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Kleinanleger und Bankenkrise

(openPR) Die Finanzkrise hat nicht nur weltweit eine große Zahl von Banken schwer in Mitleidenschaft gezogen, sondern ist bereits in der Realwirtschaft angekommen. Zwar dürfte sich das Mitleid gerade mit denjenigen Investment- wie auch Geschäftsbanken in Grenzen halten, die durch eine ständige weitere Verbriefung von Kreditrisiken und deren Umverpackung in immer komplexere und immer weniger durchschaubare Finanzprodukte, die dann zwecks Risikostreuung weltweit weitergereicht wurden, die aktuelle Finanzkrise maßgeblich mit herbeigeführt haben. Die Folgen reichen jedoch weit über den Banksektor hinaus und beschränken sich keineswegs auf den Zusammenbruch, die Teilverstaatlichung bzw. Unterstützung notleidender Banken mit einer jedenfalls bisher für völlig unvorstellbar gehaltenen dreistelligen Milliardensumme (über € 500 Mrd.) alleine in der Bundesrepublik Deutschland. Die negativen Auswirkungen auf Industrie, Handel, produzierendes Gewerbe sowie Dienstleistungen sind bereits eingetreten. Die langfristigen Folgewirkungen für die Wirtschaft wie auch den Staat und letztlich wir alle als Steuerzahler aufgrund der übernommenen Milliardengarantien sind nicht abschätzbar, die verbleibenden Risiken trotz aller staatlichen Bemühungen bleiben beträchtlich.



Betroffen von der Finanzkrise ist aber inzwischen ein Personenkreis, der nie damit gerechnet hatte, plötzlich zu den Opfern der Turbulenzen an den (vermeintlich doch so weit entfernten) Finanzmärkten zu gehören. Es handelt sich bei dieser Personengruppe um Sparer und Kleinanleger, denen nie im Leben eingefallen wäre, etwa selbst am großen Rad der Kapitalmärkte mitdrehen zu wollen. Diese Sparer und Kleinanleger wollten im Regelfalle nichts anderes, als ihre begrenzten Finanzmittel, die in vielen Fällen ihr wesentliches Vermögen darstellten, solide und sicher und fernab vom nervenaufreibenden Auf und Ab an den Börsen anlegen. Die Sicherheit dieser Geldanlage sowie der Erhalt des der Bank zur Anlage anvertrauten Vermögens steht für diese Privatanleger an oberster Stelle. Diesen Sparern und Kleinanlegern hätte von Banken und Finanzdienstleistern nach der von der obergerichtlichen Rechtsprechung geforderten anleger- sowie anlagegerechten Beratung auch nur eine solche Anlageform empfohlen werden dürfen, bei der Verlustrisiken weitgehend ausgeschlossen sind. Sicherlich wurde in der überwiegenden Zahl der Fälle von Bankmitarbeitern nur solche Anlageempfehlungen gegeben, welche der fehlenden Risikobereitschaft der Kleinanleger Rechnung trugen.

Allerdings sind konservative und sicherheitsbewußte Anlageformen, wie Sparpläne, Termin- und Festgelder usw., zugleich für die Bank wenig lukrativ, da sich damit entweder keine oder nur sehr geringe Provisionen verdienen lassen. Viel margenträchtiger für Banken und Finanzdienstleister sind komplexe Finanzprodukte, wie Anleihen und Zertifikate, die naturgemäß mit hohen Vertriebsprovisionen versehen sind und bei denen sich diese Provision auch geschickt und vom Anleger zumeist unbemerkt im Finanzprodukt selbst verstecken lässt. Dies führt dann leider in nicht gerade wenigen Fällen dazu, dass dem Kleinanleger vom Bankmitarbeiter nicht die für ihn geeignetste, sondern die für die Bank provisionsträchtigste Geldanlage verkauft wird. So ist derzeit bei Verbraucherzentralen und auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwaltskanzleien ein starker Anstieg von Anfragen geschädigter Privatanleger zu verzeichnen, die sich von ihrer Bank schlecht beraten sehen. Dies verwundert auch nicht, sitzen doch alleine durch den Zusammenbruch der amerikanischen Lehman-Bank tausende deutsche Anleger auf wertlos gewordenen Zertifikaten. Nicht besser geht es Anlegern, die Bankanleihen von Lehman erworben haben. Aktionäre dieser Bank gehen durch die Insolvenz ohnehin leer aus. Was in der Theorie zwar für möglich gehalten, von Bankberatern aber zumeist kleingeredet wurde, ist nun traurige Realität geworden. Mit der Pleite von Lehman Brothers (immerhin der viertgrößten Investmentbank der Welt) bekamen Anleger erstmals zu spüren, was das Emittentenrisiko im Crashfall bedeutet. Wird der Anbieter (Emittent) des Zertifikats insolvent, so werden die Inhaber der Zertifikate zu Gläubigern der pleite gegangenen Bank.

Zertifikate sind rechtlich betrachtet sogenannte Inhaberschuldverschreibungen. Muss der Emittent (also derjenige, der das Zertifikat angeboten hatte, also zumeist eine Bank) Insolvenz anmelden, werden die Papiere nicht mehr eingelöst, zumindest ist aber deren Rückzahlung fraglich. Das Zahlungsversprechen, das diese Zertifikate verbriefen, ist letztlich nur so gut oder schlecht wie die Bank, die diese Zahlungsgarantie gibt.

Zuletzt hatte Lehman Brothers rund 170 verschiedene Zertifikate im Angebot, deren Volumen nach Einschätzung des „Handelsblatts“ im hohen zweistelligen Millionenbereich liegen dürfte. Der Handel mit diesen Papieren wurde bereits mit Insolvenzeröffnung eingestellt, mit einem Totalverlust muss gerechnet werden. Dieser ließe sich nur dann vermeiden, wenn Lehman Brothers vor Fälligkeit des jeweiligen Zertifikats aus der Insolvenz herausfindet. Dies ist wenig wahrscheinlich, nachdem zwischenzeitlich die Bank zerlegt und die noch lukrativen und verwertbaren Teilbereiche an andere Kreditinstitute und Finanzinvestoren verkauft wurden.

Diejenigen Anleger, die Aktien, Bankanleihen (die mehr als 50 verschiedenen auf Lehman gezogenen Bankanleihen wurden wegen hoher Mindesanlagesummen nur in geringem Umfang an Privatanleger verkauft) oder von Lehman herausgebrachte Zertifikate erworben haben, müssen mit einem Totalverlust des eingesetzten Geldes rechnen. Die Lehman-Insolvenz reicht aber viel weiter: So hat z.B. die DZ-Bank sechs sogenannte Cobold-Anleihen emittiert, welchen als Basiswert die Lehman-Aktie zugrunde lag. Auch diese Kunden der DZ-Bank müssen mit erheblichen Vermögenseinbußen rechnen.

Im August 2008 waren an Deutschlands Börsen mehr als 370.000 (!) Anlagezertifikate und sonstige Hebelpapiere zugelassen. Bei dieser Vielzahl der angebotenen Produkte ist es kein Wunder, dass der Privatanleger keinen Überblick mehr haben kann und den Empfehlungen der Bank- und Finanzberater weitgehend ausgeliefert ist. Für Laien ist das Risiko solcher Produkte kaum zu erkennen. So hat die Landesbank Baden-Württemberg z.B. ein sogenanntes Sixpack-Zertifikat platziert. Danach erhalten Anleger in den nächsten fünf Jahren eine Rendite von 6,5 %, wenn keiner der Rohstoffe Kupfer, Nickel, Öl, Gold, Weizen oder Sojabohnen mehr als 40 % an Wert verliert. Der Laie geht hierbei zumeist von einem mehr als auskömmlichen Puffer aus. Tatsächlich sind aber am Rohstoffmarkt Schwankungen von 40 % keineswegs ungewöhnlich. Trotzdem haben viele Sparkassen Privatanlegern zur Zeichnung des Papiers geraten. Dabei kassieren die Sparkassen nicht nur ein Aufgeld von 1 %, sondern bekommen für den Abschluss zusätzlich noch eine Provision, die sich etwa bei 3 % bewegen dürfte. Zusätzlich erhält die LBBW noch eine Provision, die bei geschätzten, aber üblichen weiteren 5 % liegen dürfte.

Vielen Privatanlegern, denen von Bankmitarbeitern Zertifikate empfohlen wurden, ist ihr aktuelles Risiko noch gar nicht bewusst: So führten die drastischen Kursrückgänge der letzten Wochen am Aktienmarkt zur Unterschreitung vieler in den Zertifikaten eingebauter Barrieren. Diese Unterschreitung kann nun gemäß den Zertifikatsbedingungen zum teilweisen Verlust des eingesetzten Kapitals führen.
Weiter enthalten z.B. einige Anleihen bzw. Zertifikate die Bedingung, dass keine Rückzahlung des Kapitals und auch keine Zinszahlung erfolgt, soweit bei einem Unternehmen, welches dem Papier als Basiswert zugrunde gelegt wurde, ein sogenanntes Kreditereignis eintritt. Ein Kreditereignis ist z.B. die Insolvenz, Zahlungsunfähigkeit oder Schuldenrestrukturierung des Unternehmens, auf welches die Anleihe bzw. das Zertifikat bezogen ist. Wie sich in den letzten Wochen – nicht nur bei Lehman Brothers – gezeigt hat, hat sich diese Gefahr der Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz oder auch nur einer bloßen Schuldenrestrukturierung bei etlichen Unternehmen bereits realisiert. Auch hier müssen Anleger, die derartige Papiere erworben haben, mit großen Vermögensverlusten rechnen.

Etliche Banken haben unzureichend über Risiken dieser Papiere aufgeklärt. Viele Berater haben gerade Zertifikate als sichere Konstruktionen angepriesen, da diese teilweise auch mit einer Garantie versehen sind. Dies ist aber, wenn der Emittent insolvent wird – wie im Falle Lehman – praktisch wertlos.

Anleger, die sich hier unzureichend von ihrer Bank beraten sehen, sollten dies rechtlich überprüfen lassen. Sollte die Beratung der Bank nicht ihrem Risikoprofil entsprochen haben, so besteht jedenfalls berechtigte Hoffnung auf Schadensersatz aus Beratungshaftung der Bank.

Rechtsanwalt Frieder Hänssler

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