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Cinerenta - Anleger erhalten 2. Chance durch den Bundesgerichtshof

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(openPR) Anleger der Cinerenta Gesellschaft für Internationale Filmproduktion mbH & Co. Zweite Medienbeteiligungs KG und Cinerenta Gesellschaft für Internationale Filmproduktion mbH & Co. Dritte Medienbeteiligungs KG können nach neuer Rechtsprechung des BGH eventuell sogar noch in diesem Jahr Schadensersatzansprüche gegen den Treuhänder geltend machen. Nach Ansicht des höchsten deutschen Zivilgerichts muss ein Treuhänder Anleger darüber aufklären, wenn die in einem Verkaufsprospekt aufgelisteten Fondsnebenkosten zweckwidrig als Vermittlungsprovisionen verwendet werden. In den Emissionsprospekten der beiden Medienfonds wurden die Vermittlungsprovisionen mit lediglich sieben Prozent angegeben zuzüglich eines Agios von fünf Prozent. Nach umfangreichen Recherchen stellte sich jedoch heraus, dass die Vertriebsfirma Investor Treuhand GmbH 20 Prozent erhielt. Viele Anleger der betroffenen Cinerenta-Fonds klagen aktuell auf Schadensersatz gegen den Wirtschaftsprüfer. Schließlich war die erhöhte Vermittlungsprovision erst 2006 durch Anwälte festgestellt worden. Mit diesem Wirtschaftsprüfer haben die Anleger einen Treuhandvertrag abgeschlossen, wonach dieser für die Anleger die zur Durchführung des wirksamen Erwerbs der Kommanditbeteiligung erforderlichen Maßnahmen vorzunehmen, deren Gesellschaftsrechte und -pflichten auszuüben sowie die Mittelverwendungskontrolle durchzuführen hatte. Als Treuhandkommanditist entschied der Wirtschaftsprüfer über die Freigabe der geleisteten Einlagen. Insoweit hätten die Anleger darauf hingewiesen werden müssen, dass der Prospekt missverständlich formuliert ist. Damit sind auch die Angaben über das Anlagerisiko und die Prognoseberechnung falsch. Ein deutlicher Prospektfehler liegt darin, dass die Anleger nicht über die hohe Vertriebsprovision aufgeklärt worden sind. Den Anlegern droht bei der Anlage nicht nur ein Teilverlust ihrer Einlagen, sondern ein wirtschaftlicher Totalschaden, wenn ihnen ihre Steuervorteile aberkannt werden. Die Staatsanwaltschaft München I hat am 31.08.2008 Anklage wegen Steuerhinterziehung gegen die Ex-Cinerenta-Geschäftsführer Eberhard Kayser in sechs besonders schweren Fällen und Rainer Binger in fünf besonders schweren Fällen erhoben. Der Vorwurf wurde erhoben, da von Anfang an klar gewesen sei, dass keine Gewinne erzielt würden. Besteht keine Gewinnerzielungsabsicht, hätten auch keine Verluste zugewiesen werden dürfen. Betroffene Anleger, die bislang noch zurückhaltend agiert haben, sollten sich nunmehr dringend anwaltlich beraten lassen. Stellt man auf die Kenntnis 2006 ab, droht andernfalls eine Verjährung der Ansprüche.

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