(openPR) BERLIN. Zu der Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschuss über Ausnahmen von Herausnahme nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel aus der Leistungspflicht der GKV erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Dr. Dieter THOMAE:
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat versucht, die falsche Entscheidung der Politik ein wenig abzumildern. Falsch war die Entscheidung, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, die sich durch fehlende Nebenwirkungen auszeichnen, aus der Leistungspflicht herauszunehmen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass das Therapiespektrum des Arztes für Menschen mit wenig Geld stark verengt worden ist. Die Ausnahmen, die der Gemeinsame Bundesausschuss nun beschlossen hat, können dieses Grundproblem nur abmildern, aber nicht befriedigend lösen. Nach wie vor wird es Erkrankungen geben, bei denen diese Medikamente komplett aus der eigenen Tasche bezahlt werden müssen. Hinzu kommt, dass der Bundesausschuss von der Bundesregierung massiv unter Druck gesetzt worden ist, nur bei chemisch definierten und pflanzlichen Arzneimitteln rigide vorzugehen, nicht jedoch bei homöopathischen und anthroposophischen Arzneimitteln, obwohl diese Arzneimittel dem Anspruch einer soliden Datenlage nicht immer en!
tsprechen. Das ist unter dem Gesichtspunkt der gebotenen Gleichbehandlung ein Skandal. Entweder man vertritt wie ich die Auffassung, dass ärztliches Heilen nicht immer naturwissenschaftlich unterlegbar ist, dann darf man das Therapiespektrum nicht so begrenzen oder man glaubt nur evidenzbasierten Therapiekonzepten. Dann muss das aber auch für alle Bereiche gelten.


















