(openPR) Hamburg/Stuttgart, den 24.06.2009 - Landgericht Hamburg verurteilt Hamburger Sparkasse zu Schadensersatz an einen Lehman Geschädigten.
Mit Urteil vom 23.06.2009 (noch nicht rechtskräftig) sprach das Landgericht Hamburg wegen Beratungsverschuldens einen Inhaber von Lehman-Zertifikaten Schadensersatz i.H. von € 10.000,00 gegen die Hamburger Sparkasse (HaSpa) zu. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Bank den klagenden Anleger nicht über die fehlende Einlagensicherung und die Höhe ihrer Gewinnmarge sowie ihr eigenes wirtschaftliches Interesse beim Verkauf der Zertifikate aufgeklärt hatte. Aufgrund dessen muss die HaSpa dem Anleger seine gesamte Investition ersetzen.
Die Verbraucherzentrale Hamburg bezeichnet auf ihrer Homepage das Verfahren als „wichtiges Pilotverfahren“. Die Verbraucherzentrale geht außerdem davon aus, dass „die Entscheidung (...) Rückenwind für alle, die durch die ‚Lehman’-Pleite mit Zertifikaten dieser Bank Geld verloren haben (bedeutet)“. Allen betroffenen rät die Verbraucherzentrale, sich „erneut an ihre Bank oder Sparkasse zu wenden und auf Entschädigung zu pochen“.
Betroffene Anleger können sich gerne auch an den Verein Anleger-helfen-Anlegern e.V. wenden und sich unverbindlich über das Leistungsangebot des Vereins informieren. Die Vertrauensanwälte des Vereins haben bereits für etliche Lehman-Geschädigte Klagen eingereicht.











