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THOMAE: Gesundheitsministerin hat sich im eigenen Paragraphendschungel verheddert

29.04.200401:07 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) BERLIN. Zu den Auswirkungen der Positivliste verbunden mit den arzneimittelrechtlichen Regelungen im geplanten Gesundheitssystem-Modernisierungsgesetz (GMG) erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Dr. Dieter :

Das Gesundheitsministerium hat offensichtlich endgültig den Überblick verloren und sich in seinem eigenen Paragraphendschungel verheddert. Da soll mit den Stimmen der Regierungsfraktionen das ideologische Lieblingskind Positivliste verabschiedet werden, um alle Medikamente aufzulisten, die künftig noch zu Lasten der Kassen verordnet werden dürfen. Gleichzeitig wird das GMG beraten, das vorsieht, rezeptfreie Arzneimittel grundsätzlich nicht mehr von den Kassen bezahlen zu lassen, obwohl zahlreiche rezeptfreie Medikamente auch auf der Positivliste stehen. Das eine Gesetz wird verabschiedet, um es gleich danach zu korrigieren.

Hier hört der Regulierungswahn des Gesundheitsministeriums aber noch nicht auf: Jetzt sollen zusätzliche Listen erstellt und Ausnahmeregelungen formuliert werden, unter welchen Umständen und Bedingungen rezeptfreie Arzneimittel teilweise doch wieder von den Kassen erstattet werden können. Es bleibt allein die Frage: Ist das Stümperei oder Absicht?

Diese Vorgänge zeigen, welchen Grad an Konfusion die Gesundheitspolitik der Bundesregierung mittlerweile erreicht hat. Diese Konfusion beweist auch, dass beide Maßnahmen ungeeignet und deshalb abzulehnen sind! Sowohl eine Positivliste als auch eine Ausgrenzung rezeptfreier Arzneimittel aus der Erstattung greifen in unverantwortlicher Weise in die Therapiefreiheit des Arztes ein. Beide führen zu Lücken in der medikamentösen Therapie, und beide bescheren den Kassen Mehrausgaben statt Einsparungen.

Wenn rezeptfreie Arzneimittel von der Erstattung ausgeschlossen werden, weichen Ärzte verstärkt auf verschreibungspflichtige Arzneimittel aus. Das führt deshalb zu Mehrausgaben, weil verschreibungspflichtige Arzneimittel im Durchschnitt dreimal so teuer sind wie nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel. Damit sind die von Frau Schmidt kalkulierten Einsparungen wie so oft nur virtuelle Größen.

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