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Prozessflut bei Rentenmodellen – Clerical Medical vorrangig betroffen

(openPR) Hunderte Geschädigte bereiten Klagen gegen Clerical Medical oder die finanzierenden Banken vor.

München, den 21.07.2009. Die Rechtsanwälte Wilhelm Lachmair & Kollegen vertreten bereits eine zweistellige Zahl von Geschädigten diverser Rentenmodelle in gerichtlichen Verfahren gegenüber der Clerical Medical Investment Group Ltd. (CMI) oder den Banken, die die Darlehen zur Einzahlung in die Versicherungsverträge des britischen Anbieters zur Verfügung stellten. Dabei geht es regelmäßig um Schadensersatzansprüche gegen CMI oder Einwendungen gegenüber den finanzierenden Banken sowie die Unwirksamkeit der Darlehensverträge.



Nach der Bewertung der Rechtsanwälte Wilhelm Lachmair & Kollegen haftet CMI für die fehlerhafte Darstellung ihrer Versicherungsverträge gegenüber deutschen Anlegern. Danach wurde nicht nur regelmäßig mit irreführenden Vergangenheitsergebnissen geworben, sondern häufig wurden nur die vermeintlichen Vorteile der britischen with-profits-funds bzw. Pools mit garantiertem Wertzuwachs hervorgehoben, die Nachteile aber verschwiegen. Vielfach genannte Vorzüge des britischen Systems gibt es sogar gar nicht. So hieß es immer wieder, in Großbritannien müssten alle Gewinne zeitnah an die Versicherungsnehmer weitergegeben werden. Tatsächlich können aber auch dort dauerhafte Reserven gebildet und Gewinne an die Aktionäre der Versicherungsgesellschaften verschoben werden.

Für die diversen Hebelgeschäfte und Rentenmodelle wie die Sicherheits-Kompakt-Rente (SKR) bzw. Schnee-Rente, die System-Rente, die Individual-Rente, die LEX-Konzept-Rente bzw. Lex-Rente, den Europlan, die Novarent, den Profit-Plan, den Lombard-Plan, die Privaten-Sicherheits-Rente PSR, SmartIN, die Prestige-Konzeptrente und die Performance Plus-Rente, war daneben auch eine weitgehende Finanzierung über Darlehen erforderlich. Viele Banken ließen sich dazu eng in die Modelle einbinden und konnten so leicht äußerst lukrative Kunden gewinnen. Angesicht dessen bestehen für viele Geschädigte auch heute noch Widerrufsrechte gegenüber den Banken. Außerdem können den Banken meist über den sogenannten Einwendungs- und Rückforderungsdurchgriff auch die Schadensersatzansprüche gegenüber Clerical Medical entgegengehalten werden.

Sowohl gegenüber Clerical Medical als auch gegenüber den Banken liegen bereits Erfolge für die Geschädigten vor. CMI wurde in diesem Jahr schon von verschiedenen Landgerichten zu weitgehenden Schadensersatzleistungen an die Geschädigten solcher Modelle verurteilt. Die Rechtsanwälte Wilhelm Lachmair & Kollegen konnten am 10.06.2009 für eine ihrer Mandantinnen ein Urteil gegen Clerical Medical vor dem Landgericht Konstanz erstreiten. CMI ist nach dem Urteil verpflichtet, die Bankverbindlichkeiten vollständig zu übernehmen und den bisherigen Eigenaufwand der Geschädigten zu ersetzen. Noch ist keines dieser erstinstanzlichen Urteile rechtskräftig. Die Rechtsanwälte Wilhelm Lachmair & Kollegen erachten die Chancen Clerical Medicals aber für gering, in den Berufungsverfahren eine Änderung der Urteile zu erreichen. Sie erwarten vielmehr, dass erste Urteile gegen CMI schon bald rechtskräftig werden.

Gegenüber den Banken konnten die Rechtsanwälte Wilhelm Lachmair & Kollegen schon in vielen Fällen durch außergerichtliche Verhandlungen spürbare Verbesserungen erreichen. So bietet eine Bank beispielsweise aktuell sogar an, nicht nur auf alle weiteren Forderungen aus den Darlehen zu verzichten, sondern auch einen Teil der bisherigen Zahlungen zu erstatten. Einige Banken sind bisher allerdings uneinsichtig und bieten keinerlei oder indiskutable Zugeständnisse an. In solchen Fällen erhoben die Rechtsanwälte Wilhelm Lachmair & Kollegen bereits mehrere Klagen gegen diverse Banken. Weitere Klagen werden aktuell vorbereitet. Konkrete Ergebnisse der Gerichtsverfahren liegen noch nicht vor.

Clerical Medical ist trotz der bisherigen Verurteilungen gegenwärtig nicht bereit, den deutschen Kunden angemessenen Vorschläge zu einem Ausgleich der Schäden zu unterbreiten. Die Rechtsanwälte Wilhelm Lachmair & Kollegen bereiten daher momentan für eine dreistellige Zahl von Mandanten weitere Schadensersatzklagen gegen CMI vor. Da auch andere Rechtsanwaltskanzleien ähnliche Schritte planen, wird Clerical Medical nach Einschätzung der Rechtsanwälte Wilhelm Lachmair & Kollegen noch in diesem Jahr eine Klageflut von mehreren hundert Klagen erreichen. Nähere Informationen finden sich unter www.rentenmodell-hilfe.de . Zuständig bei den Rechtsanwälten Wilhelm Lachmair & Kollegen sind Rechtsanwalt Tobias Pielsticker und Rechtsanwalt Urban Schädler.

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