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Rentengarantie und Renteneingriffe – Beitragszahler(innen) immer betroffen

24.07.200909:51 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Rentengarantie und Renteneingriffe – Beitragszahler(innen) immer betroffen
Aktion Demokratische Gemeinschaft e.V. - ADG, München
Aktion Demokratische Gemeinschaft e.V. - ADG, München

(openPR) Die Beitragszahler(innen) des gesetzlichen Rentensystems und künftigen Rentner(innen) sollten sich nicht immer wieder vor den Karren des Generationenkonfliktes spannen lassen, den die sog. Experten in regelmäßigen Abständen in Fahrt bringen wollen.


Sie sollten vielmehr genau prüfen, woher solche Stimmen kommen und was sie bezwecken möchten.

Spätere Leistungsempfänger der gesetzlichen Rentenversicherung profitieren durch eine Rentengarantie ebenso wie die derzeitigen, weil sich dadurch das Beitrags-/Leistungsverhältnis nicht verschlechtert.
Umgekehrt trifft jeder Eingriff ins Rentenrecht, wenn auch zeitverzögert, vor allem die Beitragszahler(innen). Sei es, dass die bisher erworbenen Entgeltpunkte verringert werden, was Rentner(innen) nicht mehr trifft, oder sei es, dass der Gegenwert für einen Entgeltpunkt entwertet wird, weil entsprechende Eingriffe vorgenommen werden oder die Anpassung des Rentenfaktors unter der Inflationsrate liegt.

Alle Eingriffe in das gesetzliche Rentensystem wirken früher oder später nachhaltig auf alle Versicherten und sind keineswegs eine einseitige, generationenspezifische Angelegenheit.
Insofern müssten die Beitragszahler(innen) wie die Rentner(innen) darauf bedacht sein, dass die Bedingungen der gesetzlichen Rentenversicherung im Sinne einer angemessenen Altersversorgung stabil bleiben.

Dazu gehört natürlich, dass die Beiträge zweckgebunden sein müssen und nicht beliebig verwendet werden können.
Denn der Bund hat in den vergangenen 50 Jahren für nicht beitragsgedeckte Zahlungen (sog. versicherungsfremde Leistungen) insgesamt rund 700 Milliarden Euro mehr aus der Rentenkasse entnommen als er durch Zuschüsse ersetzt hat.

Die als Bundeszuschuss bezeichneten Zahlungen sind als Ausgleich für die versicherungsfremden Leistungen gedacht. Im Bundeshaushalt 2008 und 2009 betragen sie jeweils 56,4 Mrd. Euro. Das sind etwa 23,8% der Rentenausgaben.
Laut einem Bericht der Bundesregierung vom August 2004 stehen dem Bundeszuschuss versicherungsfremde Leistungen inkl. Transferleistungen von 35% der Rentenausgaben gegenüber.
Somit betrug alleine in 2008 das Defizit zu Lasten der Rentenversicherung 11,2%. Das sind etwa 26,6 Mrd. Euro.

Dies trifft unweigerlich die Beitragszahler(innen).
Gerade die jüngeren politischen Mandatsträger haben dies erkannt und fordern wie die ADG, dass versicherungsfremde Leistungen nicht aus der Rentenkasse sondern aus Steuermitteln finanziert werden.

Die Renten folgen schon seit Beginn der Regierung unter Gerhard Schröder nicht mehr den Einkommen. Nach dem Statistischen Bundesamt sind in den vergangenen 10 Jahren die Renten um insgesamt mehr als 16% gegenüber den Einkommen zurückgeblieben.
Bei Beibehaltung dieser Tendenz ist die negative Perspektive für die jetzigen Beitragszahler(innen) auf der Leistungsseite von viel nachhaltiger Relevanz als für die derzeitigen Rentner(innen).
Die ADG fordert deshalb die Abschaffung aller Kürzungsfaktoren, eine Inflationsklausel zur Sicherung einer angemessenen gesetzlichen Rente und die Zweckbindung der Beiträge.

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