openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Presseerklärung

17.07.200915:41 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Zu der öffentlichen Diskussion über „Imitatprodukte“ und den pauschal erhobenen Vorwürfen von „Irreführung“ und „Verbrauchertäuschung“ erklärt der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) als Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft:



In der öffentlichen Diskussion vermischen sich Sachverhalte und emotionale Vorwürfe zu einem undurchsichtigen Informationschaos. Zurück zur Wirklichkeit:

Die Lebensmittelüberwachung hat Verstöße bei der Kenntlichmachung von Schinken-Ersatz aus Schinkenstücken, Wasser und Geliermittel sowie Käse-Ersatz aus pflanzlichen Zutaten gemeldet. Eine unkorrekte Kennzeichnung darf nicht sein und wird zu Recht geahndet, denn wo Ersatz drin ist, muss auch Ersatz drauf stehen.

Nun wird eine generelle Diskussion um Kennzeichnung geführt und die ganze Lebensmittelbranche verunglimpft. Falsche Darstellungen beherrschen die Diskussion, die richtig gekennzeichnete Produkte als falsch deklariert beschreiben oder persönliche Ansichten als Verbrauchererwartung bezeichnen.

Unkenntnis führt dazu, dass Formfleisch oder Schmelzkäse als Ersatzprodukte benannt werden, die sie nicht sind; Erfrischungsgetränke werden mit Fruchtsaft verwechselt, einer Kaffee-Melange mit Karamellgeschmack wird ungerechtfertigterweise vorgeworfen, dass nicht 100 Prozent Kaffee enthalten sind, sondern auch Karamell.

Folge dieser Kampagne ist die Verunsicherung der Verbraucher und Zweifel an der Qualität des Lebensmittelangebots. Der Vielfalt im Lebensmittelmarkt mit Kritik entgegenzutreten, kann nicht im Sinne der Verbraucher sein; das Schlechtmachen von Lebensmitteln, die seit Jahrzehnten etabliert sind, ebenso wenig.

Der BLL fordert auf, zur Sachlichkeit zurückzukehren und Diskussionen um Kennzeichnungsrecht auf der Basis der Tatsachen und der Vorgaben des Rechts zu führen. Populismus und Polemik sind keine Grundlage dafür. Zu sachlichen Gesprächen ist der BLL immer bereit.

FAKT ist:

• Lebensmittel müssen den rechtlichen Anforderungen entsprechen. Sie müssen sicher sein und dürfen in ihrer Aufmachung, Bewerbung und Kennzeichnung nicht in die Irre führen. Das ist geltendes Lebensmittelrecht. Liegen Verstöße vor, werden diese geahndet.

• Lebensmittel werden seit jeher in unterschiedlichen Qualitäten bzw. in unterschiedlicher Zusammensetzung vermarktet. Diese Differenzierung ermöglicht es, Produkte in unterschiedlichen Preissegmenten anzubieten. Das entspricht den Wünschen an ein breites Marktangebot. Die Verwendung von alternativen Zutaten in Lebensmittelprodukten ist daher weder rechtswidrig noch generell kritikwürdig.

• Lebensmittel mit alternativen Zutaten müssen selbstverständlich den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Sie müssen so gekennzeichnet sein, dass der Verbraucher nicht irregeführt wird. Das gilt für alle Angebotsformen und -orte, d. h. für vorverpackte wie für lose Ware, für die Abgabe in Handel, Handwerk oder in der Außer-Haus-Verpflegung.

• Unterschiedliche Zusammensetzungen von Lebensmitteln gehen aus der Kennzeichnung hervor. Sie sind in erster Linie am Zutatenverzeichnis abzulesen, so schreibt es das Lebensmittelrecht vor. Auch die Verkehrsbezeichnung, die das Produkt auf der Verpackung beschreibt, dient dazu. Es ist als Käufer wichtig, auf die angebotenen Informationen zu achten.

• Die Zufriedenheit und das Vertrauen der Verbraucher sind für die Lebensmittelwirtschaft besonders wichtig! Eine rechtlich einwandfreie Kennzeichnung liegt nicht nur im Interesse der Verbraucher, sondern auch im Interesse der anbietenden Lebensmittelwirtschaft.

• Der BLL als Spitzenverband setzt sich nachdrücklich für eine rechtlich einwandfreie Kennzeichnung bzw. Kenntlichmachung der angebotenen Lebensmittel ein und berät seine Mitglieder dazu.

• Für zusätzliche gesetzliche Regelungen besteht kein Bedarf! Die vorhandenen rechtlichen Vorgaben für die Kennzeichnung/Kenntlichmachung von Lebensmitteln und das bestehende Irreführungsverbot schützen die Verbraucher vor Täuschung – Verstöße können als Straftat geahndet werden. Zur Verfolgung solcher Rechtsverstöße stehen den Überwachungsbehörden genügend Instrumente zur Verfügung sowie ein ausreichender Sanktionskatalog.

• Der BLL ruft Politik und Verbraucherverbände auf, von pauschalen Vorwürfen und Unterstellungen gegen die Lebensmittelwirtschaft Abstand zu nehmen und zu einer differenzierten und sachlichen Diskussion zurückzukehren.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 325342
 1017

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Presseerklärung“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)

BLL: Ablehnung der Ampel durch das Europäische Parlament ist ein Sieg der Vernunft
BLL: Ablehnung der Ampel durch das Europäische Parlament ist ein Sieg der Vernunft
Künftige Nährwertkennzeichnung in Europa BLL: Ablehnung der Ampel durch das Europäische Parlament ist ein Sieg der Vernunft Bonn/Berlin, 16.06.2010 – Das Europäische Parlament in Straßburg hat mit deutlicher Mehrheit der so genannten Ampelkennzeichnung für Lebensmittel eine Absage erteilt. In der ersten Lesung der neuen EU-Lebensmittelinformationsverordnung votierten die Parla-mentarier damit gegen eine wertende Kennzeichnung von Lebensmitteln mit den drei Signalfarben rot, gelb und grün. Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde …
Verbraucher bilden statt bevormunden – Lebensmittelwirtschaft begrüßt die Stärkung des mündigen Verbrauchers
Verbraucher bilden statt bevormunden – Lebensmittelwirtschaft begrüßt die Stärkung des mündigen Verbrauchers
Bonn, 26.10.2009 – Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) begrüßt die positive Ausrichtung der Verbraucherpolitik im Koalitionsvertrag von Union und FDP. „Die neue Regierung hat erkannt, dass es bei Themen rund um Lebensmittel und Ernährung um das Prinzip ‚Bildung’ gehen muss und nicht um ‚Bevormundung’ durch Reglementierung“, lobt BLL-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Matthias Horst das Dokument. Die Absage an die Ampelkennzeichnung zeige die Orientierung an sachlicher Information anstelle der nur vermeintlichen Klarhe…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Äußerungen im politischen Diskurs dürfen zugespitzt und plakativ seinBild: Äußerungen im politischen Diskurs dürfen zugespitzt und plakativ sein
Äußerungen im politischen Diskurs dürfen zugespitzt und plakativ sein
… waren. Aus der Pressemitteilung des LG Köln vom 29.05.2020 ergibt sich: Eine soloselbständige Tischlerin wehrte sich gegen Äußerungen eines Verbandes der Handwerkskammern in einer Presseerklärung. Die Klägerin ist als reisende Tischlerin tätig und arbeitete bis vor kurzem als Kleinstunternehmerin, die wegen des geringen Umfangs ihrer Tätigkeit keine …
Cigma Metals im Besitz von  90% des 14,000 Km2 Dostyk-Areals in Kasachstan
Cigma Metals im Besitz von 90% des 14,000 Km2 Dostyk-Areals in Kasachstan
… über: YALTA advisory GmbH Mischa Hampe Mainzer Landstraße 16 60325 Frankfurt am Main Telefon: (+49) 69 97168 227 Mail: Web: www.yalta.ag SICHERHEITSVERMERK HINSICHTLICH ZUKUNFTSBEZOGENER AUSSAGEN Diese Presseerklärung beinhaltet Aussagen, die in die Zukunft gerichtet sind, genannt „zukunftsbezogene Aussagen“. In manchen Fällen können Sie zukunftsbezogene …
Cigma Metals Corp.: Exploration der Zielgebiete Nickolaevskoye und Anninskoye ausgeweitet
Cigma Metals Corp.: Exploration der Zielgebiete Nickolaevskoye und Anninskoye ausgeweitet
… über: YALTA advisory GmbH Mischa Hampe Mainzer Landstraße 16 60325 Frankfurt am Main Telefon: (+49) 69 97168 227 Mail: Web: www.yaltaag.de SICHERHEITSVERMERK HINSICHTLICH ZUKUNFTSBEZOGENER AUSSAGEN Diese Presseerklärung beinhaltet Aussagen, die in die Zukunft gerichtet sind, genannt „zukunftsbezogene Aussagen“. In manchen Fällen können Sie zukunftsbezogene …
Bild: Die Belange der Flüchtlinge gehen vor!Bild: Die Belange der Flüchtlinge gehen vor!
Die Belange der Flüchtlinge gehen vor!
… Flüchtlingsrat sich von Konflikten der BI Asyl und dem RFF manipulieren lässt und das RFF als lokale Gruppe der Flüchtlingssolidaritätsbewegung ignoriert. Mit einer Presseerklärung reagieren wir auf das unverständliche und unangemessene Verhalten der BI Asyl und des Bayerischen Flüchtlingsrates und fordern beide Gruppen auf, eine Stellungnahme dazu …
Cigma Metals Corp. : Ergebnisse der Bohrungen im Dostyk-lizenzgebiet in Kasachstan
Cigma Metals Corp. : Ergebnisse der Bohrungen im Dostyk-lizenzgebiet in Kasachstan
… über: YALTA advisory GmbH Mischa Hampe Mainzer Landstraße 16 60325 Frankfurt am Main Telefon: (+49) 69 97168 227 Mail: Web: www.yaltaag.de SICHERHEITSVERMERK HINSICHTLICH ZUKUNFTSBEZOGENER AUSSAGEN Diese Presseerklärung beinhaltet Aussagen, die in die Zukunft gerichtet sind, genannt „zukunftsbezogene Aussagen“. In manchen Fällen können Sie zukunftsbezogene …
Bild: Pflegerechtler übt erneut herbe Kritik am Deutschen PflegeratBild: Pflegerechtler übt erneut herbe Kritik am Deutschen Pflegerat
Pflegerechtler übt erneut herbe Kritik am Deutschen Pflegerat
… Aprilausgabe der Fachzeitschrift Pflegerecht Kritik am Deutschen Pflegerat (DPR) geübt hatte, folgte nunmehr in dem Editorial der Mai-Ausgabe „Wie eine Studie und eine Presseerklärung der DKG den Deutschen Pflegerat frohlocken lässt!“ eine weitere herbe Kritik, die daran mündet, dass offensichtlich die Präsidentin des DPR eine andere Presserklärung …
Cigma Metals Corp. : Anschaffung 3 weiterer Bohrtürme für das Dostyk-Projekt in Kasachstan
Cigma Metals Corp. : Anschaffung 3 weiterer Bohrtürme für das Dostyk-Projekt in Kasachstan
… Edith Place, Coolum Beach, Australia. 4573 Webseite: www.cigmametals.com IM NAMEN DES VORSTANDS „Lars Pearl“ Lars Pearl Präsident und C.E.O. SICHERHEITSVERMERK HINSICHTLICH ZUKUNFTSBEZOGENER AUSSAGEN Diese Presseerklärung beinhaltet Aussagen, die in die Zukunft gerichtet sind, genannt „zukunftsbezogene Aussagen“. In manchen Fällen können Sie zukunftsbezogene …
BGH-Urteile zu Schrottimmobilien: Bei verbundenen Geschäften sitzt die Bank weiter mit im Boot
BGH-Urteile zu Schrottimmobilien: Bei verbundenen Geschäften sitzt die Bank weiter mit im Boot
… „verbundenen Geschäften“ können Anleger ihre Ansprüche und Einwendungen, die ihnen gegen die Fondsgesellschaft zustehen auch weiterhin der Bank entgegenhalten. „Laut einer Presseerklärung zu den gestrigen Urteilen scheint der BGH den Anwendungsbereich gegenüber früherer Rechtssprechung sogar noch zu erweitern: Schadenersatzansprüche gegen den Vermittler …
Peek&Cloppenburg West beendet den Pelzverkauf
Peek&Cloppenburg West beendet den Pelzverkauf
Erfolg für die Tierrechtsbewegung. Wien, 18.08.2006. Montag teilte der Konzern in einer Presseerklärung mit, im Jahr 2007 keine Pelze und Kleidungsstücken mit Pelzbesätzen mehr zu verkaufen. Die Kampagne gegen Peek & Cloppenburg wurde im Herbst 2002 von der Offensive gegen die Pelzindustrie, ein Zusammenschluß verschiedener Tierrechtsgruppen, gestartet. …
Bild: Chiemgau-Impact-Research-Team mahnt das Berliner Naturkundemuseums an.Bild: Chiemgau-Impact-Research-Team mahnt das Berliner Naturkundemuseums an.
Chiemgau-Impact-Research-Team mahnt das Berliner Naturkundemuseums an.
Chiemgau-Impact-Research-Team mahnt die Beantwortung der 10 Fragen aus der Erwiderung zur Presseerklärung des Berliner Naturkundemuseums an. Am 21.11.2006 veröffentlichte das Berliner Naturkundemuseum (verantwortlich Prof. Uwe Reimold) unter dem Titel „Vermeintlicher Einschlag eines Kometen im Chiemgau entbehrt wissenschaftlicher Grundlage“ eine Presseerklärung …
Sie lesen gerade: Presseerklärung