(openPR) Deutschland ist im Abwrackfieber. Neben den Unmengen von Neuwagen, die in Folge des Vorstosses der Bundesregierung verkauft wurden, bietet LUX MOMENTUM ab sofort die Lösung für Ihre alte, Energie verschwendende Weihnachtsbeleuchtung.
Das Frühjahr 2009 steht im Zeichen der Neuanschaffung. Im Zuge der allgegenwärtigen Abwrackprämie, werden immer mehr Produkte auf den Prüfstand der Umweltverträglichkeit gestellt. Weihnachtliche Lichtdekorationen sind bereits seit vielen Jahren in der Diskussion, da traditionelle, auf Glühbirnen basierende Weihnachtsbeleuchtungen erhebliche Energieverschwender sind.
LUX MOMENTUM erhalten sämtliche Kunden daher ab sofort eine Abwrackprämie von 10% auf den Nettowarenwert beim Kauf einer neuen Weihnachtsbeleuchtung in energiesparender und klimafreundlicher LED-Technologie. “Wir wollen unseren Kunden den Umstieg erleichtern und einen deutlichen Anreiz für den Erwerb einer neuen und umweltfreundlichen Weihnachtsbleuchtung bieten.”, so Dirk Belitz, Geschäftsführer der LUX MOMENTUM GmbH.
Wer sich für den Kauf einer neuen LED-Beleuchtung interessiert, muss bei seiner Entscheidung lediglich folgende Voraussetzungen beachten:
Die LUX MOMENTUM Abwrackprämie ist ein freibleibendes Angebot der LUX MOMENTUM GmbH, das von Gewerbetreibenden, juristischen Personen, öffentlichen Verwaltungen, Städten, Gemeinden und Kommunen sowie Werbegemeinschaften in Anspruch genommen werden kann. Dieses Angebot richtet sich ausdrücklich nicht an Privatpersonen.
Die Abwrackprämie wird gewährt, bei Zustandekommen eines Kaufvertrages mit der LUX MOMENTUM GmbH über eine neue Weihnachtsbeleuchtung in energiesparender und klimafreundlicher LED-Technik bis einschließlich 31.12.2009.
Ein Rechtsanspruch auf diese Prämie besteht erst nach Zustandekommen eines rechtskräftigen Kaufvertrages gemäß den AGB der LUX MOMENTUM GmbH.
Die Prämie wird ab einem Kaufpreis von 15.000,00 € netto, exklusive Versand und gesetzlicher Umsatzsteuer gewährt. Die Abwrackprämie in Höhe von 10% wird vom Nettowarenwert berechnet und von der Gesamtsumme bei Rechnungslegung in Abzug gebracht. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
Der Käufer verpflichtet sich bei Kaufabschluß, die Leuchtmittel und / oder Leuchtelemente seiner bisherigen Weihnachtsbeleuchtung fach- und sachgerecht zu entsorgen. Im Einzelfall kann die Entsorgung über die LUX MOMENTUM GmbH verhandelt werden.













