Gegen solcherart "Aufklärungsarbeit" sieht die BRD keinerlei Handlungsbedarf. Ebenfalls im Bravo-Internetprogramm: "Alle Tricks und Tipps: So benutzt du Kondome richtig!" Solche "Tipps" müssen auch angesichts der o.g. BRD-Nachwuchszahlen nachdenklich stimmen. Allerdings ist es ja höchstoffizielles audrücklich erklärtes Ziel der BRD, die Bürger zum - moralisch objektiv verbotenen - Gebrauch von Kondomen zu "motivieren", s. die "mach’s mit-Kampagne" der "Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)" vom "Bundesministerium für Gesundheit". Mit der Verurteilung des Lebensschützers Annen ist die BRD ihrem Ziel wieder etwas näher gekommen, das Internet in einen rechtsfreien Chaosraum umzubauen. Annen hat gegen seine Verurteilung bereits Berufung eingelegt.

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