(openPR) In der Ausgabe 18/07 vom 04.05.2007 berichtet 'kapital-markt intern' u. a. über folgende Themen:
Dr. Günther Beckstein – Während sich Miro Klose alles andere als für Bayern empfiehlt, steht Beckstein kurz vor der Inthronisation:
– "Immobilien müssen auch nach Reform der Erbschaftsteuer steuerbegünstigt bleiben. Im Vergleich zum liquiden Vermögen haben sie eine andere Basis, daher gilt es, Notverkäufe immobilen Grundvermögens zu vermeiden. Auch bei der Unternehmensnachfolge müssen wir eine praktikable Regelung finden, damit die Unternehmen nach dem Erbfall fortgeführt werden können", so Bayerns Innenminister Dr. Günther Beckstein. Während die Münchner den Feierabend bei hochsommerlichem Wetter im nahegelegenen Hofgarten genießen, stellt sich Beckstein der Diskussion mit der 'kapital-markt intern'-Delegation. Für die derzeit diskutierte generelle Abschaffung der Erbschaftsteuer sieht der bayerische Innenminister jedoch wenig Raum: "Vorrang hat für mich die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte und danach die Absenkung der hohen Belastungen bei den laufenden Einkommen".
Cinerenta – BHG pfeift den in München anhängig gemachten Mittelverwendungskontroll-Streit dorthin zurück:
– Mit Urteil vom 22.3.2007 hat der BGH ein Urteil des OLG München vom April 2006 aufgehoben, mit dem die Cinerenta-Mittelverwendungskontrolleurin Contor Treuhandgesellschaft/München gegenüber einem Anleger zu Schadenersatz verurteilt wurde. Das OLG hatte in 2006 eine Pflichtverletzung der Contor u. a. darin gesehen, daß diese den Anleger nicht darüber aufgeklärt hatte, daß die Mittelverwendungskontrolle (MVK) bei den Cinerenta-Fonds II und IV "ausschließlich nach formalen Kriterien" erfolgen werde. Mit der aktuellen BGH-Entscheidung (Az. III ZR 98/06) hat die Schadenersatzverurteilung in dieser Form keinen Bestand mehr. Der BGH hat den Fall an das Berufungsgericht zurückverwiesen, da dessen Ausführungen "im entscheidenden Punkt" der rechtlichen Nachprüfung nicht standhalten: Mit der Argumentation des OLG lasse sich eine Schadenersatzpflicht der Contor nicht begründen, so der BGH.
VDW – Macht man in Stuttgart Meister?
– Unter dem Motto 'Fit for future'. Der gerade Weg zum Wesentlichen' wirft der VERBAND DEUTSCHER WIRTSCHAFTSBERATER E.V./VdW auf einer dreitägigen Veranstaltung vom 10. bis 12. Mai 2007 in Stuttgart mit seinen Mitgliedern einen Blick in die Zukunft. Neben den allerorten heiß diskutierten Themen MiFID, VVR und Verbraucherschutz steht Ihre Positionierung als unabhängiger Finanzdienstleister und Versicherungsvermittler im Fokus des Interesses. Dazu wird am 10. Mai neben VdW-Vorstand Dr. Jürgen Krenz u. a. 'k-mi'-Chefredakteur Dipl.-Kfm. Uwe Kremer im Rahmen der Vortragsveranstaltungen Position beziehen.
NURIA – Ob mit oder ohne Daum, die Domstadt wird wohl keine Finanzdienstleister-Messehochburg werden:
– Erstmalig fand am 18. und 19.4. in Köln die Versicherungsmesse NURIA statt. Im Wettlauf der bundesdeutschen Messestandorte mit immer mehr aufgeblähtem Flächenwachstum versuchen die Kölner bereits seit einiger Zeit, einen Platz in der Finanzdienstleistungs- und Versicherungsbranche zu erkämpfen. Doch – so unser Eindruck vor Ort – der NURIA mangelt es erheblich an ausreichender Anzahl des Fachpublikums. Ein Phänomen, unter dem auch schon die in den letzten Jahren in Köln stattfindende Funds & Finance litt. Kein Wunder, denn immer neue Messe- und Ausstellungstermine, an denen Findis teilnehmen sollen, schießen wie Pilze aus dem Boden. Jedoch statt zeitraubender Zersplitterung in viele kleine Messen macht sich 'k-mi' für eine Leitmesse stark, bei der Finanzdienstleister sich einen Gesamtüberblick über die Branche verschaffen können. In diesem Sinne wird 'k-mi' auch auf der DKM 2007 vom 23. bis 25.10.2007 ein zweitägiges Kongreßprogramm zum Thema 'Geschlossene Fonds' anbieten.
PHOENIX – Die Suche nach der mannschaftlichen Geschlossenheit wäre gefragt:
– Der im März 2007 gegründete PHOENIX Rechtsverfolgungspool GbR, bestehend aus 14 namhaften Wertpapierhandelsbanken und Finanzdienstleistungsinstituten, hat am 3.5.2007 in dem Insolvenzverfahren PHOENIX Kapitaldienst AG sofortige Beschwerde gegen den Insolvenzplan eingelegt. Zweck des Pools "ist die Interessenvertretung ihrer Institute mit dem Ziel, etwaige Sonderzahlungen an die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) aus der Insolvenz PHOENIX auszuschließen oder zu verringern, insbesondere durch Klärung von Ansprüchen der Anleger auf Aussonderung im Insolvenzverfahren und auf Schadensersatz gegen Dritte, insbesondere die MAN Group". Mit der Beschwerde gegen den Insolvenzplan wolle man die Auszahlung an die Anleger nicht verzögern, sondern: "Der Beschwerdeführer strebt vielmehr eine beschleunigte Auszahlung an. Die Treuhandguthaben in Höhe von 163 Mio. Euro, die den Anlegern anteilmäßig zustehen, könnten sofort, d. h., auch noch im Mai, verteilt werden, wenn sich der Insolvenzverwalter für eine Anerkennung der Aussonderung entschließen würde."
'k-mi'-Leistungsbilanz-Analyse: Bankhaus Wölbern
'k-mi'-Prospekt-Checks: ++ Lloyd Fonds 78 ++ CASTOR Kapital Twinfonds
Weitere Informationen:
Uwe Kremer
Pressesprecher 'markt intern'-Verlag
Tel.: 0211/66 98 -199
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