(openPR) Nachdem die DRESDNER BANK AG meint, Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung bei Zertifikaten mit nichtssagenden Formbriefen abwimmeln zu könnne, die kaum auf den konkreten Einzelfall eingehen, werden sich jetzt die Gerichte mit den Ankageempfehlungen dieser vom Steuerzahler gestützten Wackelbank auseinander setzen müssen. STRUBE FANDEL RECHTSANWÄLTE haben die DRESDNER BANK AG vor dem LG Mönchengladbach verklagte. Weitere Klagen werden folgen. Bei der Annahme von Steuergeldern aus dem staatlichen Rettungsfonds SOFFIN zeigt sich die DRESDNER BANK AG und ihre Konzernmutter COMMERZBANK wenig zimperlich. Während der Steuerzahler seinen Rettungsschirm aufspannt, um die fast schon verpfuschte Fusion der DRESDNER BANK AG und der COMMERZBANK zu retten, ist kein Rettungsschirm für das verlorene Altersvermögen der Kunden der DRESDNER BANK AG in Sicht, die in Folge abenteuerlicher Wertpapierempfehlungen entsetzt auf ihre geschrumpften Depots blicken. In dem von STRUBE FANDEL RECHTSANWÄLTE gegen die DRESDNER BANK AG vertretenen Fall steht die Unterfütterung des Depots mit Zertifikaten im Mittelpunkt des Streits. Erklären können die Anleger nicht, was sie unter so phantasievollen Namen wie UBS AG (London Branch) Bon. Expr. Z 04.01.13 DJES – UB90BE, Dresdner Bank AG GL. Champion4 Z 28.7.10 Basket – DR9RB2, DIT Bonus Barriere Bearer Shares A (EUR)/Allianz RCM Bonus Barriere Bearer Shares A (EUR) ON – A0JLVV oder UBS Global Champion Zertifikat II – UB3 GCZ eigentlich in ihrem Depot haben. Die Aufmerksamkeit wurde durch Vertrauen in die Bank und deren Hinweis eingeschläfert, es handele sich um ganz sichere und risikolose Kapitalanlagen. Da alles so einfach und sicher ist, verzichten die wackeren Banker gerne darauf, die Anleger mit Risikohinweisen und Produkterklärungen zu verwirren. Nicht dass diese auch noch abspringen und sicher geglaubte Verkaufsprovisonen gefährden. Die klagenden Anleger schildern, sie seien nicht darüber aufgeklärt worden, dass ihr Depot durch Marktentwicklungen einer starken Schrumpfkur ausgesetzt werden könnte. Seit 2002 hatten sie die Ersparnisse auf einem Geldmarktkonto und als Festgeld angelegt. Ziel war die Werterhaltung der Ersparnisse, die als Sicherheitspolster für das Alter dienen sollten. Dies misslang gründlich. In Folge der Beratung des DRESDNER BANK - Beraters machen Zertifikate ca. 40% des Gesamtdepotwerts aus und weisen erhebliche Verluste auf.
STRUBE FANDEL RECHTSANWÄLTE empfehlen Bankkunden, die in ihren Depots unverständliche Wertpapiere vorfinden, insbesondere Zertifikate, die Anlageempfehlungen der Bank rechtlich prüfen zu lassen. Ziel von Schadensersatzansprüchen ist es, falsche Wertpapierempfehlungen rückgängig zu machen. Zu beachten ist, dass solche Ansprüche taggenau in drei Jahren ab Ordererteilung verjähren.






