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Chancengleichheit in der Privatwirtschaft noch lange nicht erreicht

01.01.200410:00 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) 29. Januar 2004 - Anlaesslich der heute veroeffentlichten Bilanz 2003 der Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Spitzenverbaenden der deutschen Wirtschaft zur Foerderung der Chancengleichheit von Frauen und Maennern in der Privatwirtschaft erklaeren die frauenpolitischen Sprecherinnen der Bundestagsfraktionen von der SPD, Christel Humme und von Buendnis 90/DIE GRUeNEN, Irmingard Schewe-Gerigk:



Die heute vorgestellte Bilanz der Vereinbarung zeigt den gegenwaertigen Stand der Massnahmen auf, die seitens der Politik und der Wirtschaft zur Verbesserung der Chancengleichheit gefoerdert und durchgefuehrt wurden. Die Ergebnisse belegen, dass der Benachteiligung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt noch nicht wirksam begegnet wurde. Die Freiwilligkeit fuer die Wirtschaft bei der Einfuehrung und Umsetzung moeglicher Massnahmen hat sich bisher als nicht zielfuehrend erwiesen.

Dafuer spricht auch, dass nach einer aktuellen Untersuchung des DGB ueberhaupt nur jedes zweite Unternehmen in der Privatwirtschaft von der Vereinbarung zwischen den Spitzenverbaenden der deutschen Wirtschaft und der Bundesregierung weiss. Mit der nur zoegerlichen Umsetzung der Vereinbarung schadet die Wirtschaft sich selbst. Kluge Unternehmerinnen und Unternehmer wissen mittlerweile, welch gut ausgebildeten und hoch motivierten Mitarbeiterinnen sie in den Frauen haben. Das Potenzial der Frauen zu vernachlaessigen kann sich eine Volkswirtschaft, die als wesentliche Grundlage das Wissen und die Ideen ihrer Beschaeftigten hat, gar nicht leisten.

Darum ist jede Massnahme zu begruessen, die Chancengleichheit und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf voranbringt. Insbesondere die Bundesministerien fuer Familien, Senioren, Frauen und Jugend sowie fuer Bildung und Forschung setzen in Zusammenarbeit mit den Wirtschaftsverbaenden durch Projekte und Studien wichtige Impulse. Das sind Schritte in die richtige Richtung, die wir sehr begruessen.

Doch die im Ergebnis positive Gesamteinschaetzung der Bilanz durch Bundesregierung und Arbeitgeberverbaende ist durch die vorliegenden Daten nicht gedeckt. Wir vermissen klare Zielvereinbarungen und eine deutliche Erhoehung des Tempos bei der Umsetzung des Verfassungsauftrags der Gleichberechtigung.

Daher halten wir - wie im Koalitionsvertrag vereinbart - gesetzliche Regelungen fuer die Privatwirtschaft fuer notwendig. Dabei wird es jetzt vor allem auf die zuegige Umsetzung der EU-Richtlinien zur Verwirklichung der Gleichbehandlung ankommen. Eine Verankerung von kollektiven Klagebefugnissen, eine sinnvolle Ausstattung der geplanten nationalen Stelle und eine Verpflichtung der Unternehmen, fuer eine ausreichende geschlechtsspezifische Datengrundlage im Unternehmen zu sorgen, sind dabei wichtige Umsetzungsschritte.

Die Koalitionsfraktionen werden den Umsetzungsprozess entsprechend begleiten.

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