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„Neuregelung des Heimgesetzes nach der Förderalismusreform“

24.03.200918:20 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: „Neuregelung des Heimgesetzes nach der Förderalismusreform“

(openPR) Die FIS berichtet:
Wie in der Regierungspressekonferenz vom 18. Februar bekannt gegeben wurde, so hat das Kabinett das Gesetz zur Neuregelung der zivilrechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes nach der Föderalismusreform neu beschlossen. Hierbei geht es um bessere Regelungen und Absicherungen für Ältere, pflegebedürftige Personen oder behinderte Volljährige. Die sollen vor Benachteiligung geschützt werden. Es geht um Personen, die in Heimen oder stationären Pflegeeinrichtungen wohnen, sowie um Personen, die in Wohnformen des Betreuten Wohnens leben. Das ist in diesem Gesetz geregelt.
Diese Neuerungen sieht die Fuldaer-Integrations-Stiftung (FIS) gerne, denn so hofft sie für die Zukunft etwas mehr Unterstützung für ihre Aktionen zu erhalten.

Die Fuldaer Integrations-Stiftung FIS bemüht sich ebenso wie der Verein GL - GL um bessere Lebensbedingungen und Chancen für Menschen mit Behinderung. So wie der Name Gemeinsam Leben – Gemeinsam Lernen für ein politisches Programm und gleichzeitig einen Auftrag steht, so bildet die Stiftung hierzu die Ergänzung und das Fundament für das gemeinsame Ziel der Integration von behinderten Menschen. Hinzu kommt, dass die Stiftung gegenüber einem Verein flexibler agieren kann und mehr Stabilität aufweist. Bei Vereinsgründung 1990 war es noch üblich, dass behinderte Kinder den Sonderkindergarten besuchten und es keinen gemeinsamen Unterricht gab. Heute gehen alle behinderten Kinder in den örtlichen Kindergarten und 10 % der Grundschüler besuchen im Rahmen des gemeinsamen Unterrichts die Grundschule.

Betreutes Wohnen in der Arche Noah
Mit dem Älterwerden der Kinder drängt sich die Frage auf, wie sie als Erwachsene auch unabhängig von ihren Eltern im überwiegend dörflichen Umfeld integriert bleiben können. Mit dem Wohnprojekt „Arche Noah“ will die Stiftung erreichen, dass die Menschen in ihrem Wohnort weiterhin ihre sozialen Lebensbezüge aufrechterhalten können. Das aktuelle Wohnprojekt im osthessischen Bimbach ist ein Haus für sechs Menschen mit Behinderung. Es muss noch mit vielen Bausteinen finanziert werden. Wer mithelfen möchte, dass dieses Projekt Realität wird, kann sich gerne mit einer Spende beteiligen.

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