(openPR) Wie das Finanzamt München mitteilte, wurde dem Filmfonds Cine Pictures von den Fi-nanzbehörden die Gewinnerzielungsabsicht aberkannt. Somit unterstellt das Finanzamt den Anlegern, die Beteiligung an dem Fonds nur zum Zweck der Steuerersparnis und nicht, um hiermit Gewinne zu erzielen, gezeichnet zu haben. Dies hat für die Anleger erhebliche Konsequenzen, da sie nun mit Steuernachzahlungen in beträchtlicher Höhe rechnen müssen. Umso ärgerlicher ist hierbei, dass auch die Ausschüttungen, die an die Anleger gezahlt wurden, nur in geringer Höhe erfolgten.
Die Anleger stehen aber nicht chancenlos dar. „Geschädigte Anleger sollten zivilrechtli-che Schadensersatzansprüche prüfen lassen.“, so Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A. von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Zürich. „In Betracht kommen hier insbesondere Schadenser-satzansprüche aus fehlerhafter Anlageberatung gegen die Anlageberater. Dies gilt vor-nehmlich dann, wenn diese die Beteiligung an dem Cinerenta Filmfonds als sicher und gefahrlos bezeichneten, ohne auf die besonderen Risiken, die dieser Beteiligung eigen ist, hinzuweisen. Ein weiterer Ansatzpunkt sind verschwiegene sog. Kick-backs. Nach der Rechtsprechung müssen Anlageberater ihre Kunden über Zahlungen des Emittenten an sie unaufgefordert aufklären. Haben dies die Berater unterlassen, kann auch hieraus ein Schadensersatzanspruch entstehen.“








