(openPR) Seit der Lehman-Pleite und der anschließenden Finanzkrise stehen viele Bankprodukte auf dem Prüfstand. Dies gilt vor allem für Zertifikate, die so komplex strukturiert sind, dass vielen Anlegern selbst bei zahlungsfähigen Emittenten nicht klar wird, unter welchen Bedingungen sie Anspruch auf welche Zahlung haben.
Aber waren nicht sogar viele Bankmitarbeiter überfordert?
Diese Frage wirft ein Fall der G&P Rechtsanwaltsgesellschaft, Nürnberg auf, die heute für eine Anlegerin Klage gegen die Citibank erhebt. Der Bankmitarbeiter hat das verkaufte Zertifikat offenbar selbst nicht verstanden.
Der Bankmitarbeiter hatte der Anlegerin mündlich versichert und auch schriftlich dokumentiert, dass die Zertifikate zu 100% kapitalgeschützt seien. Tatsächlich bestand aber bei dem verkauften „Alpha Express Zertifikat III“ keinerlei Kapitalschutz. Weder sahen die Zertifikatsbedingungen vor, dass die Anlegerin in jedem Fall 100% ihres eingesetzten Kapitals zurückerhalten sollte, noch bestand irgendeine Form der Kapitalsicherung gegen Insolvenz.
In der beim Vertrieb des Zertifikats sonst verwendeten Werbebroschüre heißt es deshalb auch ausdrücklich „Kein Kapitalschutz“.
Gleichwohl hat die Citibank außergerichtlich Ansprüche wegen Fehlberatung pauschal zurück gewiesen. Nach Einschätzung von Frau Rechtsanwältin Scharvogel beruht diese Vorgehensweise der Citibank weniger auf einer realistischen Einschätzung der Erfolgsaussichten einer Klage, sondern vor allem auf taktischen Erwägungen.
„Viele Anleger scheuen den Kostenaufwand einer Klage. Dies ist der Citibank bewusst. Selbst wenn einer von drei Geschädigten bereit ist, Klage zu erheben, hat die Citibank die anderen beiden Fälle schon dadurch gewonnen, dass sie jegliche Verantwortung pauschal ablehnt.“
In dem von Frau Rechtsanwältin Scharvogel vertretenen Fall geht diese Rechnung allerdings nicht auf. Die Rechtschutzversicherung der Anlegerin hat die Kosten des Falls übernommen.








