(openPR) 15. Dezember 2003 - Zu den Vereinbarungen im Vermittlungsausschuss die Hartz-Gesetze betreffend, erklaert der wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Klaus Brandner:
Mit der Vereinbarung im Vermittlungsausschuss ueber das dritte und vierte Hartz-Gesetz ist die grundlegende Arbeitsmarktreform vollendet. Die Arbeitsmarktverfassung ist damit auf Grundlage der Vorschlaege der Hartz-Kommission neu eingestellt. Foerdern und fordern, Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe, individuelle Betreuung, Aktivierung von Arbeitslosen, Umbau der Bundesanstalt fuer Arbeit zu einem modernen Dienstleister (Bundesagentur fuer Arbeit) und wesentliche Verwaltungsvereinfachung lauten die Stichworte. Die neue Arbeitsmarktverfassung wird schon mittelfristig die Zahl der Arbeitslosen um einige 100.000 senken. Der Effekt wird mit einer besseren konjunkturellen Entwicklung noch verstaerkt, so dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer optimistisch ins neue Jahr gehen koennen.
Die Beschluesse im Einzelnen:
- Das dritte Hartz- Gesetz bleibt unveraendert. - Die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe im vierten Hartz-Gesetz erfolgt beim Leistungsrecht voll dem Gesetzentwurf des Bundestages. Die Anrechnungsvorschriften bei geringen Einkommen werden aber noch etwas grosszuegiger ausgestaltet. Dies betrifft vor allem staerkere Anreize zur Aufnahme einer Beschaeftigung oberhalb der Geringfuegigkeitsgrenze von 400,00 Euro/Monat. Im Zwischenbereich bis zu 900,00 Euro/Monat soll ein Betrag von 40 Prozent anrechnungsfrei bleiben, wenn ein Leistungsempfaenger eine Arbeit aufnimmt oder beispielsweise aus einem Minijob in eine sozialversicherungspflichtige Beschaeftigung wechselt. - Die Kommunen uebernehmen die Kosten der Unterkunft fuer die Bezieher von Arbeitslosengeld II, dafuer entfaellt die Uebertragung von Anteilen aus der Umsatzsteuer. -
Die Regionaldirektionen bleiben erhalten und tragen Verantwortung fuer den Erfolg der regionalen Arbeitsmarktpolitik. Sie arbeiten mit den Landesregionen in Bezug auf eine Abstimmung zwischen Arbeitsmarkt regionaler Struktur- und Wirtschaftspolitik zusammen. - Die Zumutbarkeitsregelung entspricht dem Entwurf der Bundesregierung vom August 2003. - Kreisfreie Staedte und Landkreise koennen auf eigenen Wunsch die Traegerschaft fuer die Grundsicherung fuer Erwerbsfaehige uebernehmen, allerdings unter den gleichen Rahmenbedingungen, wie sie auch fuer die neuen Agenturen fuer Arbeit gelten. Ein Arbeitsloser, der in einer Kommune lebt, die selber die Traegerschaft uebernimmt, muss mit den anderen Arbeitslosen gleichgestellt bleiben, fuer die weiterhin die Agentur fuer Arbeit zustaendig ist. Naeheres soll ein zustimmungsbeduerftiges Bundesgesetz regeln, das im ersten Quartal 2004 verabschiedet wird. - Das Optionsmodell zwingt aus organisatorischen Gruenden zu einer Verschiebung des Inkrafttretens von Hartz IV auf den 1. Januar 2005. CDU/CSU haben es zu verantworten, dass die Entlastung fuer die Kommunen dann ebenfalls erst ein halbes Jahr spaeter eintritt.




