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Clement soll Entwurf zum Pressefusionsrecht zurückziehen

01.01.200410:00 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Klares Votum berufener unabhängiger Wettbewerbsexperten

6. April 2004 - Anlässlich der Vorstellung des Sondergutachtens der Monopolkommission zum Pressefusionsrecht erklären der stellvertretende Vorsitzende, Friedrich Merz MdB, und der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Norbert Röttgen MdB:

Nach der dezidiert ablehnenden Stellungnahme des Präsidenten des Bundeskartellamtes hat nunmehr auch die Monopolkommission den Überlegungen des Bundeswirtschaftsministers zur Neuregelung des Pressefusionsrechts eine eindeutige Absage erteilt. Der Bundeswirtschaftsminister sollte aus diesem klaren Votum berufener unabhängiger Wettbewerbsexperten die gebotene Schlussfolgerung ziehen und seinen Entwurf zurückziehen. Marktbeherrschende Stellungen müssen wie bisher durch ein Verbot verhindert und nicht durch Sonderregelungen normiert werden, die sich im Übrigen als verfassungsrechtlich unhaltbar erweisen werden.

Mit dem Verbot marktbeherrschender Stellungen soll das Entstehen wirtschaftlicher Übermacht unterbunden werden. Im Hinblick auf Zusammenschlüsse von Presseverlagen erfährt diese wirtschaftsordnungspolitische Zielrichtung auch eine demokratiepolitische Dimension. Denn Wirtschaftsmacht in Form von Pressemacht birgt die Gefahr, zu politischer Meinungsmacht zu werden. Wettbewerb erzeugt Kontrolle von Macht und hierauf basiert nicht nur unsere Wirtschaft, sondern auch unser politisches Gemeinwesen.

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