(openPR) BERLIN. Zu den heutigen Beratungen über ein Optionsgesetz erklärt der Verhandlungsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Otto :
Die Verhandlungen zum Optionsgesetz sind zunächst gescheitert. Die Option für eine klare kommunale Trägerschaft für das Arbeitslosengeld II, die Rot/Grün im Vermittlungsausschuss zugesagt hat, finden sich in dem von Rot/Grün vorgelegten Gesetzentwurf auch nach vielen Verhandlungsrunden nicht einmal im Ansatz wieder. Die dort vorgesehene Organleihe ist zur Umsetzung dieser Zusage ein untaugliches Instrument. Ein überarbeitetes Finanztableau, dass die tatsächlichen Be- und Entlastungen bei den Kommunen und beim Bund ausweist, liegt noch nicht vor. Auf dieser Grundlage zu optieren, bedeutet eine Bankrotterklärung für die kommunalen Haushalte.
Für die Arbeitslosen und die Kommunen sind das schlechte Nachrichten. Die BA wird mit der zusätzlichen Betreuung alle ALG II-Bezieher hoffnungslos überfordert sein.
Schon allein die technische Umsetzung, also die Ausstattung der BA mit notwendigen Datensätzen und Know how, ist bei der vorliegenden Terminlage nicht zu schaffen und wird zu einem organisatorischen Gau führen.
Für die FDP steht fest:
1. Die BA ist für die komplexe Aufgabe der Betreuung von erwerbsfähigen Sozialhilfeempfängern und deren Angehörigen schon aufgrund ihrer zentralistischen Struktur nicht geeignet und mit der praktischen Umsetzung schlicht überfordert.
2. Nur die Kommunen sind in der Lage, der besonderen Situation der Langzeitarbeitslosen gerecht zu werden. Sie sind näher an den Betroffenen und haben schon bewiesen, dass sie bei der Arbeitsvermittlung flexiblere Wege gehen können.
3. Für die Kommunen müssen klare und verlässliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, die einer Absicherung im Grundgesetz bedürfen - unabhängig von den Verhandlungen der Förderalismuskommission.
4. Es wäre unverantwortlich, die wichtigen Reformen, die im Hartz IV-Paket verabschiedet wurden, durch eine halbherzige Umsetzung scheitern zu lassen.
5. Die FDP erneuert ihre Forderung nach einer vollständigen Übertragung der Verantwortung für die Langzeitarbeitslosen auf die Kommunen.
Schon jetzt ist klar, dass das Optionsgesetz in den Vermittlungsausschuss kommt. Dort wird die FDP weiter auf eine Grundgesetzänderung drängen.