(openPR) GAMEplaces Business & Legal am 13. Mai: Rechtsanwalt Guido Hettinger, Partner der Sozietät Brehm & v. Moers, über Verträge mit Kreativen
Frankfurt am Main, 24. April 2009 – "Unbekannte Nutzungsart", "angemessene Vergütung", "Nennungsansprüche" und "Zweckübertragungstheorie": es sind für den juristischen Laien in ihrer Bedeutung unscharfe Schlagworte wie diese, die mögliche urhebervertragsrechtliche Fallstricke im Rahmen der Game-Entwicklung beschreiben. Um Brüche in der Lizenzkette und daraus resultierende Haftungsverpflichtungen zu vermeiden, müssen Game-Entwickler beim Rechteerwerb größte Sorgfalt walten lassen. In seinem Vortrag "Rights Clearance", der sich an Publisher, Studios und Kreative richtet, vermittelt Rechtsanwalt Guido Hettinger, Partner der Sozietät Brehm & v. Moers, deshalb die Grundzüge des Urhebervertragsrechts.
"Fakt ist, dass ein Spiel, das unlizenzierte Werke enthält, nicht verwertet werden darf", bringt es Hettinger auf den Punkt. Um Lizenzverstöße zu vermeiden, muss in einem solchen Fall nachlizenziert werden. "Die Kosten für eine Nachlizenzierung, überstiegen die ordentlichen Lizenzgebühren allerdings oftmals deutlich", sagt Hettinger. Schlimmer noch sieht es aus, wenn es tatsächlich zu Brüchen in der Lizenzkette kommt: "Diese können auf jeden durchschlagen, der in die Entwicklung des betreffenden Spiels involviert war", so Hettinger.
Da viele Projekte mit einem großen Stab an freien Mitarbeitern bewältigt werden behandelt Hettinger in seinem Vortrag auch Besonderheiten beim Erwerb von Nutzungsrechten in Arbeitsverhältnissen sowie arbeitsrechtliche Probleme bei der Beschäftigung von Freelancern. Der Medienanwalt weiß aus Erfahrung, dass Fragen der Scheinselbständigkeit beziehungsweise der Sozialversicherungspflicht der Mitarbeiter gerne ausgeblendet werden – mit zum Teil die Existenz bedrohenden Folgen.
Dass zumindest rudimentäre Kenntnisse der aktuellen Gesetzeslage elementar sein können, hatte Hettinger in seinem Initalvortrag "Die IP" zum Auftakt der Business & Legal-Reihe dargelegt: Nicht selten sei die 'Intellectual Property' (kurz: 'IP'), also das geistige Eigentum an einem Spiel, Gegenstand hitziger Verhandlungsführung oder sogar gerichtlicher Auseinandersetzungen zwischen Entwicklern und Publishern, so Hettinger im vergangenen Jahr. Mit "Rights Clearance" am 13. Mai knüpft Hettinger inhaltlich an seinen letzten Vortrag an.
Guido Hettinger ist Partner der überörtlichen Rechtsanwaltssozietät Brehm & v. Moers. Er ist spezialisiert auf Urheber- und Medienrecht sowie das Recht der Informationstechnologie. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind unter anderem die Vertragsgestaltung für Film-, Multimedia- und IT-Projekte, digitale Distribution von Content und Softwareanwendungen sowie Electronic- beziehungsweise Mobile-Commerce.
GAMEplaces Business & Legal: "Rights Clearance"
am 13. Mai von 8:30 – 10:00 Uhr in der IHK Frankfurt, Konferenzraum 2. OG, Börsenplatz 4, 60313 Frankfurt am Main. Die Teilnahme ist nach Anmeldung auf www.gameplaces.de kostenlos.













