(openPR) 5. Management – Symposium der Entsorgungswirtschaft im Zeichen gerichtlicher Rückenstärkung für Kommunalbetriebe
Mit hochkarätigen Referenten und gewachsener Teilnehmerzahl festigte die Veranstaltung ihren Ruf als deutscher Branchentreff zum Management der Entsorgungswirtschaft. Dazu trugen auch die aktuellen Beiträge zu interkommunaler Kooperation und dem Verbot der gewerblichen Sammlung bei, die sich auf die jüngsten Urteile von EUGH und BVerwG bezogen. Der Veranstalter Lindauer Management GmbH & Co. KG hatte hier für kompetente Referate und Berichte aus erster Hand gesorgt.
Dr. Rüdiger Siechau, der Präsident des VKSimVKU konstatierte eine verstärkte Wertschätzung der kommunalen Entsorgungswirtschaft in Zeiten der Weltwirtschaftskrise: „Wir bringen mit unseren Betrieben seit Jahrzehnten Stabilität und Nachhaltigkeit in die Abfallwirtschaft. Das wird immer mehr anerkannt und geschätzt. Wir ziehen bei sinkenden Preisen keine Altpapiertonnen ab und fliehen nicht aus Tarifen“. Siechau begrüßte die Zusammenarbeit mit den Verbänden der privaten Entsorgungswirtschaft zur Realisierung des Mindestlohns in der Branche.
„Freie Fahrt für interkommunale Kooperationen?“ fragte RA Martin Adams (FMP / Ökon Management) angesichts des EUGH – Urteils vom 09.06.2009 zur abfallwirtschaftlichen Kooperation der Stadtreinigung Hamburg mit Nachbarkreisen. Seine Antwort: „Nur bei Wahl des richtigen Fahrzeugs!“ Zwar sind die Anforderungen an interkommunale Zusammenarbeit nun gelockert (kein eigener Rechtsträger erforderlich). Doch sind im Unterschied zu einer reinen Beauftragung ein wechselseitiger Leistungsaustausch, eine längerfristige Zusammenarbeit und eine angemessene Verteilung der Risiken erforderlich. Es wird also bei zukünftigen Kooperationen auf eine angemessene Ausgestaltung besonders ankommen.
Der Vertreter des Abfallwirtschaftsbetriebes Kiel schilderte aus erster Hand die Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht zur gewerblichen Sammlung. Die klare Haltung des Gerichtes (auch zum Sammlungsbegriff) beeindruckte nachhaltig. Die Chancen in dieser Sache vor dem Bundesverfassungsgericht oder dem EUGH andere Urteile zu erwirken sind wohl gering. Eher ist damit zu rechnen, dass bei der anstehenden Novellierung des aktuellen Rechts Versuche unternommen werden, kommunale Betriebe in die Rolle des Gewährleisters von unwirtschaftlichen Leistungen zurückzudrängen.
Weiterer Schwerpunkt des 5. Management – Symposiums waren Alternativen zum Gelben Sack / Gelber Tonne. Neben der Untersuchung der rechtlichen Situation durch RA Dr. Frank Wenzel (ggsc) fand die Darstellung von Gerd Halm (Die Stadtreiniger Kassel) über den Versuch mit einer trockenen und einer nassen Tonne große Beachtung. Die aus Anlass von Schlechtleistung eines Vertragspartners von DSD entwickelte Strategie zeigt in einem Versuchsgebiet ermutigende Ergebnisse. Benutzerfreundlichkeit und Effizienz in wirtschaftlicher und ökologischer Hinsicht sind die Ziele dieses Vorhabens. Der Versuch wird zurzeit noch parallel zur Sammlung im Auftrag des DSD durchgeführt.
Lebhaften Zuspruch fand schließlich das Lindauer Qualitätssicherungssystem Straßenreinigung/Stadtbildpflege. Dieses intelligente Werkzeug generiert objektive Daten zur –oft zu Unrecht bemängelten- Qualität der Straßenreinigung/Stadtbildpflege. Norbert Feyh und Jürgen Wiegand (Dienstleistungsbetrieb Marburg) stellten aus ihrer mehrjährigen Praxis eindrucksvoll den Nutzen des Systems für die interne Steuerung und die fundierte und unabhängige Rechenschaftslegung dar.












