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Verbotsverfahren gegen jugendschutz.net

16.03.200908:26 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Das Verbotsverfahren gegen jugendschutz.net (jn) könnte vielleicht manchem im ersten Augenblick paradox erscheinen, deshalb dazu einige Anmerkungen. jn versucht derzeit, eine in Amerika registrierte Internetseite abschalten zu lassen, u.z. wegen angeblich "illegalen Inhalts". Mit diesem globalen Bewusstsein könnte dann z.B. Pakistan verlangen, dass weltweit alle Taliban-kritischen Internetseiten abgeschaltet werden. Der "illegale Inhalt" soll laut jn in "Holocaustleugnung" bestehen. Jetzt prüfe jeder, ob ihm beim Wort "Holocaustleugnung" ein Zucken durch den Körper gegangen, der Blutdruck gestiegen und die Atmung beschleunigt ist. Zur Beruhigung: Die Seite leugnet den nationalsozialistischen Völkermord in keiner Weise - ganz im Gegenteil: Sie kämpft gegen dessen Verharmlosung, indem sie über Nazi-Verbrechen informiert, die praktisch in Vergessenheit gedrängt sind, wie Schikanen gegenüber, Verhaftungen von, Justizmorde an katholischen Klerikern etc., und indem sie verlogene antikirchliche Hetzpropaganda (ein Stichwort: "Der Stellvertreter" von Rolf Hochhuth) entlarvt. Ein nettes Detail: Die Internetseite bietet u.a. den Text der Enzyklika gegen den Nationalsozialismus, "Mit brennender Sorge". Diese wurde damals von den Nazis bekämpft, heute wird sie von jn bekämpft. Nun ist "Holocaustleugnung" in Amerika sowieso nicht strafbar; trotzdem auch dazu einige Worte: Zunächst: Warum reagieren viele bei dem Wort "Holocaustleugnung" unkontrolliert mit Zusammenzucken und Herzrasen? Nun, kürzlich ist Horst Mahler wegen "Holocaustleugnung" zu knapp zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Mörder kommen oft erheblich glimpflicher davon, und z.B. der berühmte Koma-Schläger Erdinc S., der einen gesunden Deutschen spaßeshalber zum Krüppel verprügelte, blieb sogar straffrei. Das Volk hat somit verinnerlicht: Alles ist entschuldbar, nur nicht "Holocaustleugnung". Und worin besteht die angebliche "Holocaustleugnung" auf der Internetseite? Dort wird in der Tat behauptet, dass unterschiedliche Auschwitz-Opferzahlen im Umlauf sind. Hierzu recherchiere man z.B. nach Auschwitz-Gedenkstein (bis 1990), Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung, Auschwitz-Gedenkstein (ab 1990), Fritjof Meyer, alliierte Wochenschau "Welt im Film" (Nr. 137). Außerdem prüfe man, was im §130 StGB als Auschwitz-Opferzahl bestimmt ist. Kurz: Es fehlt die für eine Strafbarkeit von "Holocaustleugnung" absolut zwingend erforderliche gesetzliche Bestimmtheit (§ 1 StGB; Art. 103 GG). Statt aber endlich einer illegalen Willkürjustiz das Handwerk zu legen, wird sogar noch der widerrechtlich kriminalisiert, der notorische Widersprüche auflistet. Und wer auf Augenzeugen schwört, der recherchiere nach Misha Defonseca und Herman Rosenblat. jn möchte n.b. keineswegs nur die deutsche Jugend schützen: Ziel ist nicht eine Altersüberprüfung für Deutsche, sondern die komplette Abschaltung einer Seite mit jährlich weit über 100.000 - auch erwachsenen - Besuchern in weit über hundert Ländern, v.a. in den USA. Zudem ist die angebliche "Holocaustleugnung" nur ein winziges Mosaiksteinchen dieser umfangreichen Seite; wesentliche Inhalte sind z.B. Rosenkranzgebet, Kreuzwegandacht und Beichtspiegel. Alles das findet bei jn keine Gnade - alles soll rigoros abgeschaltet werden. Man prüfe vergleichsweise das Vorgehen von jn z.B. gegen Pornographie und Gewalt. "jugendschutz.net" müsste deshalb ehrlicherweise "globale-antichristliche-meinungsdiktatur.net" (gamn) heißen. gamn handelt mit Unterstützung von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen, Christlich Demokratische Union (CDU). Wer die globale antichristliche Meinungsdiktatur billigt oder befürwortet, billigt und befürwortet auch jn; wer statt dessen Recht und Moral befürwortet, kann das Verbotsverfahren gegen jn nachvollziehen.

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