(openPR) BERLIN. Zum morgigen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ausgrenzung nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel und der derzeitigen Diskussion über die zu erstellende Ausnahmeliste erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Dr. Dieter :
Morgen wird der Gemeinsame Bundesausschuss, das Selbstverwaltungsorgan von Leistungserbringern und Krankenkassen, eine Liste vorlegen, welche nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel zukünftig noch durch die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt werden. Dabei ist klar: je weiter die Liste gefasst ist, umso größer das Therapiespektrum, umso weniger realistisch jedoch auch das von der Bundesregierung prognostizierte Einsparvolumen. Es bleibt abzuwarten, wie dieses Dilemma gelöst werden soll. Nicht hinnehmbar wäre es jedenfalls, wenn diese Arzneimittel bei seltenen schweren Erkrankungen oder bei leichten Erkrankungen nicht mehr übernommen würden, nur weil sie besonders nebenwirkungsarm sind.
Die FDP hält daran fest, dass die komplette Ausgrenzung der Arzneimittel ohne bzw. mit nur geringen Nebenwirkungen der falsche Weg ist, notwendige Ersparnisse zu erzielen. Diese Alles-oder-Nichts-Entscheidung des Gesetzgebers berücksichtigt die individuelle Therapiesituation nicht. Besser wäre es, wenn die Krankenkassen über Erstattungsbeträge festlegten, in welcher Höhe sie zur Leistung bereit sind. Der Patient hat dann die Wahl der Krankenkasse. Möchte er ein Präparat, dessen Preis über dem Erstattungsbetrag seiner Krankenkasse liegt, müsste er die Mehrkosten tragen. Die Ausnahmeliste wird stattdessen immer unvollständig bleiben, sie wird die Präferenzen der Entscheider, nicht jedoch der Patienten widerspiegeln und sie wird dem medizinischen Fortschritt immer hinterherlaufen.








