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IfKom - Datenabgleich von TK- und Privatdaten durch Firmen untersagen

(openPR) Wirksamer Datenschutz durch weiteren ITK-Fortschritt nicht mehr gewährleistet

Der Ifkom Experte für die Bereiche Wettbewerb und Regulierung, Jakob Erkes, forderte in Bonn: „Der explodierende Kontrollwahn in Richtung pauschal ermöglichter Verdächtigungen muss endlich öffentlich thematisiert und verbindlich geregelt werden.“



Die aktuellen Beispiele von Datenverwendungen der besonderen Art, mögen sich zwar rechtlich in einer Grauzone befinden, aber es kann nicht sein, dass mit nur sehr vagen Anhaltspunkten im privaten Umfeld mithilfe von Telekommunikationsbewegungsdaten eine spezifische Rasterfahndungen zumindest geduldet wird. Vor allem dann nicht, wenn dies im ausschließlichen Interesse der jeweils verantwortlichen Firmenleitung lagen.

Solche Vergleiche zwischen vertraulichen Datenquellen durch privat beauftragte Dienstleister kannte man bisher nur von staatlichen Ermittlungsbehörden; und dann auch nur bei Erhebungen zu wirklich schweren Straftatbeständen.

Die heute schon unübersehbaren Möglichkeiten bei Verknüpfung von automatisch anfallenden TK-Vorgangsdaten bedürfen der gesetzlichen Regelung. So ist beispielsweise die elektronischen Spur u.a. aus Bankvorgängen, RFID im Reisepass oder elektronische ID im Personalausweis, personalisierten Verkehrstickets und vielen weiteren Anwendungen, die Verknüpfung mit ständig kostengünstigeren Datenspeicherung eine gefährliche Allianz. Verschärfend hinzu kommt die vereinfachte Datenduplizierung auf USB-Speichersticks. Diese Möglichkeiten sollten den Gesetzgeber anregen über eine erweiterte Straftatermittlung nachzudenken.

Allen jüngst gemeldeten Zwischenfällen ist gemein, das sie unabhängig von strafwürdigen Konsequenzen, überhaupt erst nach Jahren aus völlig unterschiedlichen Zufällen bekannt wurden.

Neben Vorsatz oder Fahrlässigkeit stellt hier neben passiver Unterstützung besonders die faktische Duldung ein gravierendes Datenschutzrisiko dar. Diese Tatsachen sind derzeit mit keinen persönlichen Konsequenzen verbunden. Eine Ahndung von ggf. später rechts-wirksam festgestellten Vergehen auf der Basis von Bußgeldern, kleiner als 250.000 Euro, signalisiert sehr deutlich, dass Verstöße von juristischen Personen und Firmen immer noch als marginal eingestuft werden. Selbst höhere Bußgelder wirken gegenüber Konzernen mit Milliardenumsätzen nicht besonders abschreckend.

Die Telekommunikation ist eine überwiegend virtuell arbeitende Branche. Deshalb fordert der IfKom mehr individuelle Verantwortung beim Umgang mit personenbeziehbaren Daten. Die reinen formalen Informationspflichten reichen offensichtlich nicht aus, wie die jüngsten Beispiele belegen. „Es wäre ein Schritt in die richtige Richtung, wenn konkreter beschriebenes Fehlverhalten, zumindest mit einer juristischen Nachprüfung rechnen müsste“, so Jakob Erkes.

Abschließend forderte Jakob Erkes, die Einstufung von Datenschutzvergehen als Offizialdelikt, denn dann müssten Ermittlungsbehörden bei objektiven Verdachtsmomenten von sich aus aktiv werden und nicht erst auf offiziellen Anzeigen von abhängig Beschäftigten warten.

Nach einem medienwirksam aufgeblasenem Datenschutzgipfel im November 2008 hat man vom weder aus der Politik, noch von zuständigen Bundesministerien hierzu nichts mehr gehört, wie der insgesamt eskalierenden Problematik nicht nur auf dem Papier nachhaltig entgegen getreten werden könnte, daran hat auch die Zusammenkunft zu Wochenbeginn im Bundesministerium des Innern nichts geändert.

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