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Bankkunden können Herausgabe der Provisionen von Bank verlangen

(openPR) Seit Monaten beherrscht die Finanzkrise die Schlagzeilen in allen Medien. Hauptkritikpunkt in der medialen Öffentlichkeit ist das nicht selten als „zügellos“ bezeichnete Gewinnstreben der Banken.
Über die Maßlosigkeit der Bankenbranche rückt dabei immer mehr in den Blickpunkt der Diskussion, dass Banken durch die Vermittlung bzw. den Verkauf von Anlageprodukten oftmals in erheblichem Maße zu Lasten ihrer Kunden wirtschaftlichen Nutzen ziehen, vielfach ohne Kenntnis des Kunden.


Insbesondere Fondsgesellschaften (z.B. Immobilienfonds, Medienfonds) aber auch Emittenten von Zertifikaten (z.B. Lehman Zertifikaten) vertreiben ihre Anlageprodukte über Banken. Diese erhalten von der Fondsgesellschaft bzw. dem Emittenten Zahlungen für jeden Verkauf bzw. jede Vermittlung eines dieser Produkte. Nicht selten gewährt der Emittent der vertreibenden Bank nicht unerhebliche Rabatte, wenn diese ihm von vorneherein eine größere Tranche an Papieren abnimmt, die sie in der Folge ihren Kunden zu einem höheren Preis zum Kauf anbietet.
Egal welches Etikett diese Zahlungen tragen, ob sie Provision, Vertriebsvergütung, Kick-Back oder in anderer Weise benannt werden, eines ist ihnen gemein: Sie sorgen für einen erhöhten Vertriebsdruck bei Bankmitarbeitern, ausgelöst durch deren Vorgesetzte. Vorgegebene und teilweise kaum erreichbare Umsatzziele müssen erreicht werden. Hinzukommt, dass der einzelne Bankmitarbeiter selbst von jeder Vermittlung bzw. jedem Verkauf wirtschaftlich profitiert, jedes von ihm vermittelte Anlageprodukt seinen Bonus am Ende des Jahres erhöht.
Der Vertriebsdruck und eigene wirtschaftliche Interessen führen vielfach unweigerlich dazu, dass Kunden Anlageprodukte angeboten werden, die deren Anlagewünschen widersprechen, insbesondere weil sie Risiken aufweisen, die Kunden nicht zu tragen bereit sind. Nicht anders lassen sich die Vermittlungen vieler tausender Lehman-Zertifikate an Rentner erklären.
Über diesen nicht zu leugnenden Interessenkonflikt, welchem Banken aber auch deren Mitarbeiter unterliegen, müssen Banken ihre Kunden aufklären. Nur in Kenntnis der wirtschaftlichen Interessen der Bank können Bankkunden überhaupt in die Lage versetzt werden, zu beurteilen, aus welchem Grunde der Bankmitarbeiter ihnen das konkrete Anlageprodukt anbietet. Unterlässt der Bankmitarbeiter eine solche Aufklärung, so kann der Kunde im Einzelfall die Rückabwicklung des Geschäfts und damit Rückzahlung des investierten Geldes verlangen.
Bislang kaum Beachtung hat bei der ganzen Diskussion im Bezug über den Anfall und die Höhe von Vertriebsvergütungen eine andere Fragestellung gefunden.
Darf eine Bank diese Vergütungen überhaupt behalten oder muss sie diese dem Kunden herausgeben? Kann ein Kunde demnach auch von der Bank die Auszahlung der Provisionen verlangen? Besteht ein solcher Anspruch auch, wenn es sich um den Verkauf eines hauseigenen Produktes der Bank handelt und bankintern Provisionen verteilt werden?
Grundsätzlich bestehen im Einzelfall berechtigte Chancen für die erfolgreiche Geltendmachung der Herausgabe von Provisionen, teilweise sogar für Anlagen, die innerhalb der letzten zehn Jahre erworben worden sind. Dies gilt insbesondere, wenn die Bank von dritter Seite, also von einer Fondsgesellschaft oder einem Emittenten Zahlungen für die Vermittlung von Anlageprodukten erhalten hat.
Ob ein solcher Herausgabeanspruch im Einzelfall tatsächlich besteht, kann pauschal, ohne exakte rechtliche Prüfung der konkreten Umstände, nicht eingeschätzt werden. Hierbei sind verschiedene Umstände zu beachten. Hierzu zählen insbesondere der Zeitpunkt der Vermittlung, aber auch die vertraglichen Bedingungen, die dem einzelnen Geschäft zugrunde liegen.
Bankkunden, die in der Vergangenheit insbesondere Fondsanlagen, aber auch Zertifikate von ihren Kundenbetreuern empfohlen erhielten, sollten sich daher über das Bestehen solcher Ansprüche und die Erfolgsaussichten einer Geltend-machung derselben von einem, auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalanlage-rechts spezialisierten Rechtsanwalt, beraten lassen.

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