(openPR) Was betroffene Anleger unbedingt beachten sollten.
Nachdem das Amtsgericht München am 10.12.2010 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Contor Treuhandgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eröffnet hat, sind viele Anleger bei verschiedenen Medienfonds der Cinerenta-Gruppe verunsichert.
Zwar wurde Axel W. Bierbach von der Münchener Rechtsanwaltskanzlei Müller-Heydenreich Beutler & Kollegen zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Die Anleger Cinerenta-Fonds II bis IV werden sich dennoch gesondert anwaltlich beraten lassen müssen, da es gilt, Forderungen bei dem Insolvenzverwalter und insbesondere der Haftpflichtversicherung der Contor geltend zu machen. Komplementärin der Cinerenta-Fonds war die Cinerenta GmbH mit Mario Ohoven als Mehrheitsgesellschafter. Über diese Gesellschaft wurde im März 2009 ebenfalls das Insolvenzverfahren eröffnet. Ein Großteil des Kapitals der Anleger wurde über die Vertriebsfirma Investor Treuhand GmbH eingeworben, an der Ohoven ebenfalls mehrheitlich beteiligt war. Aktuell laufen gegen die Contor mehr als 900 Klagen in denen die Anleger an die 54 Millionen Euro Schadenersatz fordern. Als Begründung werden vorvertragliche Pflichtverletzungen angeführt, weil Contor sie nicht über die vermeintlich erhöhten Provisionen der Investor Treuhand GmbH unterrichtet habe. Zudem habe sie es versäumt, die Anleger über die personelle Verflechtung der Cinerenta GmbH und der Investor Treuhand GmbH in der Person Mario Ohoven aufzuklären. Contor sei aus dem Treuhandverhältnis jedoch verpflichtet gewesen, die Anleger über diese Abweichungen vom Investitionsplan zu informieren.
Die Anleger fordern die Erstattung der investierten Summe abzüglich bereits erhaltener Ausschüttungen. Daneben fordern sie, dass Contor ihnen den Schaden zu ersetzen hat, der durch die nachträgliche Aberkennung der Verlustzuweisung durch das Finanzamt entstehen kann. Der Bundesgerichtshof hatte die Anleger zuletzt in wesentlichen Punkten bestätigt. Allerdings hatte die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung der Contor, die HDI Gerling, unerwartet im Juli 2010 ihre Deckungszusage zurückgenommen, da der Contor die überhöhten Provisionen für die Kapitalvermittlung und die gesellschaftsrechtlichen Verflechtungen bekannt gewesen sei und sie somit die Treugeber bewusst nicht aufgeklärt hätte. Die Anleger müssen ihre Forderungen nunmehr am besten mit anwaltlicher Unterstützung zur Tabelle bei dem Insolvenzverwalter anmelden. Im Anschluss daran werden Ansprüche an die Versicherung zu prüfen sein.









