(openPR) „Nicht-ärztliche Gesundheitsberufe, allen voran die Pflegeberufe, strebten eine eigenständigere Rolle in der Gesundheitsversorgung an. "Nicht gegen die Ärzte, sondern auf Augenhöhe mit ihnen." An der Basis sei man in diesem Punkt schon sehr viel weiter. "Wir reden auf der Funktionärsebene über Dinge, über die die Basis nur noch den Kopf schüttelt, weil sie das aus der Not und der Akzeptanz heraus schon ganz anders praktiziert", betonte Westerfellhaus (Quelle: Ärzte Zeitung v. 20.03.09, >>> Gesundheitsberufe drängen auf größere Autonomie).
Dem ist, lieber Herr Westerfellhaus, wohl in der Tat so und zwar insbesondere mit Blick darauf, dass an der Basis nicht selten der Kopf geschüttelt wird. Das Problem scheint eben nicht die Basis zu sein, die zunehmend einen klaren Blick für das Gebotene in der Neuordnung de Gesundheitsfachberufe entwickelt hat, sondern die Funktionärsvertreter und eben solche der Berufsverbände, die sich allzu gerne im „Haifischbecken“ der Selbstverwaltungskörperschaften schwimmen sehen wollen.
Problematisch ist nach wie vor, dass die Pflegeberufsverbände gleichsam ihren emanzipatorischen Weg selbstbewusst weitergehen, ohne aber hierbei die Basis dergestalt mitzunehmen, dass diese vielleicht auch nach ihren Wünschen und Zielvorstellungen gefragt wird. Es ist und bleibt auffällig, dass die Berufsverbände sich aus nicht nachvollziehbaren Gründen scheuen, ihren Organisationsgrad öffentlich mit Zahlen zu untermauern, so dass natürlich der Eindruck entstehen muss, als seien bestimmte berufspolitische Projekte – etwa die Errichtung von Pflegekammern – ein „privates Projekt“ einzelner Funktionäre, die sich ggf. zu Höherem berufen fühlen.
Unbefriedigend hierbei ist vor allem, dass die beruflich Pflegenden letztlich mit den Folgen einer gewünschten Substitution völlig im Unklaren gelassen werden. Es bedarf keiner großen Phantasie, dass die Substitution genuin ärztlicher Leistungen zugleich auch das bisherige Haftungsregime ändern wird – ein Umstand übrigens, der derzeit eher noch verhalten von renommierten Pflegerechtlern zu- und eingestanden wird. Zu fragen ist also, will die Pflege das überhaupt und da reicht es nicht zu, dass Funktionäre glauben, aufgrund ihrer vereinsrechtlichen Stellung Grundsatzproklamationen verkünden zu müssen, mit denen nicht selten die Hoffnung verbunden wird, es sei dies die „Meinung“ und ein breit angelegter Konsens der weitaus überwiegenden Zahl der Pflegenden.
Die Zahl der Registrierten lässt eher das Gegenteil vermuten und der immer noch nicht hinreichend bekannte Organisationsgrad der beruflich Tätigen in den berufsständischen Organisationen lässt denn auch ausreichend Raum für Spekulationen.
Um es hier deutlicher zu formulieren: die Berufsverbände sollten zunächst um eine ausreichende Akzeptanz bei ihrer künftigen Mitglieder werben und nicht den eingeschlagenen Weg einer „Zwangsinstrumentalisierung“ einer gesamten Berufsgruppe über den Weg der Verkammerung wählen, um so den Anschein von Legitimation bewirken zu können!
Lutz Barth












