(openPR) Gewerbliche Schwarzarbeit wird schaerfer bekaempft
Zum Abstimmungsgespraech zwischen Koalitionspolitikern und den zustaendigen Bundesministerien zur Vorbereitung des Regierungsentwurfs zur Bekaempfung der Schwarzarbeit erklaeren der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Joachim Poss, und die finanzpolitische Sprecherin von uendnis
90/Die Gruenen, Christine Scheel:
Das heutige Abstimmungsgespraech hat noch einmal deutlich gemacht: Eindeutiger Schwerpunkt des vorliegenden Referentenentwurfs ist die Bekaempfung der gewerblichen Schwarzarbeit. Der Allgemeinheit der Steuerzahler und der Beitragszahler entgehen jedes Jahr Milliarden von Euro durch Schwarzarbeit. Die Steuerlast und die Beitragslast fuer alle koennte geringer sein, wenn jeder sich legal verhaelt.
Aus diesem Grund werden die Kontrollrechte der Zollverwaltung hinsichtlich der sich aus Dienst- oder Werkleistungen ergebenden Pflichten im Gesetz zur Bekaempfung der Schwarzarbeit gebuendelt und erweitert. Das betrifft zum Beispiel Pruefungen, die sich an der Arbeitszeit des Arbeitnehmers orientieren und nicht nur - wie bisher - an der Geschaeftszeit des Arbeitgebers. Das betrifft aber auch die verstaerkte Pruefung der Buchhaltung der Generalunternehmer hinsichtlich Subunternehmen.
Die erweiterten Pruefungsbefugnisse gehen einher mit einer verstaerkten Kontrolldichte ausserhalb der bisherigen Kontrollzeiten, die unter anderem die Beschaeftigungsverhaeltnisse in Unternehmen, die korrekte Anmeldung zur Sozialversicherung und auch Mindestarbeitsbedingungen erfasst. Ferner soll es kuenftig zulaessig sein, Einsicht in vom Geprueften mitgefuehrte Unterlagen zu nehmen. Kontrollen und Sanktionen zur Durchsetzung des Rechts sind unerlaesslich.
Die Teilnehmer an der Besprechung waren sich einig, dass es bei der Bekaempfung von Schwarzarbeit im Privatbereich vor allem um attraktive und einfache Moeglichkeiten geht, um illegale Beschaeftigungsverhaeltnisse zu legalisieren.
Bereits das bestehende Angebot eines Minijobs mit seiner pauschalen Steuer- und Beitragspflicht ist ein sehr attraktives Angebot fuer Arbeitnehmer und Arbeitgeber, im Hinblick auf Sozialversicherungs- und Steuerpflichten. Die bestehenden Moeglichkeiten, Haushaltshilfen bei der Minijob-Zentrale anzumelden, sind einfach und kostenguenstig. Es wird geprueft, ob die Unfallversicherung von Haushaltshilfen Bestandteil des Haushaltsscheckverfahrens werden kann, um ihre Anmeldung noch weiter zu vereinfachen.
Gefaelligkeiten, Verwandtschafts- und Angehoerigenhilfe werden im Gesetzentwurf klargestellt und werden vollstaendig aus dem Bereich der Schwarzarbeit herausgenommen. Babysitten, Nachhilfe und aehnliche Taetigkeiten haben mit Schwarzarbeit nichts zu tun.
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